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Rechtsmeldung Ukraine Devisenrecht

Ukrainische Nationalbank lockert aktuelle Währungsbeschränkungen

Ukrainische Unternehmen und e-Residenten können Überweisungen in nationaler Währung (Hrywnja) und in Fremdwährung tätigen. Nach wie vor ist jedoch mit Einschränkungen zu rechnen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die ukrainische Nationalbank (NBU) lockerte am 21. April 2023 per Erlass eine Reihe der aktuellen Währungsbeschränkungen. Ukrainische Unternehmen können nun grenzüberschreitende Überweisungen in Nationalwährung (Hrywnja) auf ein Korrespondenzkonto einer ausländischen Bank tätigen. Sofern die ausländische Bank ein Wertpapierkonto bei der NBU unterhält. Für folgende Geschäfte ist die Überweisung möglich:

  • Zahlungen für Waren;
  • Abwicklung von Darlehensverträgen;
  • Devisenhandel;
  • Überweisungen von Gebietsfremden in der Ukraine auf eigene Konten im Ausland. 

Zudem ist es für Unternehmen nun möglich Steuerrückstände im Ausland zu begleichen, wenn eine ausländische Behörde einen Antrag auf internationale Amtshilfe in Steuersachen zur Einziehung von Steuerrückständen stellt.

Außerdem dürfen ausländische Repräsentanzen in der Ukraine Überweisungen in Fremdwährung vornehmen. Dies jedoch nur auf das Konto eines ausländischen Unternehmens, das auch eine Repräsentanz in der Ukraine unterhält: Die Überweisung kann jedoch nur für den Kauf und Verkauf von ukrainischen Waren erfolgen, die aus internationaler Finanzinstitutionen bezahlt werden.

Zudem erlaubt die NBU den e-Residenten, Geld für erbrachte Dienstleistungen auf eigene Konten im Ausland zu überweisen, nach dem sie Steuern in der Ukraine gezahlt haben. Dies dient der Umsetzung des e-Residency-Projektes.

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