Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Brexit
Wichtiges Brexit-Gesetz passiert britisches Unterhaus
Die "Retained EU Law (Revocation and Reform) Bill" ist am 18. Januar 2023 vom Unterhaus gebilligt worden. Im Oberhaus droht allerdings Widerstand.
24.01.2023
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Zum Hintergrund: Section 2 des European Union (Withdrawal) Act 2018 sieht vor, dass bestimmte Vorschriften europäischen Ursprungs im Vereinigten Königreich (VK) auch über den Brexit hinaus gelten. Als Konsequenz dieser Regelung gibt es derzeit Schätzungen zufolge noch ca. 4.000 Rechtsakte mit EU-Ursprung.
Die britische Regierung will diesen Zustand ändern und hat den oben genannten Gesetzentwurf in die parlamentarische Abstimmung gegeben. Der Entwurf sieht vor, dass die allermeisten Vorschriften mit EU-Ursprung zu Ende 2023 automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Nur in Ausnahmefällen soll es noch eine Übergangsfrist bis Juni 2026 geben können.
Die zuständigen britischen Ministerien dürften erhebliche Schwierigkeiten haben, mit dem Volumen und dem engen Zeitplan zurecht zu kommen. Die britische Regierung hat ein Dashboard freigeschaltet, das einen groben Überblick ermöglicht. Ebenfalls kritisch gesehen werden die umfassenden Vollmachten, die Ministerien bei der Aufhebung oder Änderung von Vorschriften erhalten sollen.
Nach der Zustimmung im Unterhaus muss nun noch das Oberhaus zustimmen. Dieses gilt als weniger überzeugt von dem Entwurf, mangels demokratischer Legitimation dürfte es aber das Gesetz nicht dauerhaft verhindern wollen. Möglicherweise kann es aber eine Verzögerung erreichen und so letztlich zumindest einen realistischeren Zeitplan durchsetzen.
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