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Rahmenbedingungen
China vervollständigt den Regulierungsrahmen der Chemieindustrie. Bei Einfuhr aus und Produktion in China steigen die Compliance-Anforderungen. Auch sind Strafzölle zu beachten.
12.11.2024
Von Corinne Abele | Shanghai
Die chinesische Regierungsbehörde für Stoffzulassungen NRCC (National Registration Centre for Chemicals) verfügt unter anderem über eine integrierte Informationsplattform über gefährliche Stoffe und Produkte.
Stringentere Marktüberwachung
Seit 1. Januar 2021 ist die China New Chemical Substance Notification (MEE Order No. 12), die chinesische REACH-Verordnung, in Kraft. Sie konzentriert sich auf neue Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und/oder toxisch sind. Zur Notifizierung reichen Basisdaten aus. Akzeptiert werden Daten von chinesischen Laboren mit nationaler Akkreditierung oder von ausländischen Forschungsinstituten mit GLP-Qualifikation (Good Laboratory Practice). Geschäftsinformationen können auf Antrag maximal fünf Jahre lang vertraulich behandelt werden.
Produkt- und einzelfallabhängig müssen Unternehmen Informationen über die gerade gültigen Regelungen einholen. Seit März 2018 ist die gesamte Marktüberwachung in der Superbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) angesiedelt. Die frühere Im- und Exportinspektion CIQ (China Inspection and Quarantine) ist seither in der Zollverwaltung aufgegangen.
Steigende Echtzeiterfassung von Umweltdaten
Darüber hinaus muss sich die Chemiebranche in China den erhöhten Anforderungen an Umweltschutz, aber auch Produktregistrierung und -verfolgung stellen. So schreitet die Echtzeiterfassung von Daten zu Abwasser, Abgasen sowie Festmüllabfall landesweit fort. Transparent zugänglich sind immer mehr Daten über die nationale Online-Informationsplattform. Bei der Integration von Kriterien des Umweltschutzes in das Sozialkreditsystem für Unternehmen (Social Credit System) nehmen einige Regionen wie die Provinz Zhejiang Vorreiterrollen ein.
Bereits seit 2018 ist die Einfuhr von Kunststoffabfällen verboten; die an Kunststoffe gestellten Reinheitsanforderungen werden beständig erhöht. Ebenfalls ist die schrittweise Einbindung des petrochemischen und chemischen Sektors in das nationale Emissionshandelssystem (ETS) geplant.
Ausländische Investitionen in die Chemie- und Petrochemiesparte sind generell möglich. Die aktuellste Negativliste für ausländische Investitionen wurde am 6. September 2024 veröffentlicht und ist ab 1. November 2024 gültig. Sie enthält keine petrochemischen oder chemischen Produkte. Auf der seit 1. Januar 2023 wirksamen jüngsten Positivliste mit Produktbereichen, in denen ausländische Investitionen explizit willkommen sind, sind einige chemische Erzeugnisse wie organische Polymere oder Hochleistungsfasern zu finden.
Ebenfalls gibt es seit 1. Februar 2024 erstmals den Katalog zur Ausrichtung der Umstrukturierung der Industrie. Er gilt für in- und ausländische Unternehmen und unterteilt die Industriebranchen in drei Kategorien: ermunterte, eingeschränkte und veraltete Bereiche – je nach dem Stand der Fortschrittlichkeit der eingesetzten Technologie und Prozesse. In allen drei Bereichen finden sich chemische und petrochemische Produkte.
China verfolgt die Stärkung inländischer Wertschöpfungsketten und einheimischer Champions - auch in der petrochemischen, chemischen und pharmazeutischen Industrie. Einen Überblick über aktuelle Themen der Geschäftspraxis bieten die Positionspapiere der Arbeitsgruppen Petrochemicals, Chemicals and Refining sowie Pharmaceutical der Europäischen Handelskammer in China.
Lieferkettengesetz und CO₂-Ausgleichsmechanismus beachten
Aufgrund von Menschenrechtsverletzungen (Internierungslager, Zwangsarbeit) ) an der vor allem in Xinjiang lebenden uigurischen Minderheit haben die USA den Uyghur Forced Labour Prevention Act erlassen. Er verbietet die Einfuhr von unter Zwangsarbeit von Uiguren hergestellten Produkten beziehungsweise Produktkomponenten.
Die Europäische Union bereitet derzeit eine ähnliche Regelung für Unternehmen ab 500 Beschäftigten vor, die Menschenrechte und Umwelt besser schützen soll. Auch das seit dem 1. September 2022 geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten zu verhindern. Aufgrund der neuen Anforderungen könnten sich die Lieferstrukturen und damit Chinas Position in den globalen Lieferketten (zum Beispiel für Solarzellen) künftig verändern.
Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für Importe in die Europäische Union seit dem 1. Oktober 2023. Zum 1. Oktober 2024 erfordert der notwendige Quartalsbericht erstmals die Angabe tatsächlicher herstellerspezifischer CO2-Emissionen. Diese sind in China nur schwierig zu bekommen. Zu den bislang betroffenen chemischen Produktgruppen zählen Wasserstoff (HS-Pos. 28041000), Ammoniak (HS-Pos. 2814), Kaliumnitrat (HS-Pos. 28342100) sowie Düngemittel (HS-Pos. 3102 und 3105). Perspektivisch dürften künftig weitere chemische Produkte hinzukommen.
Strafzölle für mehr chemische Produkte
Der Kampf um Technologievorherrschaft zwischen China und den USA geht weiter. So befinden sich auf der Liste der USA für "Firmen, die als in den USA operierende chinesische Militärfirmen" angesehen werden, bereits große staatliche Chemiekonzerne wie ChemChina oder CNOOC.
Hinzu kommt eine wachsende Anzahl von mit Strafzöllen belegten chemischen Produkten. So erheben die Vereinigten Staaten bespielsweise Anti-Dumping-Zollsätze auf Lithiumbatterien, deren Komponenten sowie einige kritische Mineralien, Solarzellen und -module sowie Elektroautos.
Auch die EU erhebt inzwischen Strafzölle auf Elektroautos aus China sowie auf einige chemische Waren mit Ursprung in China, darunter seit 12. Juli 2024 unternehmensspezifische temporäre Strafzölle auf die Einfuhr von Titandioxid.
Ebenfalls hat China seine Exportkontrolle für seltene Erden und kritische Mineralien verschärft, unter anderem für Grafit, Gallium und Germanium sowie Antimon.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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