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Rechtsmeldung Südafrika Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Südafrika erhöht Mindestlohn

Ab dem 1. März 2025 gilt in Südafrika ein höherer Mindestlohn. Neben dem allgemeinen Mindestlohn werden auch sektorspezifische Mindestlöhne erhöht.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das südafrikanische Arbeitsministerium hat kürzlich bekanntgegeben, dass der Mindestlohn zum 1. März 2025 von 27,58 Rand pro reguläre Arbeitsstunde auf 28,79 Rand steigen wird. Die Steigerung beträgt somit ca. 4,38 Prozent.

Neben dem allgemeinen Mindestlohn werden auch sektorspezifische Mindestlohne erhöht. Die Löhne in diesen Sektoren sind vom allgemeinen Mindestlohn befreit, das heißt, der Mindestlohn kann auch niedriger ausfallen als der allgemeine.

So wird der Mindestlohn, der im Rahmen eines Expanded Public Works Programme gezahlt wird (dabei handelt es sich um eine Regierungsinitiative, um Arbeitsplätze für arme und arbeitslose Menschen zu schaffen), von 15,16 Rand auf 15,83 Rand pro Stunde angehoben.

Der Mindestlohn von Arbeitnehmenden von Reinigungsdiensten ist abhängig vom Beschäftigungsort. So haben Arbeitnehmende beispielsweise in Kapstadt und Johannesburg einen Anspruch auf 31,69 Rand, in anderen Gebieten auf 28,89 Rand pro Stunde. In der Provinz KwaZulu-Natal wird der Mindestlohn vom Verhandlungsrat für Tarifverträge festgelegt.

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