Rechtsbericht EU Registerrecht
Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
05.02.2024
Von Marcelina Nowak, Nadine Bauer | Bonn
Diese Register führen die Daten der wirtschaftlich Berechtigten (ultimate beneficial owners - UBOs) von juristischen Personen und anderen Einrichtungen. Die öffentliche Einsichtnahme in die Register hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 22. November 2022 für ungültig erklärt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa:
Weitere ausgewählte Register:
Schweiz | Bisher enthalten die kantonalen Handelsregister teilweise Informationen über die Eigentümerstruktur der eingetragenen Rechtsträger; der zentrale Firmenindex hält eine entsprechende Übersicht bereit. Ein zentrales Register ist in Planung. | |
Vereinigtes Königreich | People with significant control (PSC) Register | Small Business, Enterprise and Employment Act 2015 |
Zum Thema:
- Vierte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849)
- Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843)
- Informationsseite der Europäischen Kommission (auf Englisch)
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