Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Südafrika | Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Südafrika: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Deutsche Staatsangehörige sind für einen Aufenthalt, der nicht länger als 90 Tage dauert, in Südafrika von der Visumpflicht befreit.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Diese Befreiung gilt unter anderem für Geschäftstreffen, die Teilnahme an Konferenzen und Seminaren oder für einen Aufenthalt zu Forschungszwecken.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder zu einem anderen als dem für die Befreiung von der Visumpflicht vorgesehenen Zweck ist es erforderlich, vor der Einreise eine Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitserlaubnis zu beantragen. Je nach Anlass des Besuchs sind unterschiedliche Genehmigungen zu beantragen. Es gibt insbesondere ein Geschäftsvisum (business visa) zur Gründung eines Unternehmens oder zur Investition in ein bestehendes Unternehmen. Daneben gibt es ein allgemeines Arbeitsvisum (general work visa). Ein solches wird jedoch nur dann ausgestellt, wenn der südafrikanische Arbeitgeber nachweisen kann, dass er keinen südafrikanischen Staatsbürger gefunden hat, der für diese Arbeit geeignet ist.

Es gibt darüber hinaus eine Arbeitsgenehmigung für Ausländer mit besonderen, für Südafrika kritischen, Qualifikationen (critical skills work visa) oder ein Arbeitsvisum für den innerbetrieblichen Transfer (intra-company transfer work visa). Letzteres ermöglicht es, Mitarbeitende vorübergehend in eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Zweigstelle des Unternehmens zu entsenden. In Südafrika niedergelassene Unternehmen können außerdem ein Firmenvisum (corporate visa) beantragen. Dies ermöglicht dem Unternehmen, regelmäßig eine bestimmte Anzahl an ausländischen Arbeitskräften einzustellen.

Seit März 2024 gibt es außerdem ein Visum für digitale Nomaden. Das Visum können Menschen beantragen, die für einen ausländischen Arbeitgeber mobil arbeiten und nicht weniger als eine Million Rand pro Jahr verdienen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der GTAI-Rechtsmeldung Südafrika führt neues Visum ein vom 15.05.2024.

Einreisebestimmungen können sich, auch aufgrund aktueller Ereignisse, kurzfristig ändern oder eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Südafrika sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes abrufbar. Dort finden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Südafrika in Berlin oder beim Department of Home Affairs.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.