Branchen | Vereinigtes Königreich | Automobilsektor
Rahmenbedingungen
Ab 2024 gelten Verschärfungen bei den im Freihandelsabkommen vereinbarten Ursprungsregeln.
13.09.2023
Von Marc Lehnfeld | London
Zollgrenze und Freihandelsabkommen
Seit 1. Januar 2021 sind Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beachten. Aus innergemeinschaftlichen Lieferungen wurden Ausfuhren aus der EU, respektive Einfuhren im Vereinigten Königreich. Der neue britische Zolltarif UK Global Tariff sieht für Kfz Einfuhrzölle in Höhe von 10 Prozent vor.
Zollfreie Einfuhren sind im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich möglich. Das TCA gewährt Zollfreiheit für alle Waren. Voraussetzung ist, dass die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllt sind. Für Elektrofahrzeuge gibt es großzügigere Ursprungsregeln. Sie gelten zeitlich befristet bis Dezember 2026; 2024 tritt eine erste Verschärfung in Kraft (siehe auch unter "Marktchancen Automobil- und Kfz-Teile-Produktion "). Die Ursprungsregeln für Kfz und Kfz-Teile können in der Datenbank WuP-Online der deutschen Zollverwaltung recherchiert werden.
Die Verhicle Certification Agency ist die zuständige britische Typgenehmigungsbehörde für Kfz. Sie ist für die Zertifizierung nach dem britischen Typgenehmigungssystem verantwortlich. Bestehende EU-Typgenehmigungen, die von Behörden eines EU-Mitgliedstaates (EU27) ausgestellt wurden, werden in GB nicht mehr automatisch akzeptiert. Inhaber von EU-27-Typgenehmigungen müssen eine vorläufige GB-Genehmigung beantragen. Ab 2023 läuft die Umstellung auf ein neues britisches Typgenehmigungssystem.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.