Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer
Umsatzsteuer in Thailand bleibt bei 7 Prozent
Am 17. September 2024 hat die thailändische Regierung eine erneute Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes beschlossen.
20.09.2024
Von Julia Merle | Bonn
Nach dem thailändischen Revenue Code (RC) beträgt der Standardsatz der Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT) 10 Prozent, Sec. 80 RC. Allerdings bestimmt die Regierung schon seit einiger Zeit regelmäßig einen niedrigeren Satz von 7 Prozent, unter anderem für die Erbringung von Dienstleistungen. Dessen Fortgeltung war zuletzt bis Ende September 2024 entschieden worden.
Vor dem Hintergrund dieses nahenden Stichtages beschloss das Kabinett nun, dass der VAT-Satz von 7 Prozent ab dem 1. Oktober 2024 noch bis zum 30. September 2025 weitergelten soll.
Zum Thema:
- Pressemitteilung des thailändischen Revenue Department vom 17. September 2024 (Thai)
- GTAI-Rechtsbericht Steuerrecht in Thailand (Stand: 3. Juni 2022)
- Gesetze in Thailand