Rechtsmeldung Nigeria Umsatzsteuer
Nigeria verschiebt Registrierungspflicht für ausländische Firmen
Die nigerianische Finanzbehörde hat angekündigt, die steuerliche Registrierung von ausländischen Unternehmen bei der Warenlieferung über eine digitale Plattform zu verschieben.
17.01.2024
Von Katrin Grünewald | Bonn
Die nigerianische Finanzbehörde (Federal Inland Revenue Service - FIRS) hat bekanntgegeben, dass die Regelungen aus dem Leitfaden über ein vereinfachtes Verfahren zur Umsatzsteuerregistrierung für nicht ansässige Unternehmen nicht wie geplant zum 1. Januar 2024 gelten. Ein Zeitpunkt, wann die Regelungen gelten, wurde nicht bekanntgegeben. Durch die Verschiebung möchte die FIRS mehr Zeit haben, um ein nahtloses und effizientes Verfahren für die Registrierung zu entwickeln und effektiver mit anderen betroffenen Behörden, wie der Zollbehörde, zusammenzuarbeiten.
Das Finanzgesetz aus dem Jahr 2020 hatte das Umsatzsteuergesetz dahingehend geändert, dass sich ausländische Unternehmen, die Waren über eine digitale Plattform liefern oder digitale Dienstleistungen erbringen, umsatzsteuerlich in Nigeria registrieren müssen. Für ausländische Unternehmen soll es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren geben. Zur Unterstützung der Unternehmen veröffentlichte der FIRS am 11. Oktober 2021 einen Leitfaden. Die Regelungen sollten für Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2022 und für Waren ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Die Registrierung von ausländischen Unternehmen bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen ist von der Verschiebung nicht betroffen. Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Januar 2022.
Zum Thema:
Meldung des FIRS auf X vom 15. Januar 2024
Leitfaden der Finanzbehörde vom 11. Oktober 2021
GTAI-Rechtsmeldung Nigeria: Leitfaden für nicht ansässige Unternehmen vom 24. November 2021