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Special | Vietnam | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Menschenrechtliche Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Publikation erfolgen Ausführungen zu den menschenrechtlichen Risiken im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Umweltbezogene Risiken, widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen sowie menschenrechtliche Risiken durch private oder staatliche Sicherheitskräfte im Dienste von Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 9-12, Abs. 3 LkSG werden nicht betrachtet.

Das Angebot unterstützt bei der abstrakten Risikobetrachtung im Rahmen der Durchführung von Risikoanalysen, siehe dazu auch die Handreichung zur Umsetzung von Risikoanalysen nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen Erstinformationen dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte wird nicht erhoben.

Herausgeber: Germany Trade & Invest (GTAI), Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK); Redaktionsschluss: 1. Dezember 2024.

  • Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden. Seit dem 1. Januar 2023 galt es bereits für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmenden.

    Mit dem LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

    Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte übernehmen. Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden. Hilfestellung bietet der KMU Kompass des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte kompass.wirtschaft-entwicklung.de.

    Die gemeinsame Handreichung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden, eine Hilfestellung. 

    Die Richtlinie (EU) 2024/1760 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 26. Juli 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der CSDDD in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das LkSG entsprechend angepasst.

    Im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderinstrumente nimmt die Berücksichtigung von Menschenrechten einen hohen Stellenwert ein. Bei der Vergabe von Investitions- und Exportkreditgarantien werden menschenrechtliche Aspekte entsprechend nationaler und internationaler Regelwerke geprüft. Künftig werden keine neuen Bundesdeckungen mehr für Exporteure übernommen, die wegen einer rechtskräftig festgestellten Ordnungswidrigkeit nach LkSG mit einer Geldbuße von mindestens 175.000 Euro belegt wurden und nach § 22 LkSG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind.

    Das BAFA kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. 

    Zu den konkreten Aufgaben gehören:

    • Überprüfung, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten angemessen nachkommen

    • Durchführung von Kontrollen, Prüfung von Beschwerden Betroffener

    • Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen

    • Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern.

    Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten und stellt dafür ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung.

    Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf Vietnam

    Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements Risikoanalysen zur Ermittlung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken durchzuführen. Diese sind regelmäßig und anlassbezogen vorzunehmen. Regelmäßige Risikoanalysen beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und den unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse).

    In bestimmten Fällen sind anlassbezogene Risikoanalysen erforderlich, wobei hier die Risiken in der gesamten Lieferkette betrachtet werden müssen, somit auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse).

    Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

    Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen insbesondere verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben (vgl. § 9 Abs. 3 LkSG). Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

    Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

    Vietnam setzt für seine wirtschaftliche Entwicklung stärker noch als andere südostasiatische Staaten auf den Export. Insbesondere für Produktgruppen wie Textilien und Bekleidung, Schuhe sowie Möbel, ist Vietnam einer der führenden Exporteure weltweit. Die Textilindustrie gilt weltweit als besonders risikobehafteter Sektor, siehe Praxislotse Wirtschaft und Menschenrechte. In Vietnam zählt die Textil- und Bekleidungsindustrie im Jahr 2024 rund 7.000 Unternehmen mit insgesamt circa 3 Millionen Beschäftigten und ist vor allem in der südöstlichen Region ansässig. Ho-Chi-Minh-Stadt und die umliegenden Provinzen Dong Nai und Binh Duong bilden das Bekleidungs- und Textilzentrum des Landes. 

    In Vietnam waren im Jahr 2024 rund 530 deutsche Unternehmen ansässig, die circa 49.000 Arbeitsplätze stellen. Dies sind sind vor allem Vertriebsbüros und im Dienstleistungssektor tätige Unternehmen in den Bereichen Consulting, Outsourcing von Geschäftsprozessen (BPO) und Logistik. Etwa 110 deutsche Firmen unterhalten Produktionsstätten im Lande, die überwiegend für den Export produzieren. Mehr als die Hälfte der deutschen Firmen in Vietnam hat sich rund um Ho-Chi-Minh-Stadt niedergelassen.

    Viele deutsche Firmen beziehen Produkte aus Vietnam, darunter Handelsketten. Das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Vietnam betrug im Jahr 2023 rund 17,1 Milliarden Euro, wobei die deutschen Importe 13,6 Milliarden Euro ausmachten. Im 1. Halbjahr 2024 stiegen die Importe gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,4 Prozent. Deutschland importiert vor allem Elektronik sowie Schuhe, Textilien und Bekleidung, Möbel und Kaffee.

    Deutsche Importe aus VietnamAnteil in Prozent
    Produkt

    2023 

    Elektronik

    29,8

    Schuhe

    17,9

    Textilien/Bekleidung

    14,7

    Nahrungsmittel

    8,2

    Elektrotechnik

    3,7

    Mess- und Regeltechnik

    3,2

    Taschen und Reiseartikel

    2,7

    Metallwaren

    2,3

    Sonstige

    17,8

    Quelle: GTAI-Wirtschaftsdaten kompakt 2024

     

    Die nachfolgende Tabelle zeigt den Import von Produkten, die deutsche Unternehmen aus Vietnam beziehen, die mit einem Risiko eines Verstoßes gegen einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG aufgeführten Verbotstatbestände behaftet sein können: Kinderarbeitsverbot, Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot aller Formen von Sklaverei, Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz, Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.

