Rechtsmeldung Usbekistan Steuervergünstigungen
Usbekistan schafft Steueranreize für nachhaltiges Wirtschaften
Unternehmen mit einer hohen Nachhaltigkeitsbewertung profitieren von einer schnellen Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern.
25.11.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 15. November 2024 unterzeichnete der usbekische Präsident die Änderung des Steuergesetzbuches. Mit den Änderung werden neue Anreizmechanismen für Betriebe mit einer hohen Nachhaltigkeitsbewertung eingeführt.
Insbesondere Unternehmen mit einer Bewertung von A und höher profitieren von einer Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern innerhalb von drei Tagen. Dies gilt jedoch nicht für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer.
Darüber hinaus werden Betriebe mit einer Bewertung von AAA von Steuerprüfungen befreit. Davon ausgenommen sind Steuerprüfungen, die im Zusammenhang mit Strafverfahren durchgeführt werden. Außerdem wird die Mehrwertsteuer innerhalb eines Werktages ohne eine vorherige Prüfung erstattet.
Das Nachhaltigkeitsbewertungssystem wurde am 1. Februar 2024 durch den Präsidialerlass Nr. PQ-39 eingeführt. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 100 Punkten und Unternehmen werden in zehn Kategorien eingeteilt. Hoch bewertete Unternehmen (Kategorie A und höher) haben Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen.
Weitere Informationen sind bei der staatlichen Finanzbehörde erhältlich.
Das Gesetz Nr. O‘RQ-1000 zur Änderung des Steuergesetzbuches trat zum 16. November 2024 in Kraft.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in Usbekistan vom 2. September 2024