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Branchen | Vietnam | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Die Zugangsbedingungen unterscheiden sich je nach Produkt. Für Waren tierischen Ursprungs gelten strengere Regeln.

Von Peter Buerstedde | Hanoi

Verpackte Lebensmittel mit Selbsterklärung

Die Voraussetzungen, um aus dem Ausland eingeführte Nahrungsmittel zu vertreiben, unterscheiden sich je nach Art des zu verkaufenden Produktes. Regelungsgrundlage bildet das Food Safety Law aus dem Jahr 2010 in Verbindung mit Decree 15/2018. 

Für verarbeitete Nahrungsmittel (auch Fleischprodukte, wenn sie verarbeitet und vorverpackt sind) sind die regulatorischen Hürden gering. Hier reicht eine sogenannte Self Declaration des Importeurs und Verkäufers in Vietnam zum Vertrieb aus. Diese Self Declaration muss unter anderem einen Labornachweis über die Produktsicherheit des verkauften Produktes erbringen. Sie ist bei den zuständigen Behörden zu hinterlegen und über die Website des Unternehmens oder über öffentliche Medien zu veröffentlichen.

Für nicht verarbeitete oder verpackte Produkte tierischen Ursprungs gelten strengere Regelungen, ebenso für frisches Obst und Gemüse. Allerdings hat sich hier die Registrierung mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam zum Teil vereinfacht. Herkunftsstaaten müssen sich als sichere Erzeugerstaaten beim zuständigen Ministerium registrieren, dem Ministry of Agriculture and Rural Development. Deutschland verfügt über diesen Status. Zudem muss der einzelne Fleischproduzent als sicherer Hersteller zu der entsprechenden Landesliste zugelassen werden. Laut Liste ist derzeit über 60 deutschen Firmen der Verkauf gestattet.

Kennzeichnungspflichten für Importprodukte

Importierte Produkte, die an den Endverbraucher gehen, müssen gemäß Dekret 43/2017 strikte Kennzeichnungsvorgaben einhalten. Ist die Verpackung nicht in vietnamesischer Sprache gehalten, muss das Produkt mit einem Label mit Angaben in Vietnamesisch versehen werden. Speziallebensmittel wie Funktions- und Diätnahrung oder genetisch veränderte Nahrungsmittel unterliegen gesonderten Kennzeichnungsvorschriften.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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