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Special | Thailand | Start-ups

Trotz Hürden sind einige ausländische Gründer unterwegs

Ausländer können in Thailand nicht in allen Bereichen uneingeschränkt eine Geschäftstätigkeit aufnehmen. Start-up-Gründer erhalten aber Förderungen und attraktive Langzeitvisa.

Von Thomas Hundt | Bangkok

Der Foreign Business Act aus dem Jahr 1999 beschränkt oder verbietet ausländischen Firmen bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten in Thailand, darunter fallen auch viele Dienstleistungen. Start-ups sollten vor dem Markteintritt Experten konsultieren, um Fehler bei der Unternehmensgründung zu vermeiden. Zum Beispiel bieten die Deutsch-Thailändische Handelskammer oder Büros von erfahrenen Anwälten Unterstützung an.

Ausländische Start-ups, die in einem durch den Foreign Business Act geschützten Sektor eine Niederlassung gründen möchten, können einen inländischen Partner beteiligen. Hält der thailändische Part mindestens 51 Prozent der Unternehmensanteile, fällt die Firma nicht mehr unter den Foreign Business Act. Inländische Personen benötigen nur wenige Tage, um ein Unternehmen beim Department of Business Development (DBD) zu gründen. 

Stattdessen können ausländische Eigentümer auch eine Ausnahme vom Foreign Business Act beim Ministry of Commerce oder beim Director-General des DBD beantragen. Bei einem positiven Bescheid erhält die Firma eine ausländische Unternehmenslizenz. Das Verfahren gilt allerdings als langwierig, und der Erfolg ist nicht garantiert. 

Attraktive Ausnahmen und Förderungen vom Investitionsbüro 

Das staatliche Investitionsbüro Office of the Board of Investment (BOI) hat den Auftrag, Innovationen und Technologien nach Thailand zu holen. Zu den besonders geförderten Branchen gehören Bereiche, in denen auch Start-ups häufig tätig sind, wie digitale und kreative Geschäftsfelder sowie die Erbringung von hochwertigen Dienstleistungen. 

Das BOI kann dementsprechend Ausnahmen von den Beschränkungen des Foreign Business Act gewähren und Befreiungen von der Körperschaftsteuer bewilligen. Außerdem erhalten Firmen mit BOI-Status leichter Arbeitserlaubnisse und Visa für qualifiziertes Personal, das aus dem Ausland kommt. 

Um ein Investitionsförderungszertifikat beim BOI zu erhalten, ist allerdings ein Nachweis über umgerechnet mindestens 27.000 US$ Eigenkapital notwendig. Je nach Branche sind dem BOI dafür zudem zahlreiche Unterlagen und Dokumente vorzulegen. Insbesondere für Jungunternehmen ist das Antragsverfahren daher kompliziert.

Smarte Visa vor und nach der Gründung

Das BOI vergibt seit Februar 2018 außerdem eine besondere Aufenthaltsgenehmigung an ausländische Start-up-Gründende: Das Smart Visum S gibt es in drei Kategorien:

  1. Ausländer, die planen, in Thailand ein Start-up-Unternehmen zu gründen oder sich an Werbemaßnahmen für Start-ups oder einen Start-up-Campus zu beteiligen, können ein 6-Monats-Visum bekommen. Es kann unter Umständen verlängert werden. 
  2. Ausländer, die an einem Inkubator- oder Accelerator-Programm oder einem Start-up-Programm in bestimmten Zielbranchen teilgenommen haben, oder die eine Joint-Venture-Finanzierung aus dem öffentlichen Sektor erhalten haben, oder die von zuständigen Regierungsbehörden unterstützt werden, können ein Jahresvisum bekommen. Es kann auf 24 Monate verlängert werden.
  3. Ausländer, die bereits ein zertifiziertes Start-up-Unternehmen in Thailand gegründet haben, können ein Visum für bis zu 24 Monate bekommen. Es kann danach erneuert werden.

Das Start-up-Visaprogramm ist erfolgreich. Das BOI hat von 2018 bis September 2023 insgesamt 1.070 Smart Visa an ausländische Start-up-Interessierte vergeben. Davon befanden sich 695 in der Planungsphase, 89 Personen waren in der Unterstützungsphase und 286 haben tatsächlich gegründet. 

Deutsche Start-ups als drittgrößte Gruppe

Von den 286 zertifizierten Gründenden kommen die meisten aus den USA (61 ausgestellte Smart Visa der Kategorie 3). Es folgen Gründer und Gründerinnen aus dem Vereinigten Königreich(36) und aus Deutschland (29).

Deutsche Start-ups steigen auch mithilfe des Förderprogramms German Accelerator, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert wird, in den thailändischen Markt ein. Die Niederlassung von German Accelerator in Singapur unterstützt deutsche Start-ups, die in Südostasien tätig werden wollen.

Ein Beispiel ist das deutsche Start-up ISEGRIM X. Der Spezialist für Informationssicherheit will in Thailand expandieren, weil es den größten Automotive-Standort in Südostasien beheimatet. Viele der dortigen Kfz-Zulieferer werden sich nach dem Prüf- und Austauschmechanismus TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) zertifizieren lassen. ISEGRIM X bietet unter anderem die entsprechende Beratung und Zertifizierung mithilfe von künstlicher Intelligenz an. 

Auch die deutsch-thailändische Firma HydroNeo ist erfolgreich. Sie verkauft eine Smart-Farming-Lösung für die digitale Überwachung und Steuerung von Aquakulturen, mit der ihre Kunden unter anderem Energie einsparen.

Das Start-up Aonic mit Niederlassungen in Malaysia, Thailand und Vietnam bietet Drohnen zum Versprühen von Pflanzenschutzmitteln sowie zum Vermessen und Überwachen von Agrarflächen an. 

Im Bereich FinTech ergeben sich für ausländische Unternehmen ebenfalls gute Chancen. Das Unternehmen Trice Markets aus Singapur vertreibt in Thailand Plattformen für Finanztransaktionen, die von künstlicher Intelligenz gesteuert werden. 

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