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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen

Elektronische Genehmigung vor Einreise nach UK

Ab dem 2. April 2025 werden die meisten visumsfrei Einreisenden vorab eine britische „Electronic Travel Authorisation“ benötigen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Vereinigte Königreich unterhält eine sogenannte Visa national list. Staatsangehörige derjenigen Länder, die dort nicht erwähnt sind, benötigen kein Visum, wenn sie auf der Besucherroute (visitor route) einreisen. Die gute Nachricht: Kein EU-Mitgliedstaat ist dort vermerkt. Entsprechendes gilt für die Ausnahme von der Visumspflicht für Temporary Work – Creative Worker

Dabei soll es bleiben, allerdings wird es künftig gleichwohl ein Verfahren vor der Einreise geben: die Electronic Travel Authorisation (ETA). Ein Antrag wird über ein Online-Formular oder eine App möglich sein. Die Bearbeitungsdauer soll laut Angaben der britischen Regierung drei Tage normalerweise nicht überschreiten. Es wird eine Gebühr von 10 Pfund erhoben. 

Die neuen Regeln werden nicht für Personen gelten, die bereits ein Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel haben, zum Beispiel den „settled status“. Sie werden ebenfalls nicht für irische Staatsangehörige gelten oder für Personen, die rechtmäßig einen Wohnsitz in Irland haben. Anträge für ETAs werden – für EU-Staatsangehörige – ab dem 5. März 2025 möglich sein.

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