Bedeutende Vorhaben zur Sicherung der Versorgung der Europäischen Union mit strategischen Rohstoffen kommen als strategische Projekte in den Genuss von staatlicher Unterstützung.
Die Europäische Union hat beschlossen, ihre Wertschöpfungskette für strategische Rohstoffe auf allen Stufen - Gewinnung, Verarbeitung, Recycling - zu stärken, indem sie strategische Projekte unterstützt.
Unterstützung und Vorteile für strategische Projekte
- Prioritätsstatus im nationalen und EU Gesetz: für administrative und rechtliche Verfahren
- Zentrale Anlaufstelle (One-Stop-Shop) je Land
- Dauer des Genehmigungsverfahrens (ohne Umweltverträglichkeitsprüfung): (a) Gewinnung: 27 Monate; (b) Verarbeitung und Recycling: 15 Monate
- Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens zur Umweltprüfung und Genehmigung, ohne Umwelt- und Sozialvorgaben zu schwächen
- Europäischer Ausschuss für kritische Rohstoffe (CRM Board) berät zur Sicherung der Finanzierung des strategischen Projekts
- Hilfestellungen zum Abschluss von Abnahmevereinbarungen
Strategische Projekte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Damit ein Projekt in den Genuss dieser Förderung kommen kann, muss es bestimmten Bedingungen genügen. Voraussetzung für die Anerkennung eines Vorhabens als strategisches Projekt ist, dass es die Kriterien gemäß Kapitel III, Abschnitt 1, Artikel 5 erfüllt.
Checkliste: Kriterien, die für die Anerkennung als strategisches Projekt erfüllt sein müssen
- Das Projekt wird einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Versorgung der EU mit strategischen Rohstoffen bis 2030 leisten.
- Das Projekt ist oder wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums technisch machbar sein (technische Machbarkeit).
- Das erwartete Produktionsvolumen des Projekts an strategischen Rohstoffen oder Ersatzmaterialien kann mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden.
- Das Projekt würde ökologisch und sozial nachhaltig umgesetzt werden.
- Bei Projekten in der EU hätte das Projekt grenzüberschreitende Vorteile über den betreffenden Mitgliedstaat hinaus, auch für nachgelagerte Sektoren (Beispiele: a. Lagerstätte und Verarbeitung in einem Land, Rohstoffabnehmer in einem anderen Land; b. Lagerstätte in einem Land, Verarbeitung in einem anderen Land)
- Bei Projekten in Drittländern, bei denen es sich um Schwellen- oder Entwicklungsländer handelt, wäre das Projekt für die EU und das betreffende Drittland von beiderseitigem Nutzen, wenn es in diesem Land einen Mehrwert schafft.
Die Antragstellung und Prüfung der Projekte erfolgt bei der EU-Kommission, die dabei vom Europäischen Ausschuss für kritische Rohstoffe beraten wird. Erachtet die EU-Kommission diese Kriterien als erfüllt, veröffentlicht sie die Anerkennung als strategisches Projekt in einem Beschluss.
Auch Projekte, bei denen strategische Rohstoffe als Nebenprodukt anfallen, können förderfähig sein, wenn sie alle relevanten Kriterien erfüllen.
Strategische Projekte können auch in Drittländern entwickelt werden, zum gegenseitigen Nutzen der EU und ihrer Partner. Die EU will Investitionen, Produktion und Handel von Rohstoffen mit zuverlässigen Partnerländern diversifizieren. Sie arbeitet im Rahmen strategischer Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern zusammen (Kanada, Grönland, Argentinien, Chile, Norwegen, Kasachstan, Ukraine, DR Kongo, Namibia, Sambia; Stand: März 2024) und will diesen Länderkreis künftig erweitern.
Bei Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern sollte das Projekt für die EU und das jeweilige Drittland von beiderseitigem Nutzen sein und in diesem Land einen Mehrwert schaffen, wobei auch seine Kohärenz mit der Handelspolitik der EU zu berücksichtigen ist. Dieser Mehrwert kann aus dem Beitrag des Projekts zu mehr als einer Stufe der Wertschöpfungskette sowie aus der Schaffung umfassenderer wirtschaftlicher und sozialer Vorteile durch das Projekt, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit internationalen Standards, bestehen.
Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Anerkennung eines Rohstoffvorhabens als strategisches Projekt ist vom Projektträger bei der EU-Kommission einzureichen. Der Antrag muss gemäß der Verordnung Kapitel III, Abschnitt 1, Artikel 6 enthalten:
Checkliste: Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Einschlägige Nachweise in Bezug auf die Erfüllung der in Artikel 5 Absatz 1 festgelegten Kriterien
Klassifizierung des Projekts gemäß der Rahmenklassifikation für Ressourcen der Vereinten Nationen, belegt durch entsprechende Nachweise
Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, einschließlich einer Übersicht über die für das Projekt erforderlichen Genehmigungen und den Stand des jeweiligen Genehmigungsverfahrens
Plan mit Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Akzeptanz, wie die Beteiligung betroffener Gemeinschaften, die Einrichtung von Kommunikationskanälen mit lokalen Organisationen und Behörden, Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowie Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmechanismen
Informationen über die Kontrolle (Eigentümerstruktur) der an dem Projekt beteiligten Unternehmen und falls mehrere Unternehmen beteiligt sind, Informationen über die relative Beteiligung jedes Unternehmens am Projekt
Geschäftsplan, der die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts bewertet (Überblick über die Finanzierung und bereits gesicherte Abnahmevereinbarungen)
Schätzungen zur potenziellen Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Bedarf des Projekts an qualifizierten Arbeitskräften sowie Neuqualifizierung und beruflicher Weiterbildung
Der Antrag und alle Unterlagen sind möglichst in englischer Sprache einzureichen, um zeitaufwändige Übersetzungsarbeiten zu vermeiden.
