Zollbericht Welt Zolltarif, Einfuhrzoll
Welche Arten von Zollsätzen gibt es?
Es gibt mehrere Arten von Zollsätzen. Ein Überblick.
30.11.2020
Von Klaus Möbius | Bonn
WTO-Zollsatz
Dies ist der Zollsatz, den die WTO-Mitgliedstaaten untereinander anwenden. Er wird auch Most Favoured Nation Zollsatz (MFN) genannt. Dieser Zollsatz ist im Normalfall anzuwenden, das heißt, wenn kein Freihandelsabkommen zwischen den Parteien besteht.
Genereller Zollsatz
Dieser Zollsatz gilt für Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) sind. Er ist meist deutlich höher als der WTO-Zollsatz.
Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen
Staaten, die untereinander ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, gewähren Ursprungserzeugnissen ihrer Vertragspartner grundsätzlich günstigere Zölle als den WTO-Zollsatz. Nach Inkrafttreten der Freihandelsabkommen werden die Zölle entweder sofort oder nach einem Stufenplan bis auf null abgebaut. In Einzelfällen kann es auch bei einem Restzoll bleiben. Bestimmte, besonders sensible Waren können vom Zollabbau auch ausgeschlossen sein. Es bleibt dann beim WTO-Zollsatz. Für Agrarwaren werden häufig bestimmte Mengen (Kontingente) vereinbart, die zollbegünstigt eingeführt werden können. Nach Überschreiten der vereinbarten Menge gilt dann für weitere Einfuhren wieder der WTO-Zollsatz.
Zollsatz aufgrund allgemeiner Präferenzen
Grundsätzlich gewähren alle WTO-Staaten Zollvergünstigungen für Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern. Die am wenigsten entwickelten Länder werden besonders gefördert. Hat ein Land Fortschritte in der Entwicklung gemacht und eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit erreicht, können die Zollvergünstigungen eingeschränkt sein.
Antidumping-, Antisubventions- und Schutzzölle
Antidumping ist eine Schutzmaßnahme gegen Einfuhren von Waren, die zu einem geringeren als auf dem Heimatmarkt geltenden oder unter den Herstellungskosten liegenden Preis in andere Länder exportiert werden (Dumping). Antidumpingzölle dürfen verhängt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware unter dem auf dem Heimatmarkt geltenden Preis exportiert wird und den konkurrierenden Herstellern im Importland dadurch ein bedeutender Schaden entstanden ist. Auch die Kausalität muss nachgewiesen werden.
Mit Antisubventionszöllen (countervailing duties) können sich Importländer gegen unfaire Exportsubventionen anderer Länder wehren. Der Preisvorteil, der durch die Subventionen entsteht, soll durch die Zölle ausgeglichen werden.
Schutzzölle (safeguards) dürfen dann erhoben werden, wenn Einfuhren unvorhergesehen stark ansteigen und bei den heimischen Herstellern vergleichbarer Waren ernsthafte Schäden verursachen. Die Schäden müssen schwerwiegender sein, als bei Antidumping- und Antisubventionszöllen gefordert. Das Verfahren ist ähnlich wie bei den beiden anderen Schutzmaßnahmen. Die Schutzzölle gelten jedoch nicht nur für Einfuhren aus bestimmten Ländern, sondern grundsätzlich gegenüber allen Einfuhren. Ausnahmen sind etwa dann möglich, wenn Freihandelsabkommen bestehen.
Außertarifliche Zollfreiheiten
Prinzipiell sind darunter Ausnahmetatbestände zu sehen, die entweder keinen oder einen vernachlässigbaren kommerziellen Hintergrund haben. Etwa die nicht-kommerzielle Einfuhr von Waren im Reise- oder im Postverkehr. Auch für Mustersendungen und Werbematerial werden Zollbefreiungen gewährt.