Branche kompakt | Türkei | Chemische Industrie
Rahmenbedingungen
Importzölle und -bestimmungen ändern sich in der Türkei recht häufig.
18.04.2024
Von Klaus Möbius, Katrin Pasvantis | Bonn, Istanbul
Beim Import von chemischen Stoffen für den industriellen Einsatz sind bestimmte Genehmigungen oder Zertifikate einzuholen. Die involvierten Aufsichtsbehörden unterscheiden sich je nach Produkt.
Aufsichtsbehörden
- Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit
- Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Tierzucht
- Gesundheitsministerium
- Ministerium für Umwelt und Städtebau
- Türkische Kernenergieanstalt TENMAK
- Innenministerium
- Ministerium für Energie und Naturressourcen
- Staatliches Normeninstitut TSE
- Handelsministerium
Zwischen der EU und der Türkei besteht eine Zollunion. Das bedeutet, dass Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden, ohne Erhebung von Zöllen in den jeweils anderen Teil verbracht werden können. Es gibt einen gemeinsamen Außenzoll. Näheres dazu finden Sie im GTAI-Bericht Zoll und Einfuhr kompakt - Türkei.
Die Einfuhrbestimmungen der Türkei werden zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlicht. Germany Trade & Invest berichtet regelmäßig darüber. Bei Chemikalien sind sowohl Importverordnungen als auch Konformitätsbestimmungen zu beachten.
Für die Markteinführung eines neuen Medikamentes in der Türkei bedarf es einer Registrierung beim Gesundheitsministerium. Dieses Genehmigungsverfahren, das sowohl für lokal produzierte als auch importierte Arzneimittel verlangt wird, ist langwierig und kompliziert. Die Registrierung hat auf den Namen einer Firma mit Hauptsitz in der Türkei zu erfolgen. Somit müssen ausländische Hersteller ihre pharmazeutischen Produkte über ihre türkische Vertretung oder eigene Niederlassung in der Türkei anmelden und registrieren lassen.
Recyclingabgabe GEKAP für Einweg-Plastikprodukte
Zu Jahresbeginn 2020 wurde die Recyclingabgabe GEKAP von Plastiktüten auf alle Produkte ausgeweitet, die ohne Recycling die Umwelt belasten. Dies betrifft Hersteller weiterer Kunststoffprodukte und in besonderem Maße auch Hersteller von Farben und Lacken. Am 5. Februar 2020 wurde das Communiqué No. 2 mit weiteren Erläuterungen zur Umsetzung der GEKAP veröffentlicht (weitere Informationen auf Türkisch). Die im Jahr 2024 anzuwendenden GEKAP-Beträge wurden am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt 32057 um 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht (Anlage).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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