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Special | USA | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Menschenrechtliche Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Umweltbezogene Risiken, widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen sowie menschenrechtliche Risiken durch private oder staatliche Sicherheitskräfte im Dienste von Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 9-12, Abs. 3 LkSG werden nicht betrachtet. 

Das Angebot unterstützt bei der abstrakten Risikobetrachtung im Rahmen der Durchführung von Risikoanalysen, siehe dazu auch die Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen Erstinformationen dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte wird nicht erhoben.

Herausgeber: Germany Trade & Invest (GTAI), Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK); Redaktionsschluss: 15. September 2024.

  • Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden. Seit dem 1. Januar 2023 galt es bereits für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmenden.

    Mit dem LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

    Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte übernehmen. Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden. Hilfestellung bietet der KMU Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte kompass.wirtschaft-entwicklung.de.

    Die gemeinsame Handreichung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU eine Hilfestellung, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. 

    Die Richtlinie (EU) 2024/1760 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 26. Juli 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der CSDDD in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das LkSG entsprechend angepasst.

    Im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderinstrumente nimmt die Berücksichtigung von Menschenrechten einen hohen Stellenwert ein. Bei der Vergabe von Investitions- und Exportkreditgarantien werden menschenrechtliche Aspekte entsprechend nationaler und internationaler Regelwerke geprüft. Künftig werden keine neuen Bundesdeckungen mehr für Exporteure übernommen, die wegen einer rechtskräftig festgestellten Ordnungswidrigkeit nach LkSG mit einer Geldbuße von mindestens 175.000 Euro belegt wurden und nach § 22 LkSG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind.

    Das BAFA kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. 

    Zu den konkreten Aufgaben gehören:

    • Überprüfung, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten angemessen nachkommen

    • Durchführung von Kontrollen, Prüfung von Beschwerden Betroffener

    • Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen

    • Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern.

    Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten und stellt dafür ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung.

    Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf die USA

    Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements Risikoanalysen zur Ermittlung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken durchzuführen. Diese sind regelmäßig und anlassbezogen vorzunehmen. Regelmäßige Risikoanalysen beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und den unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse).

    In bestimmten Fällen sind anlassbezogene Risikoanalysen erforderlich, wobei hier die Risiken in der gesamten Lieferkette betrachtet werden müssen, somit auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse).

    Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

    Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen insbesondere verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben (vgl. § 9 Abs. 3 LkSG). Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

    Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

    Nach Angaben der AHK New York waren 5.800 deutsche Unternehmen im Jahr 2024 in den USA ansässig, die rund 924.000 Arbeitsplätze stellten. Die Firmen produzieren oder erbringen dabei Dienstleistungen überwiegend für den lokalen oder regionalen Markt. Deutsche Automobilfirmen und ihre Zulieferer sind im Südosten der Vereinigten Staaten ansässig. Dort verfügen Unternehmen wie BMW, Mercedes und VW über eigene Produktionsstätten. Der deutsche Maschinenbau ist eher im Nordosten anzutreffen. 

    Die Anzahl von deutschen Unternehmen, die für den Export produzieren oder Rohstoffe nach Deutschland exportieren, ist vergleichsweise gering. Das Handelsvolumen zwischen Deutschland und den USA betrug 2023 laut der Bundesbank rund 253 Milliarden US-Dollar (US$). Gemessen an den deutschen Importen (94,6 Milliarden US$) liegen die Vereinigten Staaten weltweit auf Rang drei. Deutschland importiert vor allem Industrie- und Anlagegüter aus den USA. Daneben spielen Erdöl und Gas eine wichtige Rolle. 

    Deutsche Importe aus den USAAnteil in Prozent
    Produkt2023 
    Maschinen und Anlagen15,4
    Mineralische Erzeugnisse15,1
    Pharmazeutische Erzeugnisse13,1
    Kraftfahrzeuge13,1
    Chemische Erzeugnisse9,1
    Elektronik, Elektro- und Nachrichtentechnik8,8
    Nahrungsmittel und Getränke (einschl. Ölen)3,1
    Metallwaren2,9
    Sonstige19,4
    Quelle: Statistisches Bundesamt 2024

     

  • Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die USA sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), haben aber nur zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182), nicht hingegen das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138). Da die Kernarbeitsnormen aber den Status von Menschenrechten und damit universelle Geltung besitzen, müssen auch die USA beide Übereinkommen beachten und regelmäßig darüber berichten, wie das Verbot der Kinderarbeit auch unabhängig von einer Ratifizierung beachtet wird (vgl. hierzu Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung variiert in den USA je nach Bundesstaat. Prinzipiell dürfen Minderjährige nach dem bundesrechtlichen Fair Labor Standards Act (FLSA) in den USA ab einem Alter von 14 Jahren in nichtagrarwirtschaftlichen Bereichen arbeiten. Die Vorschriften des FLSA variieren dabei je nach dem Alter des Minderjährigen und der jeweiligen Tätigkeit. Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren dürfen während eines Schultages maximal drei, an anderen Tagen maximal acht Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in einer Schulwoche maximal 18, außerhalb einer Schulwoche maximal 40 Stunden. Ausnahmeregelungen gelten für besondere Tätigkeiten wie die Beschäftigung bei den eigenen Eltern oder das Austragen von Zeitungen. Gefährliche Arbeiten dürfen grundsätzlich nicht verrichtet werden.

