Wir informieren über Rechtsfragen, die sich im internationalen Geschäftsverkehr stellen.
Zugegeben: Rechtsfragen sind nicht das, woran der Unternehmer als Erstes denkt, wenn er exportieren will. Marktchancen sowie volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte stehen zunächst im Vordergrund. Spätestens dann aber, wenn es um die konkrete Umsetzung geht, wandelt sich das Bild. Dann sind es rechtliche Gesichtspunkte, die in den Blickpunkt rücken, zumal deren fehlende Beachtung empfindliche finanzielle Einbußen nach sich ziehen kann.
Dies beginnt bereits bei der Frage, das Recht welchen Staates auf einen Vertrag überhaupt anwendbar ist. Dies wiederum richtet sich nach den Regeln des internationalen Privatrechts. Die Frage des anwendbaren Rechts stellt sich indes gar nicht erst, soweit Regelungen existieren, die grenzüberschreitende Sachverhalte unmittelbar betreffen. Denn dann gibt es ja bereits auf internationale Sachverhalte abgestimmte Normen.
Sind die Verträge geschlossen, geht es darum, die Ware in das Bestimmungsland zu liefern. Jede Einfuhr setzt zunächst eine ordnungsgemäße Ausfuhr voraus. Hier kommen die Vorschriften des Exportkontrollrechts ins Spiel. Sie regeln, ob bestimmte Güter überhaupt ausgeführt werden dürfen oder ob eine Genehmigung erforderlich ist. Zu beachten sind hier besonders Embargos und Sanktionen. Verstöße gegen Exportverbote sind unter Umständen strafbar und können empfindliche Geldbußen auslösen. Die zuständige Behörde für die Genehmigung von Ausfuhren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Für die Einfuhr ist die Ware zu einem bestimmten Zollverfahren gegenüber der jeweiligen ausländischen Zollverwaltung anzumelden und fällige Zölle sind zu entrichten. Einer Ware den richtigen Zollsatz zuzuordnen, kann mitunter recht kompliziert sein und erfordert einen geübten Umgang mit dem sog. „Harmonisierten System“, ein systematisch aufgebauter Warenkatalog, der weltweit allen Zolltarifen zugrunde liegt. Zu beachten sind darüber hinaus auch Verbote und Beschränkungen der Einfuhr bestimmter Waren. Eine zentrale Rolle spielen hier Konformitäten und die entsprechenden Nachweise.
Im Blick behalten sollte der Exporteur auch Freihandelsabkommen. Diese ermöglichen es, von Zollerleichterungen zu profitieren. Die Voraussetzungen hierzu sind in mitunter recht komplizierten Ursprungsregeln festgelegt.
Auch die beste Vorbereitung kann nicht ausschließen, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Um überlange Verfahrensdauer vor ausländischen Gerichten zu vermeiden, kann das Unternehmen versuchen, die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu vereinbaren. Davon, dass dies immer gelingt, ist aber nicht auszugehen. Vielversprechender und im internationalen Geschäftsverkehr üblich ist dagegen die Vereinbarung von Schiedsverfahren in sog. Schiedsklauseln.
Dies sind nur einige der Rechtsfragen, die sich im internationalen Geschäftsverkehr stellen und hier im Überblick zu finden sind.
Denn nach wie vor gilt die Regel: Je vorbereiteter, desto größer die Chance auf Erfolg.
Von Dr. Achim Kampf