Branchen | Mexiko | Kfz-Industrie
Rahmenbedingungen
Die Einfuhrverfahren für Kfz und Kfz-Teile wurden in den letzten Jahren digitalisiert. Aufgrund zahlreicher Handelsabkommen müssen Zollvorschriften genau beachtet werden.
08.04.2024
Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt
USMCA-Abkommen fördert lokale Produktion
Das im Juli 2020 in Kraft getretene Handelsabkommen USMCA sorgt ebenfalls dafür, dass die ausländischen Investitionen im Kfz-Segment anziehen. Das Abkommen schreibt eine Erhöhung des lokalen Wertschöpfungsanteils eines Fahrzeugs von 62,5 Prozent auf 75 Prozent (seit 2023) vor. Erst dann kann das Fahrzeug zollfrei innerhalb der Region gehandelt werden. Die Autobauer greifen daher verstärkt auf lokal gefertigte Kfz-Teile zurück. Einige OEM verzichten jedoch bewusst auf die Zollvorteile, um den notwendigen hohen Anteil an lokaler Wertschöpfung zu vermeiden. Diesen Unternehmen zufolge sprechen allein schon die geringeren Lohnkosten und die gute Qualifizierung der Arbeitskräfte für den Standort Mexiko.
Übergreifende Online-Plattform für den Außenhandel
Die Bürokratie für den Warenimport und -export wird in Mexiko digital über die Plattform Ventanilla Única de Comercio Exterior (VUCEM) abgewickelt. Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehört sie zu den besten "Single Window"-Außenhandelsplattformen weltweit. Eine Bibliothek mit Rechtstexten zum Außenhandel und geltenden Handelsabkommen bietet der Servicio Nacional de Información de Comercio Exterior (SNICE).
Für Sicherheitsnormen ist in Mexiko das Verkehrsministerium Secretaría de Comunicaciones y Transportes (SCT) zuständig. Informationen zu technischen Erfordernissen und Normen im mexikanischen Kfz- und Kfz-Teilemarkt finden sich im Normenkatalog des Wirtschaftsministeriums Catálogo Mexicano de Normas. Umweltnormen unterliegen dem Umweltministerium Semarnat (Secretaría de Medio Ambiente y Recursos Naturales).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.