    Agrarwirtschaftliche Arbeiten sind von diesen Regelungen nicht erfasst. Mit elterlicher Erlaubnis dürfen Minderjährige in der Landwirtschaft oder auf dem elterlichen Hof außerhalb von Schulwochen bereits mit zwölf Jahren arbeiten. Soweit der Hof keinen Mindestlohnbestimmungen unterliegt, ist bei entsprechender elterlicher Erlaubnis auch schon bei Minderjährigen mit einem Alter unter zwölf Jahren eine Mitarbeit erlaubt. Gefährliche Arbeiten dürfen in der Landwirtschaft bereits ab einem Alter von 16 Jahren verrichtet werden.  Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Die USA belegen nach dem Children`s Rights and Business Atlas 2023 den Workplace Index 4,4 von 10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children´s Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. 

    Unternehmen wird für die USA ein erhöhtes Maß (Kategorie: „enhanced“) an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden. Innerhalb der drei Unterkategorien des Index erzielt der Rechtsrahmen der USA (Legal Framework) lediglich 5,1 von 10 Punkten. Auch bei der administrativen Durchsetzung (Enforcement) zeigen sich Defizite (5,57/10). Besser als der Durchschnitt wird die Situation bei den Ergebnissen (Outcome) bewertet (3,4/10). 

    Weltweit liegen die Vereinigten Staaten mit dem Worldplace Index 4,4 von 10 Punkten im Mittelfeld (weltweiter Durchschnitt 4,37/10). Europäische Staaten wie Deutschland (2,3/10), Frankreich (1,1/10), das Vereinigte Königreich (2,2/10) und Italien (2,4/10) oder der regionale Nachbar Kanada (3,3/10) werden deutlich besser bewertet. In südlicher Richtung rangieren die USA knapp vor Mexiko (4,6/10) und Guatemala (4,9/10), aber noch hinter zentral- und südamerikanischen Staaten wie Panama (3,1/10), Brasilien (3,7/10) und Argentinien (4,1/10). 

    Grund für die Bewertungen ist, neben dem fast vollständigen Fehlen eines internationalen Regelungsrahmens, die Mitarbeit Minderjähriger in landwirtschaftlichen Bereichen, insbesondere in den Südstaaten. Oftmals handelt es sich bei den Minderjährigen um Kinder undokumentierter Einwanderer. In diesen Betrieben sind Minderjährige gerade im besonders jungen Alter den Gefahren extremer Hitze, gefährlicher Agrarwerkzeuge und Einwirkungen durch Pestizide ausgesetzt. Das Department of Labor schätzt die Anzahl der in landwirtschaftlichen Betrieben arbeitenden Minderjährigen auf circa 500.000. Nach einem Bericht des Government Accountability Office werden jährlich schätzungsweise 100.000 Minderjährige auf landwirtschaftlichen Höfen verletzt. Dies macht einen Anteil von rund 20 Prozent aller Unfälle im landwirtschaftlichen Sektor aus. 

    Besonders anfällig für Kinderarbeit ist die Agrarbranche. Neben der Landwirtschaft, wo Verstöße insbesondere auf dem Feld und bei der Ernte festgestellt wurden, bestehen ferner Risiken bei der Fleischproduktion und Holzverarbeitung. 

    Die derzeitige US-Administration ist sich des Problems bewusst, wenngleich die Schaffung von Abhilfe nur bedingt gelingt. Vielmehr geht der Trend hin zu einer immer häufiger werdenden Verwendung minderjähriger Arbeitskräfte in der Wirtschaft der USA, um den in vielen Sektoren bestehenden Fachkräftemangel seit der Covid-19-Pandemie auszugleichen. Paradigmatisch hierfür steht die durch das Department of Labor festgestellte Zunahme der Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Alleine zwischen 2022 und 2023 stieg die Anzahl der behördliche Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften bei Verstößen gegen Kinderarbeit um 14 Prozent. Die entsprechenden Strafzahlungen hatten sich nahezu verdoppelt. 

    In der aktuellen politischen Diskussion stehen die Vorschriften zur Kinderarbeit vermehrt im Fokus. Seit 2022 haben 14 Bundesstaaten neue Gesetze erlassen, die teilweise – so etwa in Kalifornien, Texas oder Colorado – auf eine Stärkung der Kinderrechte zielen, teilweise aber auch – wie in Florida, Michigan oder Indiana – bestehende Beschränkungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels aufheben oder schwächen. Die Debatte ist weiter im Fluss. 

    Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen der USA zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

    Auf bundesstaatlicher Ebene ist das Department of Labor für die Durchsetzung und Überwachung der Vorschriften bezüglich Kinderarbeit zuständig. Inspektionen bei Unternehmen und Betrieben können durch Einreichung einer formellen Beschwerde bei der Wage and Hour Division  des Ministeriums angeregt werden. 

    Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform der ILO an. Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie auch die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die USA sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), haben aber nur zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105), nicht hingegen das Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29). Dennoch sind die USA durch ihre Mitgliedschaft in der ILO zu dessen Beachtung verpflichtet. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Auf bundesstaatlicher Ebene enthält das US-amerikanische Strafrecht in 18 U.S. Code § 1589 ebenfalls ein Verbot der Zwangsarbeit sowie mehrere Vorschriften zum Verbot und zur Verhinderung moderner Sklaverei. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Darüber hinaus enthält das überarbeitete Handelsabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) zwischen den USA, Mexiko und Kanada in Kapitel 23 Vorschriften zum Arbeitsmarkt, darunter die Abschaffung von Zwangsarbeit sowie das Verbot des Imports von Waren, die in Drittländern durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die USA sind ferner Mitglied des Sklavereiabkommens von 1926 zur Abschaffung der Sklaverei. 

    Der im Dezember 2021 vom US-amerikanischen Kongress verabschiedete "Uyghur Forced Labor Prevention Act" verbietet Einfuhren von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus China, insbesondere aus der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang. Auch deutsche Unternehmen, die Produkte in China herstellen lassen und in die USA einführen, können von dem Verbot betroffen sein.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Die USA sind nach dem Global Slavery Index 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie Vulnerability to Modern Slavery mit 25/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Damit liegt das Land hinter anderen westlichen Industriestaaten wie Kanada und Deutschland (11/100), Frankreich (13/100) und das Vereinigte Königreich (14/100), aber deutlich vor Brasilien (47/100) und Mexiko (58/100). In den USA waren 2021 nach dem Index je 1.000 Personen 3,3 von Zwangsarbeit betroffen (damit liegen die Vereinigten Staaten auf dem Niveau Italiens); 1,1 Millionen Menschen insgesamt. 

    Der Index führt die Anfälligkeit der USA in erster Linie auf Migranten-, auf Rassen- und Geschlechterdiskriminierung, Armut und staatlich verordnete Zwangsarbeit zurück. Gerade undokumentierte Einwanderer sind besonders anfällig, Opfer von Gewalt, Erpressung, Entführung und Menschenhandel durch organisierte Verbrecherbanden zu werden, die entlang der Südgrenze eine Schmuggelindustrie im Wert von 13 Milliarden US-Dollar (US$) betreiben. Darüber hinaus sind insbesondere Afroamerikaner im staatlichen Gefängnissystem deutlich überrepräsentiert und damit eher Zwangsarbeit während der Inhaftierung ausgesetzt.

    Risikobehaftet sind vor allem die Branchen Landwirtschaft, Baugewerbe, Einzelhandel und Gastgewerbe. Im Jahr 2021 erhielt die Nationale Hotline für Menschenhandel (NHTH) 1.066 Meldungen über potenzielle Fälle von Menschenhandel mit Arbeitskräften. Davon waren vorrangig die Bereiche Landwirtschaft und Baugewerbe betroffen. Nahezu 11 Prozent aller Meldungen betrafen Zwangsarbeit in landwirtschaftlichen Betrieben. In der Vergangenheit wurde mehrfach von Betrieben in südlichen Staaten der USA, etwa in Georgia, berichtet, in denen Arbeitsmigranten aus Mexiko und Mittelamerika durch Waffengewalt und die Beschlagnahme von Pässen und Dokumenten zur Arbeit gezwungen werden.

    Die US-Regierung hat jüngst mehrere Programme auf den Weg gebracht, um Zwangsarbeit künftig effektiver bekämpfen zu können. Im September 2020 wurde die President’s Interagency Task Force to Monitor and Combat Trafficking in Persons (PITF) gegründet, die ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und den Sicherheitsbehörden den Kampf gegen Menschenhandel koordinieren soll. Im Dezember 2021 wurde der Debt Bondage Repair Act unterzeichnet, der es Verbraucherauskunfteien verbietet, negative Kreditinformationen über einen Verbraucher zu veröffentlichen, wenn dieser Opfer von Menschenhandel wurde und die nachteiligen Kreditinformationen durch den Menschenhandel verursacht wurden.

    Im gleichen Jahr hat die Regierung einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel vorgelegt und hierfür fast 87 Millionen US$ zugesagt. Hingegen scheint die Regierung hinsichtlich der Ausbeutung von Wanderarbeitern noch keine effektive Antwort gefunden zu haben.

    Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen in den USA zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

    Die US-Regierung finanziert die Nationale Hotline für Menschenhandel (NHTH), einen kostenlosen mehrsprachigen Dienst, der auch von deutschen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann und Meldungen über Menschenhandel entgegennimmt. Spezielle Dienste für Überlebende von Zwangsarbeit werden durch das Department of Justice und das Department of Health und Human Services finanziert, wobei das U.S. Advisory Council on Human Trafficking die Kontaktaufnahme übernimmt. Die nationale Reaktion auf moderne Sklaverei wird ebenfalls von der PITF koordiniert, die mit diversen Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeitet. 

    Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die Vereinigten Staaten von Amerika sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und haben zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Das hier relevante Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155) sowie das Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) haben die USA bisher nicht ratifiziert. Dennoch sind die USA durch ihre Mitgliedschaft in der ILO zu deren Beachtung verpflichtet. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz finden sich auf Bundesebene in den USA im Occupational Safety and Health Act von 1970 (OSH Act). Ziel des Gesetzes ist es, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für arbeitende Menschen zu gewährleisten. Im Rahmen der Generalklausel des Gesetzes (Sec. 5 OSH Act) werden Arbeitgebende verpflichtet, den Arbeitnehmenden eine Arbeitsumgebung zu bieten, die frei von Gefahren ist - wie zum Beispiel giftigen Chemikalien, Infektionserregern, übermäßigem Lärmpegel, mechanischen Gefahren und sonstigen Umständen, die zum Tod oder zu schweren körperlichen Schäden der Arbeitnehmenden führen oder führen können. Die Generalklausel verpflichtet auch die Arbeitnehmenden alle Arbeitsschutzstandards, Vorschriften und Anordnungen einzuhalten, die in Anlehnung an den OSH Act erlassen worden sind und für sie Geltung entfalten. 

