Zoll und Einfuhr kompakt - Tansania
Zoll und Einfuhr kompakt - Tansania gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Tansania gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren erhoben.
In Tansania eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Tansania ist Mitglied der WTO und Vertragsstaat mehrerer regionaler und überregionaler Handelsabkommen wie EAC, SADC und AfCFTA.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann entweder ein lizenzierter Zollagent oder der Einführer selbst abgeben, sofern er über eine Lizenz der Tanzania Revenue Authority verfügt.
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Tansania eingeführt werden. Dazu gehören Agrarprodukte, Lebensmittel und Pharmazeutika.
Freie Wirtschaftszonen wie Export Processing Zones und Special Economic Zones gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Produkte müssen eine Konformitätsprüfung im Exportland durchlaufen.
Neue Einreihungsentscheidung.