Wirtschaftsumfeld | Rumänien | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Löhne und Gehälter
Inflation und ein höherer Mindestlohn zwingen die Unternehmen zu Lohnerhöhungen. Insgesamt sind die Personalkosten in Rumänien im EU-Vergleich noch vergleichsweise niedrig.
02.08.2024
Von Dominik Vorhölter | Bukarest
Die rumänische Regierung hat im Juni 2024 ein Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Im Juli 2024 ist der monatliche Bruttomindestlohn um 500 Lei (ungefähr 100 Euro) auf 3.700 Lei (circa 740 Euro) angestiegen. In Rumänien erfolgt eine Anpassung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns normalerweise durch einen Regierungsbeschluss, was für Unternehmen schwer vorhersehbar ist.
Dies wird sich künftig ändern, wenn die Regierung die EU-Richtlinie für einen einheitlichen Mindestlohn einführen wird. Demnach darf der monatliche Mindestlohn nicht weniger als 50 Prozent des Medians des landesweiten Bruttolohns oder nicht weniger als 60 Prozent des landesweiten durchschnittlichen Bruttolohns betragen.
Lohndruck wird bestehen bleiben
Die EU fordert die Reform des Mindestlohns, um im Gegenzug weitere EU-Fördergelder an die rumänische Regierung auszuzahlen. Bis spätestens November 2024 soll Rumänien sie umsetzen. Dies bedeutet, dass der Lohndruck bestehen bleibt. Aber die Anpassungen werden für Unternehmer berechenbarer. Denn die Höhe des Mindestlohns wird eine gesetzlich verankerte Formel festlegen und nicht mehr nur ein einzelner Regierungsbeschluss. Unternehmen können somit künftig besser ihre Jahresbudgets planen.
Die Regierung steht nun vor der Aufgabe, gemeinsam mit Sozialpartnern und Wirtschaftsvertretern eine geeignete Formel zu entwickeln, um den Mindestlohn an die EU-Richtlinie anzupassen, ohne dabei eine Lohn-Preisspirale auszulösen. Die Formel wird Kriterien wie die Inflationsrate, die Kaufkraft, die Produktivität und die Lohnentwicklung berücksichtigen.
der Erwerbstätigen in Rumänien verdienten 2023 den Mindestlohn - in Deutschland sind es 16,4 Prozent.
Ein stabiler Mindestlohn kann langfristig den Wohlstand und die Kaufkraft in Rumänien steigern. Allerdings erhalten 23 Prozent der Beschäftigten dort bereits den Mindestlohn, was im europäischen Vergleich sehr hoch ist. Daher finden es manche Arbeitgeber wenig ansprechend, den Mindestlohn auf gesetzlicher Basis zu erhöhen.
Für Baubranche gilt eigener Mindestlohn
Arbeitnehmer erhalten seit der jüngsten Mindestlohnerhöhung ein monatliches Nettogehalt von 2.363 Lei (ca. 476 Euro). Dabei profitieren sie von einer im Rahmen des Mindestlohns festgelegten Steuerbefreiung in Höhe von 200 Lei. Im Zuge der jüngsten Erhöhung des Mindestlohns fordern rumänische Unternehmer diesen Betrag auf 400 Lei anzuheben. Ob die Regierung dem zustimmt, ist jedoch fraglich.
In der Baubranche, inklusive Unternehmen, die im Bereich Architektur, Ingenieurwesen und technische Beratung tätig sind, gilt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028 ein höherer Mindestlohn von 4.000 Lei.
Zu den laut der DVO 114/2018 enthaltenen weiteren Sondervergünstigungen im Baubereich, die bis zum 31. Dezember 2028 anwendbar sind, zählen die Befreiung von der Einkommensteuer und des Krankenversicherungsbeitrags, die Reduzierung des Beitrages zur Rentenversicherung sowie Vergünstigungen bei den Arbeitgeberbeiträgen. Die Nichteinhaltung des Mindestlohns wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet.
Höchste Gehälter werden in der IT-Branche gezahlt
Im Jahr 2023 erlebte Rumänien ein dynamisches Lohnwachstum. Die durchschnittlichen Arbeitskosten, einschließlich Sozialversicherung und Steuern, stiegen von 9,50 Euro auf 11 Euro pro Stunde an. Dies ist auf den Fachkräftemangel und die Anpassungen des Mindestlohns zurückzuführen. Unternehmer erwarten, dass die Löhne weiter steigen werden, da der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zunimmt.
Durchschnittlich verdienten rumänische Arbeitnehmer im Jahr 2023 brutto etwa 1.716 Euro monatlich. Die höchsten Gehälter werden in der IT-Branche gezahlt, wo Angestellte durchschnittlich über 3.000 Euro brutto monatlich erhalten. Für den privaten Sektor prognostiziert die rumänische Regierung jährliche Lohnsteigerungen von 12 bis 15 Prozent.
Staatsbedienstete erhalten pro Monat 5.300 Lei netto, umgerechnet 1.081 Euro. Ein höheres Gehalt im öffentlichen Sektor bedeutet aber nicht, dass der öffentliche Dienst produktiver ist. Der Staat gibt rund 26 Prozent seines Haushalts für Lohn- und Pensionszahlungen aus. Aktuell beschäftigt der rumänische Staat 1,2 Millionen Menschen.
Branche | Monatslohn |
---|---|
Durchschnittslohn | 1.716 |
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei | 1.261 |
Verarbeitendes Gewerbe | 1.536 |
Strom-, gas-, Wärme- und Kälteversorgung | 2.694 |
Wasserversorgung, Abfallwirtschaft | 1.382 |
Baugewerbe | 1.453 |
Groß und Einzelhandel, Reparatur von Kfz | 1.543 |
Transport und Lagerhaltung | 1.677 |
Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie | 973 |
Informations- und Kommunikationsleistungen | 3.333 |
Finanz- und Versicherungswesen | 3.253 |
Position | Monatslohn |
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Durchschnittslohn | 1.716 |
Führungskraft | 8.046 |
Personal mit akademischer Ausbildung | 2.388 |
Techniker:in in der IT-Branche | 3.856 |
Unterstützende Bürokraft | 1.340 |
Dienstleistungs- und Verkaufskraft | 1.173 |
Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft | 1.180 |
Handwerker:in | 1.454 |
Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft | 1.833 |
Hilfskraft | 1.005 |
Gehalt zahlen die meisten Unternehmen in Landeswährung
Bei Vorstellungsgesprächen wird über Vergütungen viel offener gesprochen und verhandelt als in Deutschland. Üblicherweise werden Nettogehälter ausgehandelt. Die meisten Firmen legen dabei das Gehalt in Euro fest, zahlen es jedoch in Lei. Bei Führungspositionen kann es zu Abweichungen kommen. Leistungsboni und andere Vergünstigungen sind abhängig von der finanziellen Lage des Arbeitgebers. Weitere Leistungen, die Unternehmen anbieten können, sind etwa Lebensmittel- oder Restaurantgutscheine.
Sozialversicherungsbeiträge: Bruttolöhne entsprechen Personalkosten
Seit Anfang 2018 werden die Arbeitnehmeranteile überwiegend auf den Arbeitgeber übertragen. Die Bruttolöhne entsprechen so weitestgehend den vollen Personalkosten. Die Einkommensteuer beträgt seit dem 1. Januar 2018 nur noch 10 statt 16 Prozent. Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Mindestlohn.
Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 2) | 25 |
Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) 2) | 10 |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 2,25 |
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 4 für besondere Arbeitsbedingungen, 8 für spezielle Arbeitsbedingungen |