Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer
Thailands Umsatzsteuer weiterhin bei sieben Prozent
Die thailändische Regierung hat eine nochmalige Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bis zum 30. September 2024 beschlossen.
25.09.2023
Von Julia Merle | Bonn
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt nach dem thailändischen Revenue Code bei zehn Prozent. Die Regierung des Landes legt allerdings bereits seit einigen Jahren einen niedrigeren Satz von sieben Prozent fest. Zuletzt war dessen Anwendung bis zum 30. September 2023 verlängert worden.
Als sich dieser Stichtag nun näherte, beschloss das Kabinett, dass der Umsatzsteuersatz von sieben Prozent noch bis zum 30. September 2024 fortgelten soll.
Zum Thema:
- Pressemitteilung des thailändischen Revenue Department vom 13. September 2023 (Thai)
- GTAI-Rechtsmeldung Thailändische Mehrwertsteuer bleibt bei 7 Prozent vom 1. September 2021
- GTAI-Rechtsbericht Steuerrecht in Thailand
- Gesetze in Thailand