Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention
Schutzmaßnahmen für Einfuhren flachgewalzter Eisen- und Stahlprodukte
Die ersten vorläufigen Maßnahmen gelten seit dem 28. Juni 2024.
05.07.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Von der Schutzmaßnahme sind Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), auch in Rollen (Coils), (einschließlich zugeschnittene Erzeugnisse und Schmalband), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ausnahme von kornorientiertem Silizium-Elektrostahl, betroffen.
Die vorläufige Maßnahme besteht aus einem Wertzoll von neun Prozent.
Für Waren mit den Zolltarifnummern 7211.13, 7211.19 und 7226.91 besteht diese Schutzmaßnahme seit dem 28. Juni 2024 und für die Dauer von 200 Tagen.
Für Waren mit den Zolltarifnummern 7208.10, 7208.25, 7208.26, 7208.27, 7208.36, 7208.37, 7208.38, 7208.39, 7208.40, 7208.51, 7208.52, 7208.53, 7208.54, 7208.90, 7211.14, 7225.30, 7225.40, 7225.99, 7226.99, 7211.13, 7211.19 und 7226.91 gilt diese Maßnahme vom 5. Juli 2024 bis zum 20. Januar 2025.
Zum Hintergrund
Grund der Schutzmaßnahmenuntersuchung war der Verdacht einer ernsthaften Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von solchen Eisen- und Stahlprodukten verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wurde die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.
Quellen:
- Customs and Excise Act, Imposition of Provisional Payment (5. Juli 2024)
- Notification before taking provisional safeguards measures (25. Juni 2024)
- Notice of an Initiation of the investigation (23. Februar 2024)