Gerichts-/Anwaltsgebühren
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Rechtliche Grundlage für Prozesskosten in der Slowakei ist das slowakische Gerichtsgebührengesetz (Zákon o súdnych poplatkoch, Gesetz Nr.--Nummer 71/1992 Zb., zuletzt geändert durch Gesetz 54/2017 Z.z.).
Die Gerichtsgebühr hat grundsätzlich der Kläger zu entrichten; etwas anderes gilt vor Verfahrensabschluss nur, soweit das Gericht auf Antrag anders entschieden hat. Nach Prozessende trägt auch in der Slowakei prinzipiell die unterlegene Partei die...