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Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer

Thailands Umsatzsteuer weiterhin bei sieben Prozent

Die thailändische Regierung hat eine nochmalige Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bis zum 30. September 2024 beschlossen.

Von Julia Merle | Bonn

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt nach dem thailändischen Revenue Code bei zehn Prozent. Die Regierung des Landes legt allerdings bereits seit einigen Jahren einen niedrigeren Satz von sieben Prozent fest. Zuletzt war dessen Anwendung bis zum 30. September 2023 verlängert worden.

Als sich dieser Stichtag nun näherte, beschloss das Kabinett, dass der Umsatzsteuersatz von sieben Prozent noch bis zum 30. September 2024 fortgelten soll.

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