    Deutsche Importe möglicher risikobehafteter Produkte aus Vietnam (i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG)In Millionen US-Dollar
    ProduktgruppeProdukt

    2023 

    NahrungsmittelKaffee, Tee, Kakao, Gewürze, etc. (HS 9)

    511,5

     ...davon Kaffee, nicht geröstet (HS 90111)

    453,0

     Früchte und Nüsse (HS 8)

    301,5

     ...davon Cashew-Nüsse und andere Nüsse (HS 80132)

    266,6

     Fische und Krebstiere (HS 3)

    126,2

    Textilien/BekleidungSchuhe (HS 64)

    2.753,4

     Bekleidung (HS 61, 62, 63)

    2.180,9

    Lederwaren, Taschen und ReiseartikelLederwaren, Reiseartikel, Handtaschen (HS 42)

    438,0

     ...davon Ledertaschen und ähnliche Behältnisse (HS 4202)

    400,3

    Bearbeitete WarenElektrische Maschinen und Geräte (HS 85)

    3.968,4

     ...davon Mobiltelefone (HS 851713)

    1.363,1

     Maschinen und mechanische Geräte (HS 84)

    1.498,7

     ...davon Computer und Laptops (HS 8471)

    525,8

     Kunststoff und Kunststoffartikel (HS 39)

    298,0

     Spielzeug (HS 95)

    290,3

     ...davon Spielkonsolen für Videospiele (HS 950450)

    145,1

     Eisen und Stahl (HS 73)

    243,7

     Möbel (HS 94)

    214,2

    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest; UN Comtrade 2024

     

  • Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

    Gesetzliche Grundlagen

    Vietnam ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: November 2024). Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des ILO-Übereinkommens Nr. 138 sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Vietnam bei 15 Jahren, für bestimmte gefährliche Arbeiten bei 18 Jahren. 

    Das Kinderschutzgesetz (No. 102/2016/QH13) und das vietnamesische Arbeitsgesetz (No. 45/2019/QH14) enthalten umfassende nationale Rechtsvorschriften zum Schutz von Kinderrechten. Überstunden und Nachtschicht sind für Arbeitnehmende zwischen 15 und 18 Jahren nur für bestimmte Tätigkeiten erlaubt. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nur leichte Arbeiten verrichten, darunter auch leichte Tätigkeiten in der Agrarwirtschaft, Viehzucht und Fischerei. Die erlaubten und verbotenen Tätigkeiten sind in der Verordnung Nr. 09/2020/TT-BLĐTBXH festgelegt. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Vietnam belegt nach dem Children`s Rights und Business Atlas 2023 den Workplace Index 5,6 von 10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children´s Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Kinderarbeit aus und desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. 

    Unternehmen wird für Vietnam ein erhöhtes Maß (Kategorie: enhanced) an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden. Vietnam wird mit der Bewertung 5,6 von 10 Punkten schlechter eingeschätzt als der weltweite Durchschnitt (4,4/10 Punkten) und die Nachbarländer Indonesien (4,9/10 Punkten), Philippinen (4,5/10 Punkten) und Malaysia (4,6/10 Punkten).

    Innerhalb der Unterkategorien des Workplace Index werden die rechtlichen Rahmenbedingungen (Legal Framework score) mit 3,0 von 10 Punkten bewertet und damit besser als der weltweite Durchschnitt (3,5/10 Punkten). Beim Indikator der administrativen Durchsetzung (Enforcement score) schneidet Vietnam hingegen mit 6,5 von 10 Punkten schlechter ab als der weltweite Durchschnitt (5,5/10 Punkten); ebenso bei den Ergebnissen (Outcome score), die mit mit 6,5 von 10 Punkten bewertet werden (weltweiter Durchschnitt 4,2/10 Punkten). Dieser Bewertung liegt laut UNICEF eine mangelhafte Durchsetzung rechtlicher Normen vor allem in ländlichen Gebieten und im informellen Sektor zu Grunde. Es besteht Bedarf an mehr spezialisierten staatlichen Arbeitsinspektoren. Zudem sind die Strafen für Verstöße häufig nicht abschreckend genug, um Arbeitgeber von der Beschäftigung von Kindern abzuhalten. 

    Kinderarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die folgenden Sektoren weisen in Vietnam ein besonders hohes Risiko auf: Landwirtschaft, die Herstellung von Bekleidung, Schuhen und Möbeln sowie Fischerei und Tourismus. In der Industrie betrifft das heute jedoch nicht mehr die direkten Zulieferer in den Hauptexportindustrien. Kinderarbeit kann jedoch weiter unten in der Produktions- und Lieferkette vorkommen. 

    Kinderarbeit ist oft unbezahlte Mitarbeit im (landwirtschaftlichen) Kleinstunternehmen der Eltern oder des Familienverbands beziehungsweise zur Unterstützung der Eltern bei deren Tätigkeit als Saisonkraft bei den Fruchternten aber auch zu Stoßzeiten in Textil-, Schuh- oder Möbelfabriken sowie in Ziegeleien. 

    Nach letzten Umfragen aus dem Jahr 2018 verrichteten nach Angaben des Arbeitsministeriums (Ministry of Labour, Invalids and Social Affairs) 1,7 Millionen Kinder in Vietnam im Alter zwischen 5 und 17 Jahren eine Arbeit. Bei knapp 1 Millionen Kindern dürfte es sich dabei um verbotene Kinderarbeit handeln. Letztere sind etwa 5,4 Prozent der Altersgruppe. Die vietnamesische Regierung hat sich das Ziel gesetzt, diesen Anteil bis 2025 auf 4,9 Prozent und bis 2030 auf 4,5 Prozent zu senken. 

