Rechtsmeldung Ukraine Versicherungsrecht
Kriegsrisikoversicherungsgesetz in der Ukraine geplant
Das Gesetz soll ein wirksames Versicherungssystem schaffen und dem finanziellen Schutz und der wirtschaftlichen Stabilität des Landes und der Unternehmen dienen.
05.02.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Eine Gruppe ukrainischer Abgeordneter hat dem Parlament (Werchowna Rada) am 30. Dezember 2024 den Gesetzesentwurf Nr. 12372 über das System zur Kriegsrisikoversicherung vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Versicherungsinteressen von natürlichen und juristischen Personen durch den Ausgleich von Verlusten zu schützen, die während der Geltung des Kriegsrechts entstanden sind.
Mit dem Gesetzesvorschlag sollen neue Ansätze zum Aufbau eines Kriegsrisikoversicherungssystems eingeführt werden. Ein zentraler Aspekt ist die Einrichtung einer staatlichen Agentur als spezialisierter Versicherer. Die Agentur soll zwar auf kommerzieller Basis tätig sein, aber gleichzeitig unter staatlicher Kontrolle stehen. Hauptaufgabe der künftigen Agentur ist die Regulierung von Versicherungsverträgen, insbesondere in Hochrisikobereichen.
Ferner sieht der Entwurf eine Versicherungspflicht für Immobilien oder Bauvorhaben vor, die als Sicherheit oder Hypothek dienen.
Darüber hinaus sieht der Entwurf einheitliche Bedingungen für die Versicherung von Kriegsschäden und das Rückversicherungsverfahren vor, die eine wirksame Reaktion auf Versicherungsfälle ermöglichen.
Zum Thema:
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