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Taiwan: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zum taiwanischen Aufenthaltsrecht.

Von Julia Merle, Robert Herzner

Deutsche Staatsangehörige können bei einer Einreise nach Taiwan von einem sogenannten Visa-Waiver als temporärer Besucher profitieren. Danach ist die Einreise und der Aufenthalt von bis zu 90 Tagen lediglich mit einem mehr als sechs Monate gültigen Reisepass und einem bestätigten Rück- oder Weiterflugticket möglich. Dies erlaubt nicht die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit.

Werden Mitarbeitende eines ausländischen Unternehmens für technische Tätigkeiten wie Montage oder Installation nach Taiwan entsandt, ist ab einem Aufenthalt von 31 Tagen eine Arbeitserlaubnis erforderlich (dazu: Regulations on the Permission and Administration of the Employment of Foreign Workers i.V.m. Employment Service Act). Dieser Antrag kann nur durch ein in Taiwan ansässiges Unternehmen bei der Workforce Development Agency (insbesondere EZ Work Taiwan) vorgenommen werden (Online-Beantragungsverfahren). Verfügt die deutsche Firma nicht über eine Betriebsstätte vor Ort, kann der Antrag von einem taiwanischen Kunden oder Partnerunternehmen gestellt werden und der entsandte Mitarbeitende wird dort pro forma als Angestellter auf Zeit tätig. Der Beschäftigte muss beruflich qualifiziert sein. Der anfallende Sozialversicherungsbeitrag wird anteilig von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat getragen. Bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis (work permit) unterstützt die Auslandshandelskammer (AHK) Taiwan (German Trade Office Taipei).

Die Ausübung von freien Berufen ist grundsätzlich erlaubt. Ausländische Rechtsanwälte benötigen zur Zulassung zu nationalen Gerichten eine Lizenz der jeweiligen Anwaltskammer.

Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit.

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