Vorübergehende Verwendung von Waren mit Carnet ATA – Verfahren
Bei dem Carnet ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, mit dem Unternehmen in Deutschland vereinfacht Waren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausführen und anschließend wiedereinführen können, z. B. zwecks Beteiligung an einer Auslandsmesse. Es vereinfacht und beschleunigt für deutsche Firmen die Warenabfertigung bei einer nur vorübergehenden Verwendungsabsicht im Ausland. Dadurch, dass die Sicherheitsleistung durch eine internationale Bürgenkette gewährleistet...