Rechtsmeldung China Einkommensteuer
Steuererleichterungen für Expats in China bis 2027 verlängert
Ausländische Arbeitskräfte in China können bei der Einkommensteuer noch weitere vier Jahre bestimmte Befreiungen wählen. Auch beim Jahresbonus bleiben Vergünstigungen bestehen.
05.09.2023
Von Julia Merle | Bonn
Wie das chinesische Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung bekannt gaben, wird die Option bestimmter steuerfreier Zuwendungen für in China ansässige Expatriates erneut verlängert bis zum 31. Dezember 2027.
Auch kann bei in China ansässigen natürlichen Personen die Einkommensteuer in Bezug auf den einmaligen jährlichen Bonus während dieses Übergangszeitraumes weiterhin separat berechnet und muss noch nicht in das zu versteuernde Einkommen inkludiert werden.
Sobald eine Möglichkeit ausgewählt ist, kann diese Entscheidung innerhalb eines Steuerjahres nicht mehr geändert werden.
Die bereits verlängerte Übergangsfrist sollte bislang schon am 31. Dezember 2023 enden.
Zum Thema:
- Bekanntmachung Nr. 29 (steuerfreie Zuwendungen) und Bekanntmachung Nr. 30 (Jahresbonus) des Finanzministeriums und der State Taxation Administration vom 18. August 2023 (jeweils auf Chinesisch)
- GTAI-Rechtsbericht Besteuerung des Arbeitnehmers bei Entsendung nach China (unter: "Freibeträge für Expatriates")