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Special | USA | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die USA sind Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), haben aber nur zwei von zehn Kernübereinkommen ratifiziert (Stand: September 2024). Dazu gehört das hier relevante Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182), nicht hingegen das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138). Da die Kernarbeitsnormen aber den Status von Menschenrechten und damit universelle Geltung besitzen, müssen auch die USA beide Übereinkommen beachten und regelmäßig darüber berichten, wie das Verbot der Kinderarbeit auch unabhängig von einer Ratifizierung beachtet wird (vgl. hierzu Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung variiert in den USA je nach Bundesstaat. Prinzipiell dürfen Minderjährige nach dem bundesrechtlichen Fair Labor Standards Act (FLSA) in den USA ab einem Alter von 14 Jahren in nichtagrarwirtschaftlichen Bereichen arbeiten. Die Vorschriften des FLSA variieren dabei je nach dem Alter des Minderjährigen und der jeweiligen Tätigkeit. Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren dürfen während eines Schultages maximal drei, an anderen Tagen maximal acht Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in einer Schulwoche maximal 18, außerhalb einer Schulwoche maximal 40 Stunden. Ausnahmeregelungen gelten für besondere Tätigkeiten wie die Beschäftigung bei den eigenen Eltern oder das Austragen von Zeitungen. Gefährliche Arbeiten dürfen grundsätzlich nicht verrichtet werden.

Agrarwirtschaftliche Arbeiten sind von diesen Regelungen nicht erfasst. Mit elterlicher Erlaubnis dürfen Minderjährige in der Landwirtschaft oder auf dem elterlichen Hof außerhalb von Schulwochen bereits mit zwölf Jahren arbeiten. Soweit der Hof keinen Mindestlohnbestimmungen unterliegt, ist bei entsprechender elterlicher Erlaubnis auch schon bei Minderjährigen mit einem Alter unter zwölf Jahren eine Mitarbeit erlaubt. Gefährliche Arbeiten dürfen in der Landwirtschaft bereits ab einem Alter von 16 Jahren verrichtet werden.  Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Die USA belegen nach dem Children`s Rights and Business Atlas 2023 den Workplace Index 4,4 von 10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children´s Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. 

Unternehmen wird für die USA ein erhöhtes Maß (Kategorie: „enhanced“) an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden. Innerhalb der drei Unterkategorien des Index erzielt der Rechtsrahmen der USA (Legal Framework) lediglich 5,1 von 10 Punkten. Auch bei der administrativen Durchsetzung (Enforcement) zeigen sich Defizite (5,57/10). Besser als der Durchschnitt wird die Situation bei den Ergebnissen (Outcome) bewertet (3,4/10). 

Weltweit liegen die Vereinigten Staaten mit dem Worldplace Index 4,4 von 10 Punkten im Mittelfeld (weltweiter Durchschnitt 4,37/10). Europäische Staaten wie Deutschland (2,3/10), Frankreich (1,1/10), das Vereinigte Königreich (2,2/10) und Italien (2,4/10) oder der regionale Nachbar Kanada (3,3/10) werden deutlich besser bewertet. In südlicher Richtung rangieren die USA knapp vor Mexiko (4,6/10) und Guatemala (4,9/10), aber noch hinter zentral- und südamerikanischen Staaten wie Panama (3,1/10), Brasilien (3,7/10) und Argentinien (4,1/10). 

Grund für die Bewertungen ist, neben dem fast vollständigen Fehlen eines internationalen Regelungsrahmens, die Mitarbeit Minderjähriger in landwirtschaftlichen Bereichen, insbesondere in den Südstaaten. Oftmals handelt es sich bei den Minderjährigen um Kinder undokumentierter Einwanderer. In diesen Betrieben sind Minderjährige gerade im besonders jungen Alter den Gefahren extremer Hitze, gefährlicher Agrarwerkzeuge und Einwirkungen durch Pestizide ausgesetzt. Das Department of Labor schätzt die Anzahl der in landwirtschaftlichen Betrieben arbeitenden Minderjährigen auf circa 500.000. Nach einem Bericht des Government Accountability Office werden jährlich schätzungsweise 100.000 Minderjährige auf landwirtschaftlichen Höfen verletzt. Dies macht einen Anteil von rund 20 Prozent aller Unfälle im landwirtschaftlichen Sektor aus. 

Besonders anfällig für Kinderarbeit ist die Agrarbranche. Neben der Landwirtschaft, wo Verstöße insbesondere auf dem Feld und bei der Ernte festgestellt wurden, bestehen ferner Risiken bei der Fleischproduktion und Holzverarbeitung. 

Die derzeitige US-Administration ist sich des Problems bewusst, wenngleich die Schaffung von Abhilfe nur bedingt gelingt. Vielmehr geht der Trend hin zu einer immer häufiger werdenden Verwendung minderjähriger Arbeitskräfte in der Wirtschaft der USA, um den in vielen Sektoren bestehenden Fachkräftemangel seit der Covid-19-Pandemie auszugleichen. Paradigmatisch hierfür steht die durch das Department of Labor festgestellte Zunahme der Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Alleine zwischen 2022 und 2023 stieg die Anzahl der behördliche Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften bei Verstößen gegen Kinderarbeit um 14 Prozent. Die entsprechenden Strafzahlungen hatten sich nahezu verdoppelt. 

In der aktuellen politischen Diskussion stehen die Vorschriften zur Kinderarbeit vermehrt im Fokus. Seit 2022 haben 14 Bundesstaaten neue Gesetze erlassen, die teilweise – so etwa in Kalifornien, Texas oder Colorado – auf eine Stärkung der Kinderrechte zielen, teilweise aber auch – wie in Florida, Michigan oder Indiana – bestehende Beschränkungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels aufheben oder schwächen. Die Debatte ist weiter im Fluss. 

Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen der USA zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die AHK USA mit Standorten in Atlanta, Chicago, New York, San Francisco und Washington, D.C. berät deutsche Unternehmen beim US-Markteinstieg und der Marktexpansion. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung. Der US-Markt ist sehr divers und regional geprägt. Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Bundesstaaten teilweise unterschiedliche Regulierungen. 

Auf bundesstaatlicher Ebene ist das Department of Labor für die Durchsetzung und Überwachung der Vorschriften bezüglich Kinderarbeit zuständig. Inspektionen bei Unternehmen und Betrieben können durch Einreichung einer formellen Beschwerde bei der Wage and Hour Division  des Ministeriums angeregt werden. 

Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform der ILO an. Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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