    Helfen soll dabei das im Dezember 2021 gestartete zweite Programm zur Verhütung und Verringerung von Kinderarbeit für den Zeitraum 2021 bis 2025, das vom Arbeitsministerium und mit fachlicher Unterstützung der ILO und UNICEF erarbeitet worden ist und drei Hauptziele verfolgt: Verhinderung und Aufdeckung von Kinderarbeit sowie Unterstützung und Bereitstellung von Maßnahmen für Kinder, die von Kinderarbeit betroffen oder bedroht sind; Sensibilisierung für die Verhinderung und Verringerung von Kinderarbeit; Schulungen und Kapazitätsaufbau zur Verhinderung und Verringerung von Kinderarbeit.

    Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in verschiedenen Branchen Vietnams zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK Vietnam bietet eine Nachhaltigkeitsberatung an, insbesondere in Bezug auf Lieferketten. Die ILO ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort. Außerdem sind Prüforganisationen wie TÜV Nord und TÜV Süd in Vietnam vertreten und bieten die Möglichkeit, Unternehmen nach internationalen Sozialstandards (SA 8000, SMETA, BSCI, ISO 45001 etc.) zu zertifizieren. Auch das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) engagiert sich zum Thema Kinderarbeit. Hinzu kommen zahlreiche wichtige Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dazu zählen unter anderem Save the Children, VUFO-NGO RESOURCE CENTER Vietnam.

    Am 14. Dezember 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Vietnam offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der vietnamesischen Industrie- und Handelskammer (VCCI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie CSDDD sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen berät. 

    Das Netzwerk wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Für Beratungen ist der Helpdesk in Vietnam zu erreichen unter: T +84 90 61 11 622 oder rbh.vietnam.vcci@gmail.com; Adresse 5th Floor, VCCI, No 9 Dao Duy Anh Street, Dong Da District, Hanoi, Vietnam.

    Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie auch die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

    Gesetzliche Grundlagen

    Vietnam ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun der zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: November 2024). Dazu gehören das hier relevante Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) sowie das Übereinkommen über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Diese Übereinkommen wurden in das nationale Recht integriert, insbesondere in das vietnamesische Arbeitsgesetz (45/2019/QH14) und in das Strafgesetzbuch (100/2015/QH13), erweitert durch das entsprechende Ergänzungsgesetz (12/2017/QH14) und das Dekret über Strafen und Geldbußen (12/2022/NĐ-CP). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Vietnam ist nach dem Global Slavery Index 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie Vulnerability to Modern Slavery mit 44/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf die Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Diese ist in Vietnam nach dem Index höher als in den Nachbarländern Kambodscha (58/100 Punkten) und Laos (52/100 Punkten) wird aber ähnlich eingestuft wie in Thailand (46/100 Punkten) und China (46/100 Punkten). In Vietnam waren 2021 nach dem Index je 1.000 Personen 4,1 von Zwangsarbeit betroffen; 396.000 Menschen insgesamt.

    Zwangsarbeit ist in Vietnam im verarbeitenden Gewerbe kein strukturelles Problem. Die betroffenen Personen arbeiten häufig nicht in internationalen Lieferketten. Das Risiko von Zwangsarbeit kann jedoch in Form von Misshandlungen, Diskriminierung weiblicher Beschäftigter aus Angst vor schwangerschaftsbedingtem Arbeitsausfall, fehlender Sicherheit und Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz, das gesetzliche Maß übersteigende Überstunden sowie Arbeitsverdichtung vorkommen. 

    Die Kontrollen der vietnamesischen Arbeitsverwaltung sind bisher wenig schlagkräftig und auch die Gewerkschaften in den Betrieben kommen den ihnen übertragenen Aufgaben bei der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften nicht nach.

    Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in einzelnen Branchen Vietnams zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Um Risiken von Zwangsarbeit in Vietnam effektiv zu verhindern, zu minimieren und zu bekämpfen, ist es wichtig, Arbeitgebern zu helfen, Zwangsarbeit zu identifizieren und selbst Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen, da viele Unternehmen oft nicht wissen, dass die von ihnen angewandten Praktiken Merkmale von Zwangsarbeit aufweisen. 

    Die AHK Vietnam bietet Informationen und eine Nachhaltigkeitsberatung an, insbesondere in Bezug auf Lieferketten. Die ILO ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort und berät Unternehmen, ebenso das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP. Außerdem sind Prüforganisationen wie TÜV Nord und TÜV Süd in Vietnam vertreten und bieten die Möglichkeit, Unternehmen nach internationalen Sozialstandards (SA 8000, SMETA, BSCI, ISO 45001 etc.) zu zertifizieren. 

    Am 14. Dezember 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Vietnam offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der vietnamesischen Industrie- und Handelskammer (VCCI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie CSDDD sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen berät. 

    Das Netzwerk wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Für Beratungen ist der Helpdesk in Vietnam zu erreichen unter: T +84 90 61 11 622 oder rbh.vietnam.vcci@gmail.com; Adresse 5th Floor, VCCI, No 9 Dao Duy Anh Street, Dong Da District, Hanoi, Vietnam.

    Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

     (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    Vietnam ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: November 2024). Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country

    Das vietnamesische Arbeitsgesetz (45/2019/QH14), das Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (84/2015/QH13) sowie zahlreiche Rechtsverordnungen enthalten weitergehende Bestimmungen. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden die vietnamesischen Rechtsvorschriften im Laufe der Jahre angepasst, um bessere Bedingungen für die Arbeitnehmenden zu schaffen. Das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde explizit zur Behandlung dieser Fragen erlassen und gilt für alle Sektoren. Es legt die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bei der Unfallverhütung genau fest und sieht Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmende als Pflicht des Arbeitgebenden vor. 

    Auch in der jüngsten Fassung des Arbeitsgesetzes von 2019 wurden einige Aspekte des Arbeitnehmerschutzes geregelt. Kapitel IX befasst sich mit „Arbeitsbedingungen und Maßnahmen der Arbeitssicherheit und -hygiene“. Es legt Mindestanforderungen für ein sicheres Arbeitsumfeld fest. In Artikel 134 des Arbeitsgesetzes heißt es ausdrücklich, dass sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende dafür verantwortlich sind, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz durchzuführen und vollständig einzuhalten.

    Neben diesen Gesetzen, die den grundlegenden Rechtsrahmen für die Arbeitssicherheit in Vietnam bilden, gibt es noch mehrere andere Rechtsinstrumente (Verordnungen, Erlasse und andere), die sich mit Sicherheitsinspektionen, der Erfassung von Arbeitsunfällen, der Risikobewertung sowie speziellen Zertifizierungen für den Betrieb gefährlicher Maschinen und giftiger Materialien befassen. Diese Vorschriften werden vom Arbeitsministerium (MOLISA) erlassen.

    Risiken

    Das gesetzliche Regelwerk gilt als umfassend, wird aber vom Staat nicht vollumfänglich durchgesetzt. Dies betrifft vor allem lokale kleine und mittlere Unternehmen. Ein Arbeitsschutzprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 soll Todesfälle durch Arbeitsunfälle landesweit pro Jahr um 4 Prozent zurückführen und die Anzahl inspizierter Betriebe erhöhen. Der Arbeitsschutz untersteht allerdings den Provinzen und hier gibt es starke Unterschiede bei der Durchsetzung der Normen.

    Vietnam verfügt derzeit über rund 600 Arbeitsinspektoren landesweit, die ein breites Spektrum an Aufgaben abdecken müssen. Unternehmensbesuche werden jährlich für jede Provinz auf Basis von Informationen über die Anzahl der Firmen in wichtigen Branchen geplant, während Informationen über die Zahl und Art von Arbeitsunfällen in einzelnen Branchen unberücksichtigt bleiben. 

    Experten zufolge gibt es Fälle in der Industrie, wo Schutzkleidung jeweils für Inspektionsbesuche ausgeliehen wird. Sicherheitszertifizierungen können teilweise erkauft werden und die Vorgaben werden nur teilweise umgesetzt. Fabrikhallen sind in der Regel nicht klimatisiert. Aufgrund des oft heißen Klimas empfinden Arbeiter das Tragen von Schutzkleidung vielfach als Belastung. Veraltete Maschinen und Anlagen erhöhen die Unfallrisiken. Darüber hinaus gibt es gerade unter ausländischen Firmen zahlreiche vorbildlich geführte Fabriken, in denen gewissenhaft auf die Einhaltung von Arbeitsschutznormen geachtet wird.

    Obwohl das Arbeitsgesetz auch eine präventiv-beratende Funktion der Arbeitsinspektoren vorsieht, wird diese in der Praxis bisher kaum wahrgenommen. Stattdessen liegt der Fokus auf der Einzelfallüberprüfung von Beschwerden und gemeldeten Verstößen. Betriebe sind zwar verpflichtet, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu melden, tatsächlich geschieht dies aber nur bei sehr ernsthaften Verletzungen oder Erkrankungen. Daher sind die offiziellen Daten nicht sehr verlässlich. 

    Das Arbeitsministerium zählt im Arbeitsschutzbericht für 2023 7.394 Arbeitsunfälle, davon 699 mit Todesfolge. Die meisten tödlichen Arbeitsunfälle geschehen demnach im Bereich Bauwesen (18 Prozent), gefolgt von Bergbau und Mineraliengewinnung (16 Prozent), Maschinenbau und Metallurgie (12 Prozent), Herstellung von Baumaterialien (10 Prozent), Textil- und Schuhindustrie (7 Prozent) sowie im Dienstleistungssektor (5 Prozent). Laut Bericht waren 46 Prozent der Unfälle auf Fehler der Arbeitgebenden zurückzuführen. 

    Druck zu Verbesserungen beim Arbeitsschutz entsteht dadurch, dass zumindest in Ballungsräumen Arbeiter durch immer neue Industrieansiedlungen heute eine bessere Jobauswahl haben als noch vor 5 oder 10 Jahren. Der Wettbewerb um Arbeitskräfte wird auch über bessere Arbeitsbedingungen ausgefochten.  

