Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung Singapur Umsatzsteuer

Änderungen bei der singapurischen Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2023 ist der Standardsatz der "Goods and Services Tax" (GST) in Singapur auf 8 Prozent gestiegen. Auch nicht-digitale B2C-Dienstleistungen werden steuerpflichtig.

Von Julia Merle | Bonn

Es ist die erste von zwei Stufen der Umsatzsteuererhöhung. Bislang hatte der Standardsatz der singapurischen Umsatzsteuer bei 7 Prozent gelegen, zum Jahresbeginn 2023 hob der Stadtstaat diesen auf 8 Prozent an. Eine weitere Erhöhung der GST um wiederum 1 Prozent ist ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung sollen insbesondere der Gesundheitsfürsorge zugutekommen. 

Hatten bisher lediglich importierte digitale B2C-Dienstleistungen der GST unterlegen, sind nunmehr auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen an in Singapur ansässige und nicht GST-registrierte Kunden erbringen (B2C), grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten:

So ist die Registrierung als "Overseas Vendor" (ausländischer Verkäufer) bei

  • einem globalen Jahresumsatz von mehr als 1 Million Singapur-Dollar (S$; entspricht ca. 700.000 Euro) sowie
  • digitalen und nicht-digitalen Leistungen an in Singapur ansässige Endverbraucher von über 100.000 S$ pro Jahr erforderlich.

Ist der Kunde in Singapur umsatzsteuerregistriert, findet gegebenenfalls ein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.