Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer

Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent

Am 17. September 2024 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.

Von Julia Merle | Bonn

Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2024 entschieden worden. 

Vor dem Hintergrund dieses nahenden Stichtages beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent ab dem 1. Oktober 2024 noch bis zum 30. September 2025 weitergelten soll. 

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.