Alle Einwohner Israels sind krankenversichert, aber der Staat finanziert nur zwei Drittel der Gesundheitsausgaben. Für die Marktzulassung von Medikamenten gelten strenge Regeln.
Das Gesundheitswesen wird überwiegend von staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen getragen. Die überwiegende Zahl der Allgemeinkrankenhäuser befindet sich in staatlichem oder gemeinnützigem Besitz. Die vier im Land tätigen Krankenkassen sind nicht nur Versicherungsträger, sondern in erheblichem Umfang auch medizinische Leistungserbringer mit eigenen Kliniken und zum Teil auch Krankenhäusern.
Alle sind per Gesetz krankenversichert
Laut dem israelischen Krankenversicherungsgesetz ist jeder Landesbewohner krankenversichert und hat das Recht, Mitglied einer Krankenkasse seiner Wahl zu werden. Das Krankenversicherungsgesetz bestimmt ferner, dass jeder Bürger Israels Anspruch auf eine staatlich finanzierte Therapie- und Arzneimittelpalette hat, den sogenannten Gesundheitskorb. Dieser wird jährlich aktualisiert.
Anbieter von Therapietechnologien und Medikamenten reichen bei einer Fachkommission Anträge auf die Aufnahme in den Gesundheitskorb ein. Bei der Prüfung der Anträge werden Kriterien wie lebensrettende Eigenschaften des Medikaments, die Verbesserung der Lebensqualität der Patienten und die Zahl der Kranken berücksichtigt, denen das Medikament zugutekäme. Im Jahr 2024 wurden 10 neue Technologien und 75 neue Arzneimittel dem "Korb", wie er oft kurz genannt wird, hinzugefügt.
Der Gesundheitskorb sichert insgesamt eine breit angelegte medizinische Betreuung der nach dem Gesetz pflichtversicherten Patienten. Allerdings bemängeln Kritiker, dass der finanzielle Umfang des Gesundheitskorbs hinter dem tatsächlichen Bedarf erheblich zurückbleibt.
Laut einer 2023 veröffentlichten Analyse der israelischen Denkfabrik Taub Center for Social Policy Studies berücksichtigt die jährliche Aufstockung der staatlichen Leistungspalette nicht in genügendem Maß die Preissteigerungen, die sich aus dem technologischen Forstschritt der Pharmabranche und der Medizintechnik ergeben. Daher habe der Wert des Gesundheitskorbs von umgerechnet 16,7 Milliarden US$ 2020 bei nur 59 Prozent bis 67 Prozent des Niveaus gelegen, das bei ausreichender Berücksichtigung der Preise modernster Produkte für angemessene Krankenbehandlung nötig wäre.
Großteil der Gesundheitsausgaben wird vom Staat getragen
Der Staat finanziert das Gros der Gesamtausgaben für die Gesundheitsversorgung. Im Jahr 2022 waren es 64,8 Prozent: 42,3 Prozent aus dem allgemeinen Regierungshaushalt und 22,5 Prozent aus Mitteln einer zweckgebundenen Gesundheitssteuer. Die Privathaushalte finanzierten 2022 aus eigener Tasche 33,9 Prozent der Gesundheitsausgaben, während Spenden aus dem Ausland 1,3 Prozent deckten.
Strenge Prüfungen für die Marktzulassung
Die Marktzulassung einheimischer wie ausländischer Arzneimittel wird durch die Verordnung über das Apothekenwesen – Präparate (Pharmacists’ Regulations - Preparations) geregelt. Arzneimittelimporte dürfen nur mit Genehmigung der Abteilung für die Registrierung medizinischer Präparate des Gesundheitsministeriums (Medical Preparations Registration Department) verkauft werden.
Zulassungsanträge für den israelischen Markt können nur für Arzneimittel gestellt werden, die bereits in einem der sogenannten anerkannten Länder zugelassen sind. Bei diesen handelt es sich um EU-Länder, die USA, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Japan, Kanada, Australien und Neuseeland.
Trotz dieser Zulassung werden die Präparate vom israelischen Gesundheitsministerium einer eigenständigen und strengen Prüfung unterzogen. Der Antrag muss ausführlich dokumentiert werden. Unter anderem muss der Antragsteller dem Gesundheitsministerium die aktuelle Produktakte, eine Liste von Datenbanken mit Informationen über das Präparat und alle bis zum Tag der Antragstellung veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel über das Präparat beziehungsweise deren Zusammenfassung vorlegen.
Allerdings darf das Ministerium laut Gesetz in begründeten Fällen auf einen Teil oder alle der genannten Informationen verzichten. Bei Importen durch medizinische Einrichtungen kann die Einfuhr einer anderen Handelsmarke als der bereits zugelassenen erlaubt werden. Bedingung dafür ist, dass das andere Arzneimittel mit dem zugelassenen "vergleichbar" ist. Das bedeutet, dass es in der Zusammensetzung des Wirkstoffs, der Form, der Einnahmeweise, der Qualität und der medizinischen Wirkung mit dem Originalmittel identisch sein muss.
Die Dauer des Genehmigungsverfahrens variiert
Die Dauer des Zulassungsverfahrens kann je nach Fall variieren. Nach Auskunft von Zvika Goshen, Direktor der Abteilung für Pharmaprodukte, Medizintechnik und Kosmetika bei der Vereinigung der israelischen Handelskammern (Federation of Israeli Chambers of Commerce) werden Medikamente, die in den Gesundheitskorb neu aufgenommen werden, in der Regel schnell zugelassen. Demgegenüber können andere Arzneimittel sowie rezeptfreie Medikamente längere Zeit in Anspruch nehmen - zwei Jahre und in Extremfällen sogar länger.
Die Vereinigung der Handelskammern, die unter anderem als Vertretung der Importwirtschaft fungiert, so Goshen, sei in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium bemüht, die Genehmigungsprozedur zu beschleunigen. Bisher hätten diese Kontakte jedoch keine konkreten Ergebnisse gebracht.
Ausländische Pharmahersteller, die den israelischen Markt betreten wollen, so Goshen, können oft von einem Importeur profitieren, der sich auf Medikamente ähnlicher Art spezialisiert. Der Importeur vermeidet dadurch unnötige Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens. Zudem könne er auch die Absatzchancen des neuen Präparats auf dem israelischen Markt besser abschätzen.
Die Apotheken befinden sich entweder im Privatbesitz oder gehören den Krankenkassen. Im Segment der privaten Apotheken spielen zwei große Drogerieketten mit eigenem Medikamentenverkauf, Superpharm und Be, eine wichtige Rolle. Allerdings sind auch private Einzelapotheken auf dem Markt tätig.
Germany Trade Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Wladimir Struminski
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