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Special EU EU-Förderung

Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Aufbau- und Resilienzfazilität bildet das Kernstück des Wiederaufbaufonds NextGenerationEU.  

Von Martin Schulte | Bonn

Um die Auswirkungen der Coronapandemie in den Mitgliedsländern abzufedern, stellt die Aufbau- und Resilienzfazilität von 2021 bis 2027 insgesamt 723,8 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung. Durch gezielte Investitionen und Reformen sollen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa zudem nachhaltiger und krisenfester gemacht und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen wie digitalen Wandels vorbereitet werden.

Mitgliedstaaten müssen Ausgabenpläne vorlegen

Um Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein schlüssiges Paket von Projekten, Reformen und Investitionen vorlegen.

Die EU-Kommission hat sieben Bereiche benannt, in denen aus ihrer Sicht Investitionen und Reformen besonders wichtig sind:

1. Sauberere Technologien einführen und die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben.

2. Öffentliche und private Gebäude energieeffizienter gestalten.

3. Zukunftsfähige saubere Technologien fördern, um die Verkehrssysteme nachhaltiger zu machen.

4. So schnell wie möglich schnelle Breitbanddienste für alle Regionen und Haushalte einrichten.

5. Die öffentliche Verwaltung und Dienste digitalisieren, insbesondere auch das Justiz- und Gesundheitssystem.

6. Die Cloud-Kapazitäten der europäischen Industrie ausbauen und nachhaltige Prozessoren entwickeln.

7. Die Bildungssysteme fit machen für die Vermittlung digitaler Kompetenzen.

In ihrem jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzplan, der von der EU-Kommission genehmigt werden muss, erklären die einzelnen Länder, wofür sie die Gelder verwenden möchten. Von den geplanten Ausgaben sollen mindestens 37 Prozent in Investitionen und Reformen zur Verwirklichung von Klimaschutzzielen fließen. Mindestens 20 Prozent der Ausgaben sollen dem digitalen Wandel zugutekommen. Die geplanten Reformen und Investitionen sollten bis 2026 realisiert werden. Über die Aufbau- und Resilienzpläne der einzelnen Mitgliedstaaten und den Stand der Begutachtung informiert die EU-Kommission auf ihren Internetseiten.

Grüner und digitaler Wandel gehen Hand in Hand
Grüner und digitaler Wandel gehen Hand in Hand | © GTAI

Öffentliches Scoreboard soll Fortschritte anzeigen

Sobald die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne genehmigt sind, sollen die Mitgliedstaaten 13 Prozent des ihnen zugewiesenen Gesamtbetrags bereits im Wege einer Vorfinanzierung erhalten, damit die Mittel so rasch wie möglich eingesetzt werden können.

Um sicherzustellen, dass die Fördermittel sinnvoll und effizient verwendet werden, sollen das Ausgabenverhalten der Mitgliedstaaten ebenso wie die auf nationaler Ebene durchgeführten Reformen fortlaufend kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang soll ab Dezember 2021 ein neuer, öffentlich zugänglicher Anzeiger (Scoreboard) im Internet zur Verfügung stehen, der die Fortschritte bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne transparent macht.

Die Verteilung der Zuschüsse aus dem Fonds richtet sich nach der Einwohnerzahl und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder.
 

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