Ein neues Gesetz beschleunigt das Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen. Stromerzeuger und -versorger müssen rückwirkend eine Abschlagzahlung leisten.
Reges Interesse an PV-Projekten
Hohe Erwartungen an die PV-Branche führten im Jahr 2020 zu einer eindrucksvollen Anzahl von neuen PV-Anträgen. „Die hohe Anzahl der Anträge schließen eine erneute Überhitzung des Marktes, die in der Vergangenheit zu großen Einbußen geführt hat, nicht aus“ warnt Sotiris Kapellos, Präsident des griechischen Fotovoltaikverbands Helapco. Die Überhitzung des griechischen PV-Marktes führte zu einem Genehmigungsstopp für PV-Projekte (2012) und einem Netzanschluss- und Stromkaufverträgestopp (2013). Kapellos spricht sich für ein Marktwachstum von 500 MW pro Jahr aus, um problemlos die Ziele des NECP bis 2030 zu erreichen.
Das Jahr 2021 wird zeigen, ob die beantragten Projekte eine Stromerzeugerbestätigung erhalten. Probleme können sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei den finanziellen Verpflichtungen sowie bei der Beanspruchung der ländlichen Flächen für die Installation der PV-Projekte ergeben.
Schnelleres Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen
Um die Bürokratie zu verringern, ersetzte das griechische Umwelt- und Energieministerium mit dem Gesetz 4685/2020 die Produktionsgenehmigung durch eine Bestätigung für Stromerzeuger aus dem ebenfalls neu eingeführten elektronischen Register der RAE. Die Dauer der Bestätigung liegt bei 25 Jahren.
Ziel der Reform ist die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für PV-Projekte auf durchschnittlich zwei Jahre, informiert Nassos Michelis, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft MStR. Heute dauert das Genehmigungsverfahren fünf bis sieben Jahre.
„Das Ministerium plant weitere Reformen, sowohl auf zentraler als auch auf regionaler Ebene“, informiert Kapellos.
Solaranlagen bis 1 ΜW sind fortan von der Umweltverträglichkeitsprüfung befreit (Ministerialerlass 3291 FEK B 06.08.20). PV-Anlagen zwischen 1 und 10 Megawatt müssen eine vereinfachte Form der Umweltverträglichkeitsprüfung vorweisen.
Abschlagzahlung für Stromerzeuger und -versorger
Aufgrund eines Defizits im EE-Umlagenkonto beschloss das griechische Energieministerium Mitte November 2020, dass Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien eine einmalige Abschlagzahlung in Höhe von sechs Prozent des Jahresumsatzes 2020 leisten müssen. Das gilt für die Anlagen, die mit festen Einspeisetarifen entlohnt werden und bis zum 31. Dezember 2015 den Betrieb aufgenommen hatten. Auch die Stromversorger müssen mit einer einmaligen Abschlagzahlung in Höhe von zwei Euro pro Megawattstunde anhand ihrer Ergebnisse für 2020 zum Ausgleich des Defizits beitragen.
Dieser Beschluss sorgt für Aufruhr, zumal bereits im Jahr 2012 Betreiber von Windparks und PV-Anlagen ohne Vorwarnung rückwirkend zur Kasse gebeten wurden.
Die Marktchancen für deutsche Unternehmen bleiben positiv, zumal sie günstigere Finanzierungskonditionen als ihre griechischen Konkurrenten genießen. Deutsche Banken bieten Kredite zu niedrigeren Zinssätzen als griechische Finanzinstitute.
„Im Jahr 2017 und während Griechenland noch tief in der Wirtschaftskrise steckte, entschlossen wir uns, in den Markt einzusteigen“, informiert Panos Sarris, Bereichsleiter Solar International bei Abo Wind AG. „Wir glauben, wir haben uns richtig entschieden und zum richtigen Zeitpunkt in die Erholung des Landes investiert. In der Zwischenzeit haben wir die bislang größte PV-Anlage Griechenlands (38 MWp) ans Netz und weitere 50 Megawatt in die Bauphase gebracht."
„Griechenland hat sich für uns zu einem sehr interessanten Strommarkt entwickelt. Ambitionierte Ausbaupläne für Solar- und Windenergie gepaart mit der Direktvermarktungspflicht für erneuerbare Energien stellen ideale Rahmenbedingungen für den Einsatz unseres virtuellen Kraftwerks und unserer Leistungsprognosen dar", erklärt auch Ulrich Kaltenbach, Director International Sales and Business Development bei energy & meteo systems.
Preise purzeln bei Ausschreibungen
Am 27. Juli 2020 fand die letzte Ausschreibung für Wind- und PV-Anlagen statt. Ausgeschrieben wurden insgesamt 482,03 MW für PV- und 481,45 MW für Windkraftanlagen. Insgesamt wurden 52 Anträge für PV-Projekte und 25 Anträge für Windkraftanlagen gestellt.
Den Zuschlag erhielten die günstigsten Angebote: 39 PV-Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 141,93 MW und Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von 471,82 MW. Die Durchschnittspreise lagen bei 49,81 Euro pro MWh bei PV-Anlagen, also rund 21 Prozent unter dem Startwert. Der deutsche Projektentwickler Abo Wind hat den niedrigsten Preis in Höhe von 45,86 Euro pro MWh geboten.
PV-Strom ist inzwischen wettbewerbsfähig mit konventioneller Energie gemessen an den Stromgestehungskosten (LCOE), informieren Marktexperten.
Durchschnittspreise der letzten Ausschreibungen in Griechenland (in Euro pro Megawattstunde) | PV | Wind |
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Dezember 2018 | 66,60 | 58,58 |
Juli 2019 | 62,77 | 67,31 |
Dezember 2019
| 59,98 | 57,74 |
April 2020 | 51,59 | 51,59 |
Juli 2020 | 49,81 | 55,67 |
Quelle: Griechische Energieregulierungsbehörde RAE
Neue Ausschreibungsrunde im Mai 2021
Das Ausschreibungsverfahren wurde bis 2024 verlängert. Bis dann sollen sechs gemeinsame Ausschreibungen für Solar und Wind über 350 MW jeweils durchgeführt werden.
Ab 1. Januar 2021 müssen auch PV-Anlagen zwischen 6 und 500 kW an Ausschreibungen teilnehmen. Für diese Projektgruppe sind gesonderte Ausschreibungen vorgesehen.
Die nächste Ausschreibung für PV- und Windenergieanlagen findet am 24. Mai 2021 statt. 350 MW der letzten Ausschreibungsrunde werden ausgeschrieben. Angebote können bis zum 22. März abgegeben werden. Nach einem Beschluss der RAE, muss die beantragte Kapazität fortan 100 Prozent über der ausgeschriebenen Kapazität liegen, damit der Wettbewerb bei der Ausschreibung gewährleistet ist.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausschreibungen ist ein gültiger Netzanbindungsvertrag, ein endgültiges Netzbindungsangebot oder eine gültige Baugenehmigung. Das griechische Ministerium für Umwelt und Energie setzte den Startwert für die neue Ausschreibung auf 53,86 Euro pro MWh fest, knapp 15 Prozent unter dem Niveau der letzten Ausschreibung. Die anstehende Ausschreibung gilt für Windparkanlagen zwischen 3 MW und 50 MW und für PV-Anlagen zwischen 500 kW und 20 MW.
Von Michaela Balis
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Athen