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Rechtsbericht | Ukraine | Devisenrecht

Ukraine aktualisiert Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Die ukrainische Nationalbank ergreift Maßnahmen zur Begleichung von Auslandsschulden und zum Schutz von Währungsreserven.  

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine beschloss die ukrainische Nationalbank ("Ukrayinsʹkyy natsionalʹnyy bank"; Im Folgenden: NBU) die Durchführung von Operationen mit Fremdwährungen einzuschränken. Der Erlass der NBU Nr. 18 vom 24. Februar 2022 "Über die Arbeit des Banksystems während des Kriegsrechts“ führte Beschränkungen und Änderungen der Fristen für die Abwicklung von Aus- und Einfuhrgeschäften im Zahlungsverkehr mit Fremdwährungen ein.

Mit der Mitteilung Nr. 197 vom 2. September 2022 "Über Änderungen des Erlasses der Nationalbank der Ukraine Nr. 18 vom 24. Februar 2022“ aktualisiert die NBU die geltenden Einschränkungen im Zahlungsverkehr mit Fremdwährungen. Diese traten am 6. September 2022 in Kraft. 

Umstrukturierung von Schulden

Die aktuell geltenden Beschränkungen erlauben ukrainischen Unternehmen den Transfer von fremden Währungen ins Ausland nur unter eingeschränkten Bedingungen: Unternehmen können nur die Dienstleistungen, Werke, Rechte des geistigen Eigentums und andere Nicht-Eigentumsrechte, die im Erlass Nr. 761 vom 7. Juli 2022 genehmigt wurden, importieren und bezahlen.

Diese Beschränkungen hindern ukrainische Unternehmen daran, bestehende Schulden an Unternehmen aus dem Ausland zu begleichen. Zur Stabilisierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit hat die NBU beschlossen, dass die Auslandsschulden von Bankkunden umstrukturiert werden sollen. So sind ukrainische Banken ab dem 6. September 2022 dazu angehalten, ukrainischen Unternehmen zu empfehlen, die Schulden im Ausland umzustrukturieren. Das heißt, die Unternehmen sollen sich an ihre ausländischen Gläubiger wenden und ihnen eine Umstrukturierung zu Bedingungen anbieten, die nicht schlechter sind als die Umstrukturierung der Auslandschulden durch die ukrainische Regierung. Unter Beachtung dieses Grundsatzes erlaubte die NBU, um günstige Bedingungen für Vereinbarungen zwischen ukrainischen und ausländischen Gläubigern zu schaffen, den Transfer von Fremdwährung zur Zahlung von Zinszahlung für die Kredite unter folgenden Bedingungen:

  • Der Termin zur Zinszahlung fiel in dem Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 10. August 2022.
  • Der Darlehensnehmer hat zum 24. Februar 2022 keine fälligen Zahlungen im Rahmen des Kredits.
  • Der Gesamtbetrag der Mittel, die innerhalb eines Kalendermonats innerhalb eines Kredits übertragen werden dürfen, darf ein Fünftel des Zinsbetrags, der im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. August 2022 (einschließlich) fällig war, nicht überschreiten.
  • Gelder, die für den Kauf von Fremdwährungen und die Übertragung von Wertgegenständen in Fremdwährungen zum Zwecke der Zahlung und der damit verbundenen Zinsen verwendet werden, dürfen nicht als Kredite von Gebietsansässigen betrachtet werden.
  • Der Darlehensnehmer hat keine Steuerrückstände.
  • Der Kreditnehmer hat seine Geschäftstätigkeit nach dem 23. Februar 2022 fortgesetzt, insbesondere die Zahlung von Mitarbeitergehältern und anderen obligatorischen Zahlungen.

Kauf von Devisen durch Unternehmen für Abrechnungen in Fremdwährung

Die NBU hat festgelegt, dass ein Unternehmen für Zahlungen in Fremdwährung zunächst die vorhandene Fremdwährung auf dem ukrainischen Devisenmarkt verwenden muss. Diese müsste gegebenenfalls auf dem ukrainischen Devisenmarkt nachgekauft werden.   

Währungsaufsicht über Banken

Die NBU hat weiterhin konkretisiert, dass die Banken nicht das Recht haben, die geltenden Vorschriften zur Devisenaufsicht über die Einhaltung von Abrechnungsfristen für Export- und Importtransaktionen aufgrund von Dokumenten über die Beendigung von Verpflichtungen durch Aufrechnung auszusetzen. Mit dem Erlass Nr. 761 vom 7. Juli 2022 wurden die Abrechnungsfristen auf 180 Tage verlängert.

Hinweis: Die ukrainische Währung Hrywnja ist keine frei konvertierbare Währung. Alle Transaktionen unterliegen einer Währungs- und Devisenkontrolle. Die ukrainischen Devisenregelungen und -kontrollen gehören zu den restriktivsten der Welt. Dies gilt sowohl für natürliche und juristische Personen wie auch für den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz Nr. - 2473-VIII "Über Devisenrecht und Devisengeschäft". Für deutsche Unternehmen ist wichtig zu beachten, dass Export-Import-Geschäfte unter die Währungskontrolle der ukrainischen Nationalbank fallen. Mehr Informationen können Sie im Recht kompakt Ukraine unter dem Punkt Zahlungsverkehr abrufen.

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