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Tschechische Republik novelliert das Arbeitsgesetzbuch

Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches soll sich positiv auf die Flexibilität und die Arbeitsmarktbedingungen auswirken. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die wesentlichen Änderungen umfassen die Abschaffung des "garantierten Mindestlohns", der sich nach der Komplexität der Arbeit richtet und die Festlegung einer neuen Berechnungsmethode. Die Bestimmung der Höhe des Mindestlohns wird künftig anhand der Inflation und der allgemeinen Wirtschaftslage getätigt. Das Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí) wird die Höhe des indexierten Mindestlohns spätestens am 30. September für das Folgejahr bekanntgeben.

Darüber hinaus sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:

  1. Selbstbestimmung der Arbeitszeit: Arbeitgeber können mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren, dass diese ihre Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Rahmens selbst einteilen.
  2. Abschaffung der formellen Verpflichtung, einen Jahresurlaubsplan zu erstellen: Die Novelle ermöglicht eine flexiblere Urlaubsplanung. Bisher mussten die Arbeitgeber zu Beginn des Jahres einen festen schriftlichen Urlaubsplan erstellen.
  3. Flexibilisierung der Lohnwährung: Es kann vereinbart werden, dass Löhne in einer anderen Währung als der tschechischen Krone ausgezahlt werden, zum Beispiel für Arbeitnehmer mit Arbeitsort im Ausland.

Die Novelle des Gesetzes, veröffentlicht in der Gesetzessammlung Nr. 230/2204, trat am 1. August 2024 in Kraft. Die oben genannten Änderungen greifen zum 1. Januar 2025.

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