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Rechtsmeldung | Armenien | Steuerrecht

Armenien erhöht die Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuersatz für bestimmte Branchen wird verdoppelt. Der Mehrwertsteuersatz bleibt hingegen unverändert.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die armenische Regierung hat am 12. Juni 2024 ein Paket von Gesetzentwürfen über Änderungen und Ergänzungen des Steuergesetzbuches verabschiedet. Insbesondere sind bestimmte Branchen von der Erhöhung der Umsatzsteuer betroffen:

BrancheAktueller Steuersatz (%)Neuer Steuersatz (%)
Handel510
Produktion3,57
Gastronomie612
Sonstige Tätigkeiten510

Dabei bleibt der Steuersatz für High-Tech-Unternehmen unverändert. Für sie gilt weiterhin der Steuersatz von 5 Prozent.

In Armenien wird zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer unterschieden. Erstere wir nur von Unternehmen geschuldet, die weniger als 120 Millionen Dram (ca. 361.800 Euro) pro Jahr umsetzen. Unternehmen, deren Umsatz diesen Schwellenwert überschreitet, müssen Mehrwertsteuer zahlen. Dieser ist mit 20% (Standardsatz) deutlich höher. 

Weitere Informationen zu geplanten Änderungen stellt das armenische Ministerium der Finanzen zur Verfügung. 

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