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Rechtsmeldung Rumänien Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Rumänien erhöht Mindestlohn und plant ein Mindestlohngesetz

Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Zudem verabschiedete die rumänische Regierung den Entwurf für ein nationales Mindestlohngesetz.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Der monatliche Bruttolohn wurde auf 3.700 Leu (ca. 745 Euro) angehoben. Bisher lag der Mindestlohn bei 3.300 Leu (ca. 663 Euro). Der Stundensatz beträgt somit 22,024 Leu (4,43 Euro) bei einer Vollzeitbeschäftigung von durchschnittlich 168 Stunden pro Monat. Die Erhöhung gilt allerdings nicht für Beschäftigte in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie. Für sie gelten die tariflichen Bestimmungen. Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales (Muncii și Solidarității Sociale) führt die Mindestlohnanhebung auch zum Anstieg der meisten Löhne im Land.

Darüber hinaus bedeutet die Maßnahme eine Angleichung der Vergütung nach der Mindestlohnrichtlinie über die angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Zur Umsetzung der Richtlinie hat die Regierung am 11. Juni 2024 einen Gesetzesentwurf zur Festlegung der Mindestlöhne angenommen. Dieser wurde zur Genehmigung dem rumänischen Parlament vorgelegt. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz für alle Angestellten gilt, unabhängig von Art des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Auftrags- oder Dienstleistungsverhältnis).

Der Entwurf sieht zudem Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften vor: Eine Geldstrafe von 3.000 bis 5.000 (ca. 663 bis 1.005 Euro) Leu für jede Person, der der garantierte Mindestlohn nicht gezahlt wird. Die Höchststrafe für den Arbeitgeber kann bis zu 200.000 Leu (ca. 40.232 Euro) betragen. 

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