    Zur Sicherstellung der Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen räumt der OSH Act dem Secretary of Labor die Befugnis ein, Fabriken, Anlagen, Einrichtungen, Baustellen oder andere Bereiche in der näheren Umgebung von Arbeitsplätzen zu betreten und die Arbeitsbedingungen, Strukturen, Maschinen, Apparate, Geräte, Ausrüstungen, Materialien zu inspizieren sowie den Arbeitgebenden Eigentümer, Betreiber, Vertreter oder Arbeitnehmenden zu befragen (Sec. 8 OSH Act). Auf Antrag des Arbeitsministeriums können in den Vereinigten Staaten die Bezirksgerichte (United States district courts) alle Bedingungen oder Praktiken an einem Arbeitsplatz unterbinden, die eine drohende Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder das Leben der Arbeitnehmenden darstellen (Sec. 13 OSH Act). Arbeitgebende, die vorsätzlich oder wiederholt gegen den OSH Act und die einhergehenden Arbeitsschutzstandards verstoßen, können mit zivilrechtlichen Strafen belegt werden (Sec. 10, Sec. 17 OSH Act).

    In Anlehnung an den OSH Act ist das National Advisory Committee on Occupational Safety and Health (NACOSH) gegründet worden, um die Ministerien für Arbeit und Gesundheit und soziale Dienste zu Programmen und Richtlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beraten. Das NACOSH besteht aus zwölf Mitgliedern: vier Vertretende des öffentlichen Lebens, zwei Vertretende der Geschäftsleitung, zwei Arbeitnehmervertretende, zwei Fachkräfte für Arbeitsmedizin und zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

    Zuständige Behörde für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Occupational Safety and Health Administration (OSHA). Die OSHA ist Teil des Arbeitsministeriums der Vereinigten Staaten. Die Aufgabe der OSHA besteht darin, den amerikanischen Arbeitnehmern sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Ihren Auftrag erfüllt die OSHA unter anderem durch die Festlegung und Durchsetzung von Normen des OSH Acts sowie durch die Unterstützung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen bezüglich des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmenden. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Die Gefahr von tödlichen Arbeitsunfällen in den USA ist moderat. Insgesamt führte die bundesstaatliche OSHA im Jahr 2022 nach Angaben des Department of Labor 31.820 Betriebsinspektionen durch. Basierend auf diesen Daten kam es im Jahr 2022 zu 5.486 aufgezeichneten tödlichen Arbeitsunfällen. Dies macht eine Inzidenzrate von 3,7 pro 100.000 aus. Mit einer Inzidenzrate von 23,5 pro 100.000 traten die meisten tödlichen Arbeitsunfälle in der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft auf, aber auch die Bereiche Transport (14,6 pro 100.000) sowie Bau- und Bergbauindustrie (13 pro 100.000) wiesen ein erhöhtes Risiko auf. Der Großteil der tödlichen Arbeitsunfälle (38 Prozent) resultierte aus Unfällen im Straßenverkehr, gefolgt von Stürzen sowie Gewalttaten und anderen Verletzungen durch Personen oder Tiere. 

    Laut der ILO kamen die USA auf 900 nichttödliche Arbeitsunfälle pro 100.000 Beschäftigte und liegen damit deutlich vor Deutschland (1.500) und Frankreich (3.000). Das US-Arbeitsministerium kommt hingegen auf einen Wert von 2.700 pro 100.000 Vollzeitbeschäftigte. In diese Zahlen sind allerdings auch die arbeitsbedingten Krankheiten mit einbezogen. An erster Stelle rangiert der Bereich Transport und Lagerhaltung (4.800). Es folgen der Gesundheitssektor (4.500) und die Landwirtschaft (4.200).  Im mittleren Bereich liegen das verarbeitende Gewerbe (3.200) und der Bausektor (2.400); unterdurchschnittlich fiel das Ergebnis für die Bereiche Bergbau, Öl und Gas (1.400) aus. 

    Die Gründung der OSHA vor rund 50 Jahren und die hierauf folgende Implementierung und Durchsetzung immer schärferer Regelungen zum Arbeitsschutz haben die Bedingungen der Beschäftigten in den USA wesentlich verbessert. Dennoch stagnieren die Zahlen seit einigen Jahren. Gerade die Klimakrise macht sich in der Statistik bemerkbar. Nach einem Bericht der New York Times sind Beschäftigte vor allem in der Landwirtschaft immer häufiger extremen Wetterereignissen wie Tornados oder Wirbelstürmen ausgesetzt. Parallel dazu nimmt auch die Zahl der tödlichen und nichttödlichen Arbeitsunfälle aufgrund von extremen Hitzewellen zu. Vereinzelt werden Beschäftigte gezwungen, unter diesen Konditionen weiterzuarbeiten. Generell gilt die Landwirtschaft als besonders anfällig für die Missachtung von Arbeitsschutz, da dort ein großer Teil der Arbeitnehmenden informell beschäftigt ist und Maßnahmen zur Eindämmung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nicht ausreichend dokumentiert werden. Daher dürfte die Dunkelziffer der Arbeitsunfälle in diesem Bereich deutlich höher sein.

