Der Landerwerb und Netzzugang kann für Projektentwickler schwierig sein. Beim Einsatz von Solarzellen und -modulen in Projekten der öffentlichen Hand gibt es Auflagen.
Probleme beim Abschluss von Abnahmeverträgen
Auf technischer Seite stehen dem Ausbau der Solarstromerzeugung vor allem die Defizite in der Netzinfrastruktur im Weg. Die Einspeisung aus vielen dezentralen Kleinanlagen in das auf Großkraftwerke ausgelegte Übertragungs- und Verteilungsnetz kann zum Flaschenhals für die Projektentwickler werden. Bei Utility-Scale-Projekten kann der Landerwerb zur Herausforderung werden. Die Developer fordern daher indienweit einheitliche Regelungen zur Kategorisierung und zum Erwerb von Freiflächen für Solaranlagen.
Bei Utiliy-Scale-Vorhaben kommt es immer wieder vor, dass die Projektentwickler auch nach der Preisfindung durch die Rückwärtsauktion keine Abnahmeverträge mit den Stromversorgern schließen können. Denn diese spekulieren darauf, dass bei der nächsten Ausschreibung ein noch niedriger Abnahmepreis ermittelt wird. Schätzungen zufolge stecken aus Mangel an Stromabnehmern Solarprojekte mit zusammen 5 Gigawatt in der Pipeline fest. Es gibt daher Überlegungen, das Ausschreibungsverfahren für Solarprojekte zu ändern und keine Rückwärtsauktionen mehr durchzuführen. Welcher Preisermittlungsmechanismus stattdessen verwendet werden soll, ist allerdings noch unklar.
Beschränkungen beim Einsatz von Solarzellen und -modulen
In Indien gibt es tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse bei Solarausrüstung. Seit April 2022 gilt ein Basiszollsatz (Basic Custom Duty) von 25 Prozent auf Zellen und von 40 Prozent auf Module. Zudem dürfen bei staatlichen Projekten nur Produkte zum Einsatz kommen, die durch das Bureau of Indian Standards (BIS) zertifiziert sind, und deren Hersteller auf der Liste Approved List of Models and Manufacturers (ALMM) stehen.
Von Boris Alex
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New Delhi