    Um mögliche Risiken bei der Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in Vietnam zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

    Die AHK Vietnam bietet eine Nachhaltigkeitsberatung an, insbesondere in Bezug auf Lieferketten. Die ILO ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort. Außerdem sind Prüforganisationen wie TÜV Nord und TÜV Süd in Vietnam vertreten und bieten die Möglichkeit, Unternehmen nach internationalen Sozialstandards (SA 8000, SMETA, BSCI, ISO 45001 etc.) zu zertifizieren. 

    Am 14. Dezember 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Vietnam offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der vietnamesischen Industrie- und Handelskammer (VCCI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie CSDDD sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen berät. 

    Das Netzwerk wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Für Beratungen ist der Helpdesk in Vietnam zu erreichen unter: T +84 90 61 11 622 oder rbh.vietnam.vcci@gmail.com; Adresse 5th Floor, VCCI, No 9 Dao Duy Anh Street, Dong Da District, Hanoi, Vietnam.

    Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

    Gesetzliche Grundlagen 

    Vietnam ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: November 2024). Dazu gehört das Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Trotz Ankündigungen hat Vietnam das Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) bisher nicht ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Vietnam belegt im Global Rights Index 2024 des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, auf der Skala von 1 bis 5 das Rating 4. Dies bedeutet, dass es zu systematischen Rechtsverletzungen kommt. In Südostasien wird die Lage in Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen und Thailand mit einem Rating von 5 bewertet. Nur Singapur sticht in der Region heraus (Rating 2). 

    Vietnam hat sich in Freihandelsabkommen mit der EU sowie mit Pazifikanrainerstaaten (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership, CPTPP) zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 87 verpflichtet. Wiederholt wurde die Annahme des Übereinkommens angekündigt. In einigen Fällen wurden Versuche zur Schaffung unabhängiger Gewerkschaften von der Polizei unterbunden und die Verantwortlichen festgenommen. Eine interne Direktive der Kommunistischen Partei von 2023 deutet daraufhin, dass die Partei auch künftig die direkte Kontrolle über gewerkschaftliche Aktivitäten behalten will.

    Derzeit gibt es im Land nur Gewerkschaften, die zur zentralen Dachgewerkschaft (Vietnam General Confederation of Labour, VGCL) gehören, die wiederum der Kommunistischen Partei (KPV) untersteht. Die VGCL hat Ableger in den 63 Provinzen und Metropolen und ihr unterstehen 20 Branchengewerkschaften. In den meisten größeren Unternehmen gibt es Gewerkschaftsvertreter (oft Angestellte in der Personalabteilung). Sie müssen zu den Arbeitsbedingungen an ihre Zentralen berichten und können im Falle von Streiks als Schlichter fungieren. 

    Auch ohne unabhängige Gewerkschaften gibt es in Vietnam Streiks, wenn auch selten. Die Datenlage ist nicht verlässlich. Streiks sind dem Vernehmen nach oftmals sehr kurz und betreffen überwiegend ausländische Firmen. Auslöser sind fehlende Lohnzahlungen, unterlassene Anpassungen des Mindestlohns oder als zu gering erachtete Boni zum traditionellen Tet-Fest.  

    Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit betrifft alle Wirtschaftsbereiche. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK Vietnam bietet eine Nachhaltigkeitsberatung an, insbesondere in Bezug auf Lieferketten. Die ILO ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort. Am 14. Dezember 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Vietnam offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der vietnamesischen Industrie- und Handelskammer (VCCI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie CSDDD sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen berät. 

    Das Netzwerk wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Für Beratungen ist der Helpdesk in Vietnam zu erreichen unter: T +84 90 61 11 622 oder rbh.vietnam.vcci@gmail.com; Adresse 5th Floor, VCCI, No 9 Dao Duy Anh Street, Dong Da District, Hanoi, Vietnam.

    Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

    Gesetzliche Grundlagen

    Vietnam ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: November 2024). Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelt männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100).

    Die vietnamesischen Arbeitsbestimmungen (insbesondere das Arbeitsgesetz Nr. 45/2019/QH14) umfasst Bestimmungen zum Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung. Dieses Gesetz verbietet ausdrücklich jede Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz, einschließlich Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, sozialer Herkunft, Glaubensrichtung, Religion, Behinderung, HIV-Status oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Darüber hinaus sind zur Bekämpfung der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung in Vietnam auch andere gesetzliche Bestimmungen von Bedeutung, wie das Berufsausbildungsgesetz von 2006, das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter von 2006, das Sozialversicherungsgesetz von 2014 und das Gesetz für Menschen mit Behinderungen von 2010.

    Im Jahr 2014 hat Vietnam die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ratifiziert. Mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 159 über berufliche Rehabilitation und Beschäftigung behinderter Menschen im Frühjahr 2019 hat Vietnam sein Engagement zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Beschäftigung bestätigt. 

    Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Im Länderranking The Global Gender Gap 2024 des Weltwirtschaftsforums liegt Vietnam beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 29 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. In Südostasien sind Singapur (Rang 18), Philippinen (20) und Thailand (21) höher platziert, während Indonesien (89) und Malaysia (102) mit deutlichem Abstand hinter Vietnam rangieren.