    Risiken bestehen ferner in der Verarbeitungs- und Verpackungsindustrie sowie in der Logistik. Laut dem National Council for Occupational Safety and Health, einer Nichtregierungsorganisation im Bereich Arbeitsschutz, kam es gerade in den großen Warenhäusern und Logistikzentren von Amazon und FedEx vermehrt zu Arbeitsunfällen. Auch Automobilhersteller sahen sich zuletzt Vorwürfen der gezielten Missachtung von Arbeitsschutzstandards ausgesetzt. 

    Die derzeitige US-Administration hat kürzlich angekündigt, weitere Vorschriften zum Arbeitsschutz auf Bundesebene einzuführen. So veröffentlichte OSHA im Juli 2024 einen Entwurf eines neuen Regelungsrahmens zur Bekämpfung von hitzebedingten Arbeitsunfällen. Eine Verabschiedung der Regelungen, die zuvor nur uneinheitlich von den einzelnen Bundesstaaten bestimmt wurden, soll Berichten zufolge bevorstehen. 

    Um mögliche Risiken hinsichtlich der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den USA zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

    Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

    Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

    Gesetzliche Grundlagen 

    Die USA sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und haben zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Nicht ratifiziert wurden die hier relevanten Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98) sowie über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87). Dennoch sind die USA durch ihre Mitgliedschaft in der ILO zu deren Beachtung verpflichtet. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Die Vereinigungsfreiheit wird unter anderem durch den ersten Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung geschützt. Seit 1935 gilt zudem der National Labor Relations Act (NLRA), der den Arbeitnehmenden das Recht gibt, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Tarifverhandlungen mit ihren Arbeitgebenden zu führen und zu streiken. Der NLRA gilt für die meisten Arbeitgebenden des privaten Sektors. Ausgenommen sind unter anderem Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft und in Haushalten tätige Arbeitnehmenden sowie Selbstständige. Das National Labor Relations Board (NLRB) regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Gewerkschaften. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zur Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte. 

    Risiken

    Die USA belegen im Global Rights Index 2024 des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, auf der Skala von 1 bis 5 das Rating 4. Dies bedeutet, dass es zu systematischen Rechtsverletzungen kommt. Andere westliche Industriestaaten wie Deutschland (Rating 1) und Frankreich (Rating 2) werden besser bewertet. Allerdings liegen die USA auf dem gleichen Niveau wie das Vereinigte Königreich und Vietnam.

    Die Vereinigungsfreiheit ist in den USA schwach ausgeprägt. Ein duales System der Arbeitnehmendenvertretung durch Gewerkschaften und Betriebsräte besteht nicht. Flächentarifverträge sind unbekannt. Gewerkschaften müssen für jeden Betrieb separat das Kollektivvertretungsrecht erlangen. Oft geht mit der Kollektivierung eine massive Einschüchterung durch die Arbeitgebenden einher, in deren Verlauf es sogar zu Entlassungen kommen kann. Dabei werden viele Arbeitgebenden von spezialisierten Kanzleien und Beratungsfirmen unterstützt (sogenanntes union busting).

    Gewerkschaften sind in den USA, mit Ausnahme in der Automobilindustrie im Norden, schwach aufgestellt. Die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder ist seit 1983 rückläufig und erreichte 2022 einen historischen Tiefstand von 10 Prozent. Dies entsprach rund 14,3 Millionen Arbeitnehmenden, die gewerkschaftlich organisiert waren. Gerade Bundesstaaten mit republikanischer Dominanz weisen einen eher niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und einen hohen politischen Druck gegen eine Kollektivierung auf. Dabei erfassen die Defizite nicht einzelne Industrien, sondern ziehen sich quer durch sämtliche Branchen.

    Der Trend zur arbeitsmarktpolitischen Marginalisierung der Gewerkschaften scheint sich indes abzuschwächen. Nachdem die Bedeutung der Gewerkschaften jahrzehntelang eng mit dem Niedergang klassischer Industriestandorte verwoben war, erfährt die Kollektivierung in Branchen wie Luftfahrt, Einzelhandel und Technologie eine Renaissance. Im Jahr 2023 standen Gewerkschaften gleich mehrfach prominent in den Schlagzeilen. So organisierten die United Automotive Workers of America (UAW) einen koordinierten Streik, der Lohnerhöhungen und weitere Zugeständnisse von den großen Automobilproduzenten aus Detroit erzielte. Arbeitnehmende aus knapp 400 Starbucks-Filialen bildeten trotz heftigen Widerstands des Unternehmens erstmals eine Gewerkschaft und erzwangen Tarifverhandlungen. 

    Die Biden-Administration hat an einigen Stellen Verbesserungen angestoßen. Im April 2021 wurde eine Task Force geschaffen, die sich den Möglichkeiten zur einseitigen Erweiterung des Rechts von Arbeitnehmenden zur Gewerkschaftsbildung widmet. Die Task Force veröffentlichte im Februar 2023 ihre Empfehlungen, gefolgt von der Veröffentlichung der Fortschrittsberichte einschlägiger Behörden. Die vom Repräsentantenhaus verabschiedete Version des Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit China (America COMPETES Act) sieht die Beteiligung von Gewerkschaften an Entscheidungsprozessen zu wichtigen Themen wie Arbeitskräfteentwicklung vor. 

