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Rechtsbericht | Brasilien | Energierecht

Fördergesetz für grünen Wasserstoff tritt in Brasilien in Kraft

Steuerliche Anreize für Unternehmen des Sektors werden ab dem 1. Januar 2025 gewährt.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 2. August 2024 ist in Brasilien der Rechtsrahmen für kohlenstoffarmen Wasserstoff in Kraft getreten (Gesetz Nr. 14.948/24). Das neue Gesetz legt die nationale Richtlinie für kohlenstoffarmen Wasserstoff fest, in der die Arten von Wasserstoff kategorisiert werden. Darüber hinaus regelt das Gesetz Fördermaßnahmen und Kriterien, die von den Unternehmen des betroffenen Sektors zu erfüllen sind, und benennt die zuständige Behörde. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Schaffung des Sonderanreizsystems für die kohlenstoffarme Wasserstoffproduktion (Rehidro).

Ziele des Wasserstoffgesetzes

Das Hauptziel des Gesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Regulierung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich kohlenstoffarmer Wasserstoff. Der neue Rechtsrahmen fungiert als Förderprogramm namens „Política Nacional do Hidrogênio de Baixa Emissão de Carbono“ (PNHBEC). Dieses Programm begünstigt vor allem die Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff, aber auch dessen Speicherung, Transport und Vermarktung.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Förderung der Lieferkette für die zur Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff benötigten Inputs und Ausrüstungen. Das Gesetz fördert auch öffentlich-private Partnerschaften für die Projektentwicklung. Darüber hinaus zielt es ausdrücklich darauf ab, den freien Wettbewerb zu stärken und in- und ausländische Investitionen anzuziehen. Das neue Gesetz ist ein grundlegendes Rechtsinstrument für die Umsetzung der Energiewende in Brasilien. Es zielt gemäß Artikel 3, Abschnitt XVI darauf ab, die Zielsetzungen des Pariser Abkommens zu erfüllen, das von Brasilien unterzeichnet wurde.

Klassifizierung von Wasserstoff

Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Wasserstoff:

  1. Grüner Wasserstoff: Gesetzlich definiert als Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme, Biomasse oder anderen als erneuerbar anerkannten Energiequellen hergestellt wird;
  2. Wasserstoff mit geringen Kohlenstoffemissionen: Wasserstoff als Brennstoff oder industrieller Einsatzstoff (der im Produktionsprozess aus verschiedenen Quellen gewonnen wird), dessen Treibhausgasemissionen weniger als oder gleich sieben Kilogramm Kohlendioxidäquivalent pro Kilogramm erzeugtem Wasserstoff betragen (7 kgCO2eq/kgH2);
  3. Erneuerbarer Wasserstoff: Dies ist Wasserstoff, der nicht nur als kohlenstoffarmer Wasserstoff eingestuft wird, sondern auch als natürlicher Wasserstoff gewonnen wird oder aus erneuerbaren Quellen stammt.

Für die zweite Art von Wasserstoff sieht das Gesetz vor, dass der Emissionswert bis zum 31. Dezember 2030 beibehalten werden muss, danach kann er angepasst werden.

Fördermaßnahmen

Das Gesetz sieht eine Reihe von Fördermaßnahmen für die Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff vor. Zu diesen Maßnahmen gehört die Gewährung von Steuervorteilen für in diesem Sektor tätige Unternehmen. Außerdem fördert das Gesetz öffentlich-private Partnerschaften für die Entwicklung nachhaltiger Technologien.

Das Hauptinstrument des Gesetzes ist das Sonderförderprogramm für kohlenstoffarme Wasserstoffproduktion (Regime Especial de Incentivos para a Produção de Hidrogênio de Baixa Emissão de Carbono - Rehidro). Rehidro zielt darauf ab, die technologische und industrielle Entwicklung des Wasserstoffsektors in Brasilien zu fördern. Unternehmen, die durch Rehidro gefördert werden, können die Aussetzung von Bundessteuern wie PIS und Cofins sowohl für den Erwerb als auch für die Einfuhr neuer Maschinen, Geräte und Ausrüstungen in Anspruch nehmen. Das Gleiche gilt für Baumaterialien und Dienstleistungen, die bei Infrastrukturarbeiten im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten verwendet werden. Die Förderungen gelten für fünf Jahre, beginnend am 1. Januar 2025.

Eine weitere Förderung besteht darin, dass das Unternehmen Schuldverschreibungen (debêntures) ausstellen kann, um Mittel für die Durchführung oder Erweiterung von Projekten zur Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Vertrieb oder Kommerzialisierung von kohlenstoffarmem Wasserstoff zu beschaffen. Diese Schuldverschreibungen können auch für Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder zur Herstellung von Biokraftstoffen emittiert werden, die in der kohlenstoffarmen Wasserstoffkette zum Einsatz kommen.

Voraussetzungen für Unternehmen

Für eine Tätigkeit im Bereich der Wasserstoffproduktion sind die drei wichtigsten Voraussetzungen gesellschaftsrechtlicher Natur. Ausländische Unternehmen, die in diesem Bereich in Brasilien tätig werden möchten, müssen:

  • eine Gesellschaft nach brasilianischem Recht gründen,
  • diese Gesellschaft muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Brasilien haben, und
  • eine Genehmigung der zuständigen Regulierungsbehörde erhalten.

Im Hinblick auf die Teilnahme am Rehidro-Programm müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie weitere Kriterien erfüllen, welche von der brasilianischen Regierung noch zu regeln sind. Diese Kriterien sollen sich jedoch auf bereits im Gesetz vorgesehene Aspekte beziehen, wie zum Beispiel: die Zulassung zur Teilnahme am Rehidro, die Mindestinvestitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, und die Mindestverwendung von brasilianischen Waren und Dienstleistungen bei der Wasserstoffproduktion. Gesetzlich wird auf die letzte Anforderung verzichtet, wenn es keine gleichwertigen inländischen Waren und Dienstleistungen gibt oder wenn das Angebot auf dem brasilianischen Markt nicht ausreicht.

Zuständige Behörde

Die Nationale Agentur für Erdöl, Erdgas und Biokraftstoffe (Agência Nacional do Petróleo, Gás Natural e Biocombustíveis - ANP) ist die gesetzlich vorgesehene zuständige Behörde für die Regulierung, Genehmigung und Kontrolle aller Aktivitäten im Zusammenhang mit kohlenstoffarmem Wasserstoff.

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