    Vietnam ist bei der Gleichstellung der Geschlechter im Wirtschafts- und Erwerbsleben eines der fortschrittlichsten Schwellenländer. Etwa 70 Prozent der Frauen im erwerbsfähigen Alter waren 2021 trotz pandemiebedingten Einschränkungen entweder erwerbstätig oder suchten einen Arbeitsplatz, verglichen mit 78 Prozent der Männer. Dies ist eine der höchsten Beteiligungsraten weltweit. Im Wirtschaftssektor stieg der Anteil der Unternehmen mit weiblichen Führungskräften von 4 Prozent im Jahr 2009 auf 36 Prozent im Jahr 2019, die höchste Rate in Südostasien. 29,5 Prozent aller Unternehmen in Vietnam gehören Frauen und sie stellen 55 Prozent der Selbstständigen. Nach wie vor gibt es auch in Vietnam geschlechterbezogene Unterschiede in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung in verschiedenen Branchen. Trotz gesetzlicher Verbote zur Angabe von Geschlechterpräferenzen in Stellenanzeigen sind Frauen oft mit unlauteren Einstellungspraktiken konfrontiert. 

    Chancengleichheit der Geschlechter hat in der vietnamesischen Politik einen hohen Stellenwert: Vietnam hat eine Reihe einschlägiger Übereinkommen ratifiziert und bemüht sich auf nationaler Ebene um deren Umsetzung. Das Arbeitsgesetzbuch widmet sich in Kapitel X ausschließlich dem Aufbau einer Arbeitswelt mit gleichen Rechten für Männer und Frauen: Um zu gewährleisten, dass Männer und Frauen für ihre Arbeit gleichermaßen bezahlt werden, statuiert das Arbeitsgesetzbuch einen Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit. Es gibt auch Bestimmungen, die Präventionsmaßnahmen und den Umgang mit Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regeln und die Opfer bei der Einreichung von Beschwerden unterstützen können.

    Trotz positiver Entwicklungen kommt es in Unternehmen weiter zu Ungleichbehandlungen gegenüber Frauen. Dies betrifft etwa die Rekrutierung, wo Männer (Verkauf) beziehungsweise Frauen (Verwaltung) häufig für bestimmte Positionen vorgezogen werden. Dem Vernehmen nach sind "sexuelle Gefälligkeiten" etwa im Verkauf, bei Einstellung oder Beförderungen ein verbreitetes Phänomen. Die Diskriminierung aufgrund von Religion und Status als ethnischer Minderheit spielt eine geringere Rolle. Allerdings bestehen im informellen Sektor Ausbeutungsgefahren insbesondere für ethnische Minderheiten, weil diese vielfach aus prekären wirtschaftlichen Verhältnissen kommen. 

    Homosexualität ist in Vietnam nicht strafbar und die vietnamesische Regierung zeigt sich bereit, die rechtliche Stellung von LGBTIQ-Personen weiter zu verbessern. Im Jahr 2022 verbot Vietnam sogenannte Konversionstherapien. Ein verfassungsrechtliches Eheverbot für gleichgeschlechtliche Ehen wurde 2015 aufgehoben. Offizielle Bemühungen für eine Gleichstellung haben allerdings noch nicht Vorbehalte gegenüber LGBTIQ-Personen in der stark auf ein traditionelles Familien- und Geschlechterbild fixierten vietnamesischen Gesellschaft zurückgedrängt. Entsprechend kann es auch zu Ungleichbehandlungen kommen.

    In der Arbeitswelt wird vielfach gegenüber behinderten Menschen diskriminiert. Nach einer nationalen Erhebung leben in Vietnam rund 6,4 Millionen Menschen mit Behinderungen, etwa 7 Prozent der Bevölkerung. 10 Prozent der Menschen mit Behinderung leben in Armut gegenüber etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die meisten von ihnen (87 Prozent) leben in ländlichen Gebieten. Ihre gesellschaftliche Teilhabe ist durch eine wenig angepasste Infrastruktur in allen Bereichen (Bildung, Gesundheit, Transport, städtische Entwicklung) eingeschränkt. 

    Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung in Vietnam zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK Vietnam bietet eine Nachhaltigkeitsberatung an, insbesondere in Bezug auf Lieferketten. Die ILO ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort. Am 14. Dezember 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Vietnam offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der vietnamesischen Industrie- und Handelskammer (VCCI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie CSDDD sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen berät. 

    Das Netzwerk wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Für Beratungen ist der Helpdesk in Vietnam zu erreichen unter: T +84 90 61 11 622 oder rbh.vietnam.vcci@gmail.com; Adresse 5th Floor, VCCI, No 9 Dao Duy Anh Street, Dong Da District, Hanoi, Vietnam.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    (Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

    Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Vietnam hat das Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (Nr. 26) nicht ratifiziert (Stand: November 2024). Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne.

    In Vietnam regelt der Artikel 91 des Arbeitsgesetz (45/2019/QH14) den Anspruch auf einen Mindestlohn, der einen minimalen Lebensstandard für die Person und ihre Familie ermöglicht und angemessen ist für den Entwicklungsstand von Wirtschaft und Gesellschaft. 

    Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

    Risiken

    Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn wurde zum 1. Juli 2024 um 6 Prozent angehoben und beträgt in Region 1 rund 4,96 Millionen vietnamesische Dong (D; entspricht 184 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Ende Juli 2024 1 Euro = 26.921 D). Diese Region umfasst die Metropolen Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Haiphong sowie sechs stark industrialisierte Provinzen. 

