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Singapur: Steuerrecht
Steuerbehörde in Singapur ist die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS).
28.03.2024
Von Julia Merle, Delia Leitner, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Doppelbesteuerung
Die Neufassung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird seit dem 1. Januar 2007 angewendet. Nach der hier praktizierten Freistellungsmethode ist Einkommen, welches bereits im Quellenstaat besteuert werden kann, von einer (eventuell höheren) Besteuerung in Deutschland freigestellt. Am 29. März 2021 ist das Änderungsprotokoll vom 9. Dezember 2019 zum DBA zwischen Deutschland und Singapur in Deutschland in Kraft getreten.
In Ergänzung zum bestehenden DBA haben Singapur und Deutschland im Oktober 2012 ein Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen, das eine Verpflichtung beider Staaten zur Auskunftserteilung in Steuersachen in Bezug auf alle Steuerarten (das heißt nicht nur in Bezug auf die durch das DBA erfassten Steuern) vorsieht, Singapur ist seit dem 1. Mai 2016 Vertragsstaat.
Ferner haben die beiden Staaten am 7. Juni 2017 die Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) der OECD unterzeichnet. Dies verkürzt den Prozess zur Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen deutlich und sorgt für eine flächendeckende Implementierung der BEPS-Empfehlungen. Das MLI der OECD trat am 1. April 2019 für Singapur in Kraft.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuersätze für natürliche Personen (individuals), die in Singapur ansässig sind oder sich dort mindestens 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten - andere Regeln gelten für Geschäftsführer (directors) eines Unternehmens - unterliegen bei einem Grundsteuerfreibetrag von 20.000 Singapur-Dollar (S$) nach Maßgabe der Anlage II (Second Schedule) des Income Tax Act folgender progressiver Staffelung ab dem Veranlagungsjahr 2024:
Steuerpflichtiges Einkommen p.a. (in S$) | Steuersatz (in %) | Steuerschuld |
---|---|---|
0 bis 20.000 | 0 | 0 |
20.001 bis 30.000 | 2 | 2% des 20.000 S$ übersteigenden Einkommens |
30.001 bis 40.000 | 3,5 | 200 S$ zzgl. 3,5% des 30.000 S$ übersteigenden Einkommens |
40.001 bis 80.000 | 7 | 550 S$ zzgl. 7% des 40.000 S$ übersteigenden Einkommens |
80.001 bis 120.000 | 11,5 | 3.350 S$ zzgl. 11,5% des 80.000 S$ übersteigenden Einkommens |
120.001 bis 160.000 | 15 | 7.950 S$ zzgl. 15% des 120.000 S$ übersteigenden Einkommens |
160.001 bis 200.000 | 18 | 13.950 S$ zzgl. 18% des 160.000 S$ übersteigenden Einkommens |
200.001 bis 240.000 | 19 | 21.150 S$ zzgl. 19% des 200.000 S$ übersteigenden Einkommens |
240.001 bis 280.000 | 19,5 | 28.750 S$ zzgl. 19,5% des 240.000 S$ übersteigenden Einkommens
|
280.001 bis 320.000 | 20 | 36.550 S$ zzgl. 20% des 280.000 S$ übersteigenden Einkommens |
320.001 bis 500.000 | 22 | 44.550 S$ zzgl. 22% des 320.000 S$ übersteigenden Einkommens |
500.001 bis 1 Mio. | 23 | 84.150 S$ zzgl. 23 % des 500.000 S$ übersteigenden Einkommens |
Mehr als 1 Mio. | 24 | 199.150 S$ zzgl. 24 % des 1 Mio. S$ übersteigenden Einkommens |
Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2024
Steuerzahler können Freibeträge und Abzüge beispielsweise für die Pflege von Angehörigen oder Aufwendungen für Lebensversicherungen und Fortbildungsmaßnahmen geltend machen. Besondere Abzugsmöglichkeiten bieten Spenden: Spenden an qualifizierte Empfänger können mit dem 2,5-fachen Satz geltend gemacht werden.
Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) stellt auf ihrer Webseite einen Steuerrechner zur Verfügung.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 17 Prozent (Sec. 43 Income Tax Act).
Singapur bietet Unternehmen viele verschiedene Steueranreize (siehe dazu beispielsweise die Übersicht auf der Internetseite der IRAS).
Bestimmten neu gegründeten und in Singapur ansässigen Start-ups werden Steuerersparnisse von bis zu drei Jahren gewährt: Es kann eine Steuerersparnis von bis zu 125.000 S$ je Steuerjahr erzielt werden. Davon begünstigt sind nur Unternehmen mit bis zu 20 Anteilseignern, wobei alle Anteilseigner natürliche Personen sein müssen oder ein Anteilseigner eine natürliche Person sein und 10 Prozent der Anteile halten muss. Von dieser Begünstigung ausgenommen werden Investmentfonds sowie Immobiliengesellschaften.
Alternativ gilt durch die Partial Tax Exemption eine Steuererleichterung von bis 102.500 S$ für alle Unternehmen.
Weitere Steuererleichterungen sind zum Beispiel für Forschungsausgaben (Research & Development expenses) möglich.
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz (Goods and Services Tax, GST) beträgt seit dem 1. Januar 2024 9 Prozent. Mehrwertsteuer fällt größtenteils an bei der Veräußerung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Warenexporte und internationale Dienstleistungen sowie grenzüberschreitende Transportdienstleistungen unterliegen einem Nullsteuersatz.
Steuerschuldner ist regelmäßig der zur Mehrwertsteuer angemeldete Veräußerer oder der Dienstleistungserbringer. Unternehmen mit einem jährlichen (beziehungsweise 12-Monatszeitraum) versteuerbaren Umsatz von über einer Million S$ müssen sich mittels ihres CorpPass über die e-Services (Onlineportal) bei der IRAS registrieren. Es besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Seit 1. Januar 2023 sind auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen an in Singapur ansässige und nicht GST-registrierte Kunden erbringen (B2C), grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Quellensteuer
Die Höhe der Quellensteuer (Withholding Tax) auf aus dem Ausland erbrachte Dienstleistungen richtet sich nach der Körperschaftsteuer. Die geltenden Quellensteuersätze können auf der Internetseite der IRAS abgerufen werden.