Wirtschaftsumfeld | Japan | Außenwirtschafts-, Industriepolitik
Shigeru Ishiba wird Japans neuer Regierungschef
Premierminister Fumio Kishida will zurücktreten. Seine Partei bestimmte nun einen Nachfolger. Wirtschaftspolitisch wird diese Wahl nicht viel ändern.
27.09.2024
Von Frank Robaschik | Tokyo
Japans regierende Liberal-Demokratische Partei (LDP) wählte am 27. September 2024 Shigeru Ishiba zum neuen Parteivorsitzenden. In einem für japanische Verhältnisse ungewöhnlich großen Kandidatenfeld von neun Bewerbern setze sich Ishiba im zweiten Wahlgang als Sieger durch. Es war sein fünfter Anlauf für dieses Amt.
Exportbranchen fördern und Wirtschaft stärken
Wirtschaftspolitisch dürfte der Wechsel an der Spitze keine größeren Änderungen gegenüber der Regierung Kishida bringen. Ishiba verspricht der Bevölkerung mehr Sicherheit. Er hofft auf ein Wirtschaftswachstum angeschoben von höheren Reallöhnen und Anlageinvestitionen. Letztere will er steuerlich begünstigen. Auch die staatlichen Investitionen sollen nach dem Willen Ishibas steigen.
Generell will der neue LDP-Chef die Lieferketten im Inland und damit den Wirtschaftsstandort Japan stärken. Der Schwerpunkt liegt für ihn auf den wichtigen Exportbranchen wie etwa Halbleiter oder dem Bereich der künstlichen Intelligenz. Kleine und mittelgroße Firmen sollen ihre Wertschöpfung erhöhen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien will Ishiba dort ausbauen, wo sie kostengünstig sind. Er steht zur Kernenergie, will deren Nutzung aber möglichst begrenzen. Themen wie Gesundheit, Pflege und Rente sind ihm wichtig. Ishiba, der aus der ländlichen Präfektur Tottori kommt, will die Regionen Japans fördern und eine einseitige Konzentration auf große Ballungsräume vermeiden. In seinem Kandidatenprogramm forderte er den Aufbau eines Katastrophenschutzministeriums. Er war in früheren Regierungen bereits Verteidigungs- und Landwirtschaftsminister.
Das japanische Parlament muss Ishiba am 1. Oktober 2024 noch für das Amt des Regierungschefs bestätigen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse gilt das jedoch als Formsache.