    Präsident Biden versprach ferner, den Protecting the Right to Organize Act (PRO Act) zu unterstützen, der auf eine erhebliche Stärkung der Arbeitnehmenden- und gewerkschaftlichen Organisationsrechte abzielt. Eine Verabschiedung des PRO Act ist derzeit noch nicht erfolgt und auf kürzere Sicht nicht absehbar. Kritisiert wurde Präsident Biden, als er im Dezember 2022 den Kongress aufforderte, gegen einen Bahnstreik vorzugehen, und dies mit den hohen Kosten für die Wirtschaft begründete.

    In der Automobilindustrie im Norden der USA spielt die UAW eine dominierenden Rolle. Deutsche und japanische Konzerne sind jedoch vor allem im Süden des Landes zu finden. Die UAW will sich dort ebenfalls etablieren. Eine Mehrheit der Volkswagen-Mitarbeitenden in Chattanooga (Tennessee) entschied im Frühjahr 2024, der Gewerkschaft beizutreten. Im Rahmen einer anschließenden Abstimmung bei Mercedes Benz in Tuscaloosa (Alabama) votierte nicht die notwendige Mehrheit der Arbeitnehmenden für einen Gewerkschaftsbeitritt. Die UAW beschuldigte Mercedes Benz daraufhin, vor und während der Abstimmung unter anderen gegen Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen zu haben und trug eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. 

    Verstöße gegen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit sind in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

    Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

     

  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die USA sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und haben zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Nicht ratifiziert wurden die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Dennoch sind die USA durch ihre Mitgliedschaft in der ILO zu deren Beachtung verpflichtet. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Diskriminierung am Arbeitsplatz ist in den USA grundsätzlich untersagt. Titel VII des Civil Rights Act of 1964 schützt in seiner geänderten Fassung Arbeitnehmer und Bewerber vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht und nationaler Herkunft. Der Schutz erstreckt sich auf sämtliche Beschäftigungsentscheidungen einschließlich Einstellung, Auswahl und Kündigung. Daneben existieren auf Bundesebene weitere Gesetze wie der Equal Pay Act of 1963, der Männer und Frauen vor geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung bei im Wesentlichen gleicher Arbeit bewahren soll, der Age Discrimination in Employment Act of 1967, der Altersdiskriminierung betrifft, und den Rehabilitation Act of 1973, der in Sections 501 und 505 vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung schützt. Auf Landesebene finden sich teils ähnliche Regelungen. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Im Länderranking The Global Gender Gap 2023 des Weltwirtschaftsforums liegen die USA beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 21 unter insgesamt 146 Ländern weltweit und damit noch vor den westlichen Industriestaaten wie Frankreich (Rang 51) und Deutschland (Rang 88). 

    Nach Daten der U.S. Chamber of Commerce gehen im Jahr 2024 rund 79 Millionen Frauen einer Arbeit nach, was einer Erwerbsrate von 57,6 Prozent entspricht. Damit repräsentieren Frauen circa 47 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Die Rate des geschlechterspezifischen Lohngefälles betrug 2023 rund 17 Prozent. Damit verdient eine erwerbstätige Frau durchschnittlich 16 US-Cent pro Stunde weniger als ein Mann. Merkliche Unterschiede zeigen sich auf Ebene der Bundesstaaten, einzusehen über das Center for American Progress (siehe Menüauswahl Gender wage gap). 

    Die Biden-Administration hat sich in genderpolitischen Fragestellungen deutlich von der Trump-Administration abgesetzt. Im Oktober 2021 veröffentlichte sie die erste ressortübergreifende Nationale Strategie für Geschlechtergerechtigkeit. Bereits im März 2021 gründete sie das Gender Policy Council des Weißen Hauses, das im Februar 2023 den ersten Umsetzungsbericht zur Strategie darlegte.

    Neben geschlechtsspezifischer Diskriminierung zeigt sich auch Rassendiskriminierung als weiterhin besonders prävalentes Problem. Beschäftigte mit schwarzer Hautfarbe machten im Jahr 2022 nach Daten des U.S. Bureau of Labor Statistics rund 13 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung aus. In einer repräsentativen Umfrage des Pew Research Center gaben etwa vier von zehn schwarzen Arbeitskräften (41 Prozent) an, von einem Arbeitgebenden bei Fragen von Einstellung, Bezahlung oder Beförderung aufgrund der ethnischen Herkunft oder Rasse mindestens einmal diskriminiert worden zu sein. Die Armutsquote der Afroamerikaner belief sich im Jahr 2023 nach dem U.S. Census Bureau auf 18,5 Prozent (8,3 Millionen) und lag damit deutlich über der US-Armutsquote von 11,1 Prozent.

    Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung der USA zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten von Arbeitnehmenden und ihrer Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die USA sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und haben zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Nicht ratifiziert wurde das hier relevante Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26). Dennoch sind die USA durch ihre Mitgliedschaft in der ILO zu dessen Beachtung verpflichtet. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalem Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country

    Der Mindestlohn wird in den USA sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene festgelegt. Die bundesrechtlichen Mindestlohnbestimmungen sind im Fair Labor Standards Act (FLSA) enthalten.  Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn auf US- Bundesebene beläuft sich seit dem 24. Juli 2009 auf 7,25 US-Dollar (US$) pro Stunde. Er wurde seitdem nicht mehr erhöht (Stand: Juli 2024). Auf Landesebene weichen die Regelungen zum Mindestlohn teilweise erheblich voneinander ab. Eine Übersicht über die landesrechtlichen Mindestlöhne in den US-Bundesstaaten sind auf der Webseite des U.S. Department of Labor (Wage and Hour Division) und über den Minimum Wage Tracker des Economic Policy Institute einsehbar. Staaten wie South Carolina, Tennessee und Alabama verfügen über keine Mindestlohnbestimmungen. In anderen Bundesstaaten wie Pennsylvania, Wisconsin und Texas liegt der Mindestlohn noch unter dem Bundesniveau, sodass automatisch der bundesrechtliche Mindestlohn Anwendung findet. Am obersten Ende des Spektrums erreicht der Mindestlohn (Stand: Juli 2024) 16 US$ in Kalifornien und 17,50 US$ in Washington (District of Columbia). In Bundesstaaten mit einem höheren Mindestlohn unterliegt der Mindestlohn traditionell einer jährlichen Aktualisierung. In anderen Bundesstaaten wird der Mindestlohn nicht genügend oder überhaupt nicht an die Inflation angepasst, was zu erheblichen Lohneinbußen führt.

    Laut einer Analyse des Massachusetts Institute of Technology reicht der Mindestlohn Stand 2024 in keinem der einzelnen Bundesstaaten aus, um die Lebenshaltungskosten vollständig und in existenzsichernder Weise abzudecken. Existenzsichernde Löhne in den Bundesstaaten und Städten der USA können über den Living Wage Calculator des Living Wage Institutes recherchiert werden. Das Institut nimmt über deren Webseite auch Anfragen von Unternehmen entgegen, inwiefern existenzsichernde Löhne gezahlt werden.

    Besonders hohe Diskrepanzen zwischen Mindestlohn und Lebenshaltungskosten zeigen sich insbesondere in Bundesstaaten wie Georgia, Utah und New Hampshire, die dem bundesrechtlichen Mindestlohn unterliegen, aber auch in Bundesstaaten mit außergewöhnlich hohen Lebenshaltungskosten wie Hawaii. Armut ist in den USA daher weit verbreitet. Laut des U.S. Census Bureau betrug die offizielle Armutsquote 11,1 Prozent im Jahr 2023, womit rund 36,8 Millionen Menschen von Armut betroffen waren. Das Center for American Progress bietet eine Übersicht der Armutsquoten nach Bundesstaaten.

    Präsident Biden hatte sich für eine Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 15 US$ pro Stunde ausgesprochen. Im Januar 2022 hat das Department of Labor die Executive Order 14026 umgesetzt, mit der der Stundenmindestlohn für Bundesbedienstete und Beschäftigte, die für vertragliche Auftragnehmende der Bundesregierung arbeiten, auf 15 US$ pro Stunde angehoben wird. Einige Bundesstaaten wie Florida und Unternehmen wie Amazon haben beschlossen, diesem Trend zu folgen.

    Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Unterstützungsangebote zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Gesetz fordert bei Feststellung eines Risikos im Rahmen einer Risikoanalyse die Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen gegen die priorisierten Risiken sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber dem unmittelbaren Zulieferer (§ 6 LkSG).

    Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

    Zu den Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gehören unter anderem die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung sowie Maßnahmen, die auf der darin enthaltenen Menschenrechtsstrategie aufbauen. Hierfür gilt:

    • Die Formulierung interner Verhaltensvorschriften wie Richtlinien und Verhaltenskodizes (Code of Conduct) für die einzelnen, für das Risikomanagement relevanten Geschäftsfelder und –abläufe sind zu empfehlen. Der Code of Conduct als strategisches Element für nachhaltige Lieferketten | AWE Blog (wirtschaft-entwicklung.de).Darin soll das Unternehmen die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen festlegen, die an die Beschäftigten, Vertragspartner und mittelbaren Zulieferer gestellt werden. Zudem kann die Entwicklung entsprechender Verhaltenskodizes für Vertragspartner und potenzielle Vertragspartner als Grundlage für Vertragsverhandlungen und zur Vertragsausgestaltung verwendet werden, so die Gesetzesbegründung zum LkSG: Drucksache 19/28649 (bundestag.de)
    • Des Weiteren gehört die Entwicklung und Verankerung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken zu den zu verankernden Präventionsmaßnahmen. Diese sollten Richtlinien für die einzelnen Beschaffungsschritte festlegen und nachhaltig, transparent sowie risikomindernd ausgestaltet sein. Einen Leitfaden zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Einkaufs bietet der ISO-Standard 20400 der Internationalen Organisation für Normung ISO 20400:2017 - Sustainable procurement — Guidance
    • Die Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den relevanten Geschäftsbereichen sieht das Gesetz ebenso vor wie die Durchführung risikobasierter Kontrollen, um die Wirksamkeit der verankerten Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zu überprüfen.

    Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Neben der Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sieht das Gesetz auch eine Reihe von Maßnahmen im Hinblick auf Zulieferer vor (§ 6 Abs. 4 LkSG):

    • Bereits bei Auswahl eines Lieferanten sind menschenrechts- und umweltbezogener Erwartungen zu berücksichtigen, das heißt sie sollen in die Lieferantenbewertung mit einfließen. Dies kann unter Zuhilfenahme von Eigenauskünften des jeweiligen Zulieferers, Befragungen oder eigener durchgeführter Prüfungen erfolgen.
    • Branchenspezifische Zertifizierungen oder Siegel können dabei eine wichtige Orientierung geben, sind aber als Entscheidungsgrundlage nur bedingt aussagekräftig. In Kürze erscheint die Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Standards, Audits und Zertifizierungen. Im Standards-Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte sind zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) und teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) recherchierbar:
      • Zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) überprüfen und attestieren die Einhaltung der vom Standard definierten Anforderungen an Produkte (zum Beispiel Baumwolle), Prozesse, Dienstleistungen, Standorte (zum Beispiel Fabriken), das gesamte Unternehmen oder die Lieferkette (chain-of-custody).
      • Teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) fördern den Austausch, die gemeinsame Umsetzung von Projekten oder den Aufbau von Kapazitäten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette. Als Mitgliedsinitiativen setzen sie die aktive Beteiligung von Unternehmen und anderen Akteursgruppen voraus (zum Beispiel NGO, Gewerkschaften, Regierungen und Wissenschaft). Mitglieder verpflichten sich in der Regel zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen oder eines Verhaltenskodexes. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen liegt weitestgehend bei den Mitgliedsunternehmen und wird nicht zwingend durch einen standardisierten Mechanismus geprüft.  
    • Als weitere Maßnahme sieht das Gesetz die vertragliche Zusicherung seitens des Zulieferers bezüglich der Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen dahingehend vor, dass der Zulieferer die seitens des Unternehmens verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einhält und wiederum entlang der Lieferkette angemessen adressiert. Hier bietet sich die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) an. Bei der vertraglichen Ausgestaltung soll zudem sichergestellt werden, dass die menschenrechtsbezogenen Erwartungen auch in der weiteren Lieferkette etwa durch die Verwendung von Weitergabeklauseln Beachtung finden. Dadurch wird der direkte Lieferant verpflichtet, den Lieferantenkodex auch gegenüber seinen Vertragspartnern durchzusetzen. Die IHK München bietet einen Mustertext für einen Verhaltenskodex für Lieferanten an: Merkblatt_Verhaltenskodex-fuer-Lieferanten Stand Dezember 2023). Die American Bar Association (US-amerikanische Anwaltskammer) stellt zudem entsprechende Musterklauseln für Verträge zur Verfügung: Contractual Clauses Project (americanbar.org). Das Responsible Contracting Project (RCP) erarbeitet ebenfalls Mustervertragsklauseln www.responsiblecontracting.org.
    • Zudem sind Schulungen und Weiterbildungen sowie regelmäßige Audits bei Lieferanten durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Kontrollen können dabei selber durchgeführt oder Dritte damit beauftragt werden. Dabei können auch anerkannte Zertifizierungs- oder/und Auditsysteme in Anspruch genommen werden. Unternehmen werden dadurch laut Gesetzesbegründung jedoch nicht von ihrer Verantwortung entbunden.

    Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht (§ 7 Abs. 1 LkSG). Dabei sollen die Abhilfemaßnahmen in der Regel zu einer Beendigung führen, im eigenen inländischen Geschäftsbereich müssen die Maßnahmen zu einer Beendigung führen:

    • Bei eingetretenen oder drohenden Verletzungen im Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers ist unverzüglich ein Konzept mit konkretem Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung zu erstellen, sofern das Unternehmen die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann. Dabei kann auch ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmen in Rahmen von kartellrechtskonformen Brancheninitiativen hilfreich sein. Zudem sollte ein Aussetzen der geschäftlichen Beziehungen während der Bemühungen zur Risikominimierung in Betracht gezogen werden.
    • Sowohl für einfache Abhilfemaßnahmen wie für komplexe Abhilfekonzepte ist es von entscheidender Bedeutung, zunächst die konkreten Ursachen für die Verletzung zu ermitteln und neben den beteiligten Zulieferern auch die von der Verletzung Betroffenen in die Planung, Umsetzung und Überprüfung der Abhilfe einzubeziehen. So können effektive Maßnahmen ergriffen und mit größtmöglicher Effizienz verknüpft werden.
    • Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung ist nur als letztes Mittel geboten, wenn der Verstoß oder die Verletzung sehr schwerwiegend ist, das Abhilfekonzept gescheitert ist, kein milderes Mittel mehr zur Verfügung steht und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
    Unterstützungsangebote von Organisationen

    Für die Erstellung der LkSG-Umsetzungshilfen Risikoanalyse wurden unter anderem folgende Informationsquellen genutzt: Studien und Rankings internationaler Organisationen (ILO, UNDP,  UN Comtrade, Internationaler Gewerkschaftsbund etc.), nationale Statistikämter, Arbeitsministerien, Gewerkschaften, nationale Gesetzestexte, Statistisches Bundesamt und Pressemeldungen. Darüber hinaus beruhen die Risikoeinschätzungen auf Interviews mit lokal tätigen Stakeholdern, Verbänden sowie Consultants.

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