Die EU-Kommission stellt eine einheitliche Vorlage für Anträge bereit, um das Antragsverfahren zu harmonisieren. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die im Antrag enthaltenen Angaben unvollständig sind, so gibt sie dem Antragsteller Gelegenheit, die zusätzlichen Informationen, die zur fristgerechten Vervollständigung des Antrags erforderlich sind, vorzulegen.
EU-Kommission: Formulare, Anleitungen, Antragsprozess
Um potenzielle Projektträger auf die Anerkennung ihrer Projekte als "strategische Projekte" vorzubereiten, hat die Kommission vorläufige Formulare und Anleitungen online zur Verfügung gestellt.
Details zum Prozess der Anerkennung als strategisches Projekt und zum Zeitplan gibt es hier (pdf-Datei).
Die EU-Kommission organisiert offene Aufforderungen (call) mit regelmäßigen Stichtagen für Projektträger, die sich um den Status strategischer Projekte bewerben wollen. Dabei legt Kommission mindestens vier Stichtage pro Jahr fest (ein Stichtag pro Quartal).
Im Mai 2024 hat die EU-Kommission einen ersten Aufruf zum Einreichen strategischer Projekte gestartet; es sind 170 Anträge eingegangen. Da diese alle geprüft und bewertet werden müssen, kann der nachstehende Zeitplan bis Dezember 2024 voraussichtlich nicht eingehalten werden. Dennoch vermittelt dieser einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf des Verfahrens.
Die nächste Antragsrunde für strategische Projekte ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen.
Der Europäische Ausschuss für kritische Rohstoffe erörtert auf der Grundlage eines fairen und transparenten Verfahrens die Vollständigkeit des Antrags. Er gibt eine Stellungnahme dazu ab, ob das vorgeschlagene Projekt die festgelegten Kriterien erfüllt. Bei der Bewertung eines Projekts spielt die UNFC-Klassifizierung eine wichtige Rolle.
Die EU-Kommission leitet dann den vollständigen Antrag an den EU-Mitgliedstaat oder das Drittland, dessen Hoheitsgebiet von dem vorgeschlagenen Projekt betroffen wäre, weiter. Betroffene EU-Staaten und Drittländer können Einwände gegen Projekte erheben. Hält ein EU-Staat oder ein Drittland nach der Erörterung an seinen Einwänden fest, kommt das Projekt nicht für den Status eines strategischen Projekts in Frage. Die Kommission genehmigt den Antrag nicht, bevor sie nicht die ausdrückliche Genehmigung des betreffenden Landes erhalten hat. Allein die Behörden der EU-Mitgliedsländer bleiben für die Erteilung von Genehmigungen für strategische Projekte zuständig. Die Staaten können mit ihrem Veto verhindern, dass einem Projekt auf ihrem Hoheitsgebiet ein strategischer Status zuerkannt wird.
Tipp für deutsche Antragsteller
Wenn Sie sich als deutsches Unternehmen mit Ihrem Rohstoffprojekt um den Status als "strategisches Projekt" bei der EU-Kommission bewerben, teilen Sie dies dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK, Referat IVB1) und der Deutschen Rohstoffagentur (DERA in der BGR) mit. Denn diese Behörden werden von der EU-Kommission benachrichtigt und um ihre Stellungnahme gebeten.
Die EU-Kommission trifft unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Ausschusses für kritische Rohstoffe ihre Entscheidung über die Anerkennung als strategisches Projekt innerhalb von 60 Tagen nach Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags und benachrichtigt den Antragsteller darüber.
Stellt die EU-Kommission fest, dass ein strategisches Projekt die festgelegten Kriterien nicht mehr erfüllt, oder dass sich seine Anerkennung auf einen Antrag mit falschen Angaben stützte, so kann sie unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses und des verantwortlichen Projektträgers den Beschluss über die Gewährung des Status als strategisches Projekt aufheben. Projekte, die nicht mehr als strategische Projekte anerkannt sind, verlieren alle mit diesem Status verbundenen Rechte im Rahmen dieser Verordnung.
Projektträger müssen an die EU-Kommission berichten
Der Träger eines strategischen Projektes ist verpflichtet, der EU-Kommission alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, der mindestens folgende Informationen enthält:
- Fortschritte bei der Umsetzung des Projekts, insbesondere im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren;
- gegebenenfalls Gründe für Verzögerungen im Vergleich zum eingereichten Zeitplan und einen Plan zur Überwindung dieser Verzögerungen;
- Fortschritte bei der Finanzierung des Projekts, einschließlich Informationen zur finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.
Außerdem muss der Projektträger der EU-Kommission mitteilen:
- Änderungen am Projekt, die sich auf die Erfüllung der festgelegten Anerkennungskriterien auswirken;
- dauerhafte Veränderungen in der Kontrolle (Eigentümerstruktur) der am Projekt beteiligten Unternehmen.
Der Projektträger muss eine spezielle Projektwebsite einrichten und regelmäßig aktualisieren. Diese Website muss Informationen zu ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen und Vorteilen des Projekts enthalten. Die Website muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich und in einer oder mehreren Sprachen verfügbar sein, die von der örtlichen Bevölkerung leicht verstanden werden können.
Von Edda Wolf
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Bonn