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Rechtsmeldung Georgien Einkommensteuer

Georgien erhöht Einkommensteuer für Kleinunternehmen

Die georgische Regierung erhöht ab dem 1. Februar 2025 den Steuersatz für kleine Bauunternehmen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Für registrierte Kleinunternehmen, die Bauleistungen erbringen, wird der Einkommensteuersatz von 1 auf 20 Prozent erhöht. Der erhöhte Steuersatz von 20 Prozent gilt, wenn das Kleinunternehmen die Bauleistungen für eine andere juristische Person (Gesellschaft, Organisation) oder einen Einzelunternehmer erbringt. Dies gilt nicht, wenn die Bauleistung für Privatpersonen erbracht wird. Hier gilt weiterhin der Steuersatz von 1 Prozent.

Hinweis: Zu den Bauleistungen zählen Wohnungs- und Nichtwohnungsbau, Tief- und Spezialbau. Der Steuersatz von 1 Prozent wurde im Jahr 2010 als Sonderregelung für Kleinunternehmen, deren Jahresumsatz 500.000 Lari (GEL) nicht überschreit, eingeführt.

Die Regierung hat diese Maßnahme mit dem Beschluss Nr. 436 vom 23. Dezember 2024 beschlossen. 

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