    Die Organisation Global Living Wage Coalition hat für Region 1 einen existenzsichernden Lohn von rund 8,6 Millionen Dong (319 Euro) ermittelt. Demnach entspräche der Mindestlohn 58 Prozent dieses Niveaus. In Region 4, die ländliche Landesteile abseits der Städte umfasst, liegt der Mindestlohn bei 3,45 Millionen Dong (128 Euro). Seit längerem gelten die Mindestlöhne als nicht ausreichend, um das Existenzminimum abzudecken, weshalb die Forderungen der staatlichen Gewerkschaften regelmäßig höher ausfallen. 

    Die gesetzlichen Mindestlöhne wurden bis 2020 in der Regel jährlich von der Regierung nach Abstimmung zwischen den Ministerien festgelegt. Im Durchschnitt stiegen die Mindestlöhne zwischen 2016 und 2020 um 7,4 Prozent jährlich. Es gibt in Vietnam einen zentralen Mindestlohn, der als Berechnungsgrundlage für Gehälter im staatlichen Sektor dient, und vier gestaffelte regionale Mindestlöhne für den Privatsektor, je nach Entwicklungsstand und Lebensstandard in einer Provinz. Nach 2020 wurden diese lediglich 2022 und 2024 jeweils zur Jahresmitte um 6 Prozent angehoben. Angesichts einer höheren Teuerungsrate dürfte der Mindestlohn trotz der jüngsten Erhöhung in den letzten Jahren real leicht zurückgegangen sein.

    In den meisten Industriebetrieben im Lande wird in der Produktion der jeweilige regionale Mindestlohn gezahlt. Es gibt allerdings auch den großen informellen Sektor (60 bis 70 Prozent der Wirtschaftsleistung), in dem auch niedrigere Löhne möglich sind, oder wo Netto der Mindestlohn gezahlt wird, ohne das Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden. Dies betrifft aber vor allem Dienstleistungsbereiche wie Handel und Gastronomie aber auch kleine und mittlere lokale Industriebetriebe.

    In industriellen Ballungszentren, wo Arbeiter mehr Beschäftigungsmöglichkeiten haben, liegen die Löhne in der Regel über den Mindestlöhnen. Ausländische Industriebetriebe bezahlen einschließlich Zulagen meist deutlich mehr als den Mindestlohn; in der Regel 20 bis 30 Prozent mehr als inländische Betriebe. In Segmenten wie der Textil- oder Schuhproduktion wird in der Regel der Mindestlohn gezahlt (Stand: Juli 2024). Am wenigsten gezahlt wird in der Landwirtschaft, am meisten in Teilen des Dienstleistungssektors.

    Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

    Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Die AHK Vietnam bietet eine Nachhaltigkeitsberatung an, insbesondere in Bezug auf Lieferketten. Die ILO ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort. Am 14. Dezember 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Vietnam offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der vietnamesischen Industrie- und Handelskammer (VCCI) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie CSDDD sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen berät. 

    Das Netzwerk wird von der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Für Beratungen ist der Helpdesk in Vietnam zu erreichen unter: T +84 90 61 11 622 oder rbh.vietnam.vcci@gmail.com; Adresse 5th Floor, VCCI, No 9 Dao Duy Anh Street, Dong Da District, Hanoi, Vietnam.

    Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

  • Unterstützungsangebote zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen

    Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Vietnam unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Das Gesetz fordert bei Feststellung eines Risikos im Rahmen einer Risikoanalyse die Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen gegen die priorisierten Risiken sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber dem unmittelbaren Zulieferer (§ 6 LkSG).

    Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

    Zu den Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gehören unter anderem die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung sowie Maßnahmen, die auf der darin enthaltenen Menschenrechtsstrategie aufbauen. Hierfür gilt:

    • Die Formulierung interner Verhaltensvorschriften wie Richtlinien und Verhaltenskodizes (Code of Conduct) für die einzelnen, für das Risikomanagement relevanten Geschäftsfelder und -abläufe sind zu empfehlen. Der Code of Conduct als strategisches Element für nachhaltige Lieferketten | AWE Blog (wirtschaft-entwicklung.de). Darin soll das Unternehmen die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen festlegen, die an die Beschäftigten, Vertragspartner und mittelbaren Zulieferer gestellt werden. Zudem kann die Entwicklung entsprechender Verhaltenskodizes für Vertragspartner und potenzielle Vertragspartner als Grundlage für Vertragsverhandlungen und zur Vertragsausgestaltung verwendet werden, so die Gesetzesbegründung zum LkSG: Drucksache 19/28649 (bundestag.de)
    • Des Weiteren gehört die Entwicklung und Verankerung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken zu den zu verankernden Präventionsmaßnahmen. Diese sollten Richtlinien für die einzelnen Beschaffungsschritte festlegen und nachhaltig, transparent sowie risikomindernd ausgestaltet sein. Einen Leitfaden zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Einkaufs bietet der ISO-Standard 20400 der Internationalen Organisation für Normung ISO 20400:2017 - Sustainable procurement — Guidance
    • Die Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den relevanten Geschäftsbereichen sieht das Gesetz ebenso vor wie die Durchführung risikobasierter Kontrollen, um die Wirksamkeit der verankerten Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zu überprüfen.

    Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Neben der Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sieht das Gesetz auch eine Reihe von Maßnahmen im Hinblick auf Zulieferer vor (§ 6 Abs. 4 LkSG):

    • Bereits bei Auswahl eines Lieferanten sind menschenrechts- und umweltbezogener Erwartungen zu berücksichtigen, das heißt sie sollen in die Lieferantenbewertung mit einfließen. Dies kann unter Zuhilfenahme von Eigenauskünften des jeweiligen Zulieferers, Befragungen oder eigener durchgeführter Prüfungen erfolgen.
    • Branchenspezifische Zertifizierungen oder Siegel können dabei eine wichtige Orientierung geben, sind aber als Entscheidungsgrundlage nur bedingt aussagekräftig. Informationen bietet die Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Standards, Audits und Zertifizierungen
    • Im Standards-Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte sind zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) und teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) recherchierbar:
      • Zertifizierungsbasierte Standards (vor-Ort-Audits) überprüfen und attestieren die Einhaltung der vom Standard definierten Anforderungen an Produkte (zum Beispiel Baumwolle), Prozesse, Dienstleistungen, Standorte (zum Beispiel Fabriken), das gesamte Unternehmen oder die Lieferkette (chain-of-custody).
      • Teilnahmebasierte Standards (Multi-Akteurs-Partnerschaften, Brancheninitiativen) fördern den Austausch, die gemeinsame Umsetzung von Projekten oder den Aufbau von Kapazitäten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette. Als Mitgliedsinitiativen setzen sie die aktive Beteiligung von Unternehmen und anderen Akteursgruppen voraus (zum Beispiel NGO, Gewerkschaften, Regierungen und Wissenschaft). Mitglieder verpflichten sich in der Regel zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen oder eines Verhaltenskodexes. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen liegt weitestgehend bei den Mitgliedsunternehmen und wird nicht zwingend durch einen standardisierten Mechanismus geprüft.  
    • Als weitere Maßnahme sieht das Gesetz die vertragliche Zusicherung seitens des Zulieferers bezüglich der Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen dahingehend vor, dass der Zulieferer die seitens des Unternehmens verlangten menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen einhält und wiederum entlang der Lieferkette angemessen adressiert. Hier bietet sich die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) an. Bei der vertraglichen Ausgestaltung soll zudem sichergestellt werden, dass die menschenrechtsbezogenen Erwartungen auch in der weiteren Lieferkette etwa durch die Verwendung von Weitergabeklauseln Beachtung finden. Dadurch wird der direkte Lieferant verpflichtet, den Lieferantenkodex auch gegenüber seinen Vertragspartnern durchzusetzen. Die IHK München bietet einen Mustertext für einen Verhaltenskodex für Lieferanten an: Merkblatt_Verhaltenskodex-fuer-Lieferanten Stand Dezember 2023). Die American Bar Association (US-amerikanische Anwaltskammer) stellt zudem entsprechende Musterklauseln für Verträge zur Verfügung: Contractual Clauses Project (americanbar.org). Das Responsible Contracting Project (RCP) erarbeitet ebenfalls Mustervertragsklauseln www.responsiblecontracting.org.
    • Zudem sind Schulungen und Weiterbildungen sowie regelmäßige Audits bei Lieferanten durchzuführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Kontrollen können dabei selber durchgeführt oder Dritte damit beauftragt werden. Dabei können auch anerkannte Zertifizierungs- oder/und Auditsysteme in Anspruch genommen werden. Unternehmen werden dadurch laut Gesetzesbegründung jedoch nicht von ihrer Verantwortung entbunden.

    Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern

    Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht (§ 7 Abs. 1 LkSG). Dabei sollen die Abhilfemaßnahmen in der Regel zu einer Beendigung führen, im eigenen inländischen Geschäftsbereich müssen die Maßnahmen zu einer Beendigung führen:

    • Bei eingetretenen oder drohenden Verletzungen im Geschäftsbereich des unmittelbaren Zulieferers ist unverzüglich ein Konzept mit konkretem Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung zu erstellen, sofern das Unternehmen die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann. Dabei kann auch ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmen in Rahmen von kartellrechtskonformen Brancheninitiativen hilfreich sein. Zudem sollte ein Aussetzen der geschäftlichen Beziehungen während der Bemühungen zur Risikominimierung in Betracht gezogen werden.
    • Sowohl für einfache Abhilfemaßnahmen wie für komplexe Abhilfekonzepte ist es von entscheidender Bedeutung, zunächst die konkreten Ursachen für die Verletzung zu ermitteln und neben den beteiligten Zulieferern auch die von der Verletzung Betroffenen in die Planung, Umsetzung und Überprüfung der Abhilfe einzubeziehen. So können effektive Maßnahmen ergriffen und mit größtmöglicher Effizienz verknüpft werden.
    • Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung ist nur als letztes Mittel geboten, wenn der Verstoß oder die Verletzung sehr schwerwiegend ist, das Abhilfekonzept gescheitert ist, kein milderes Mittel mehr zur Verfügung steht und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
    Unterstützungsangebote von Organisationen

    Für die Erstellung der LkSG-Umsetzungshilfen Risikoanalyse wurden unter anderem folgende Informationsquellen genutzt: Studien und Rankings internationaler Organisationen (ILO, UNDP,  UN Comtrade, Internationaler Gewerkschaftsbund etc.), nationale Statistikämter, Arbeitsministerien, Gewerkschaften, nationale Gesetzestexte, Statistisches Bundesamt und Pressemeldungen. Darüber hinaus beruhen die Risikoeinschätzungen auf Interviews mit lokal tätigen Stakeholdern, Verbänden sowie Consultants.

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