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USA: Arbeitsschutz
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können nachhaltige Strafen zur Folge haben.
08.04.2024
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz wurden auf Bundesebene durch den sogenannten Occupational Safety and Health Act (OSH Act) und der dazu gehörigen Verordnung (29 C.F.R. - Code of Federal Regulations) festgelegt.
Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen finden sich auf der Homepage der Occupational Safety and Health Administration (OSHA), insbesondere unter der Rubrik Bau (construction).
In der Baubranche findet insbesondere 29 C.F.R. § 1926 Anwendung. Darin werden folgende Themen geregelt:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- persönliche Schutzausrüstung,
- Absturzsicherung,
- Materiallagerung,
- Überwachung von Werkzeugen und Maschinen,
- Baugerüst,
- Umweltschutz und Umgang mit giftigen Stoffen,
- elektrische Sicherheit,
- Gefahr- und Warnsymbole,
- Feuerprävention und -schutz,
- Rettungseinrichtungen.
So müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine Arbeitsumgebung bieten, die frei von anerkannten Gefahrenquellen für Sicherheit und Gesundheit ist, wie zum Beispiel Belastungen durch giftige Chemikalien, beeinträchtigende Lärmbelästigungen, durch Maschinen verursachte Gefahren, durch Hitze und Kälte verursachte Gefahren oder von unhygienischen Bedingungen.
Zudem müssen Arbeitgeber, die Arbeitnehmende für ein Bauprojekt einstellen, einen Arbeitsplatz bieten, der frei von Gefahrenquellen ist, die den Tod oder schwere gesundheitliche Schäden beim Arbeitnehmer verursachen können. Dies gilt unabhängig davon, ob einer der normierten Standards im OSH Act für den jeweiligen Fall einschlägig ist oder nicht (vgl. Section 5A (1), OSH Act).
Unfallversicherung
Bei Bauprojekten sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Welche Versicherungen im Zusammenhang mit Bauprojekten notwendig sind, variiert zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Im Allgemeinen ist es in allen Bundesstaaten rechtlich vorgeschrieben - ausgenommen in Texas -, dass die Dienstleistungserbringer und deren Subunternehmer eine sogenannte Workers‘ Compensation Insurance für ihre Arbeitnehmenden abschließen müssen. Die Workers’ Compensation Insurance ist eine Unfallversicherung, die dem Arbeitnehmer Lohnfortzahlung sowie die Übernahme von Behandlungskosten infolge einer tätigkeitsbedingten Verletzung bietet. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Klageerhebung. Ein solcher Verzicht ist nur wirksam, wenn die Verletzung auf eine fahrlässige Handlung oder auf ein rein fahrlässiges Unterlassen des Arbeitgebers zurückzuführen ist. Sofern der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt beziehungsweise eine gebotene Handlung vorsätzlich unterlassen hat, ist der Klageverzicht nicht wirksam.
In den meisten Bundesstaaten ist es zudem rechtlich vorgeschrieben, dass bei Abschluss eines Bauvertrages der Dienstleistungserbringer und der gegebenenfalls kontrahierte Subunternehmer bestimmte Versicherungen vorweisen muss oder sich vertraglich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung verpflichtet. Dazu gehören unter anderem folgende Versicherungen:
- Haftpflichtversicherung,
- Gebäudeversicherung,
- Kfz-Versicherung,
- Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Ingenieure, Kreditausfallversicherung und Produkthaftpflichtversicherung.
Oftmals schließt der Bauherr bei Abschluss eines Bauvertrages auch eine Lebensversicherung für die von ihm auf seiner Baustelle beschäftigten Arbeitnehmenden ab.