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Branche kompakt | Brasilien | Kfz-Industrie

Rahmenbedingungen

Seit Anfang 2024 sind E-Autos nicht mehr von der Importsteuer befreit. Bis Mitte 2026 wird der Zollsatz nach und nach auf die üblichen 35 Prozent angehoben.

Von Gloria Rose | São Paulo

Ein wichtiges Ziel der brasilianischen Regierung ist es, den langjährigen Trend zur Deindustrialisierung zu stoppen und neue Industriebetriebe anzulocken. Dabei setzt sie nicht zuletzt auf die gute Verfügbarkeit günstiger grüner Energie im Land.

Um gezielt Anreize für Investitionen in die E-Auto-Produktion zu schaffen, kündigte die Regierung im November 2023 an, den Import von Elektrofahrzeugen zu besteuern. Seit Januar 2024 fallen bei der Einfuhr von Batterie-Elektrofahrzeugen Zölle an. Dabei liegt der Zollsatz seit Juli 2024 bei 18 Prozent. Ab Juli 2025 steigt er auf 25 Prozent. Ab Juli 2026 wird der reguläre Zollsatz für Kraftfahrzeuge von 35 Prozent berechnet. Für Hybride und Plugin-Hybrid-Elektrofahrzeuge werden die Zollsätze noch schneller angehoben. 

Die Regelung ist Teil des Industrieförderprogrammes Mover, das im Juni 2024 verabschiedet wurde. Überdies senkt Mover die Einfuhrzölle auf den Import von nicht im Land hergestellten Autoteilen.

Ex-Tarifário bietet nach wie vor Vergünstigungen bei der Einfuhr

Gemäß dem gemeinsamen Zolltarif der Zollunion Mercosur (Tarifa Externa Comum - TEC) fallen auf Kfz-Teile je nach Kategorie Importsteuersätze von 11,2 bis 18 Prozent an. Ein Großteil der Kfz-Einfuhr stammt traditionell aus den Partnerländern des Mercosur sowie aus Mexiko. Bei diesen Importen werden die Zölle des Zolltarifs TEC nicht berechnet. 

Für Vorprodukte, die nicht in Brasilien hergestellt werden, kann über das Sonderregime Ex-Tarifário eine Minderung des Satzes auf 2 respektive 0 Prozent beantragt werden. Die Liste mit Kfz-Teilen, die nicht in Brasilien produziert und daher bei der Einfuhr begünstigt werden, wurde ursprünglich als Resolution GECEX Nº 284/2021 veröffentlicht und stets aktualisiert, zuletzt am 27. Januar 2025.

Grundlegende Richtlinien für den Import legt die Außenhandelskammer Camex des Ministeriums für Entwicklung, Industrie, Handel und Dienstleistungen fest. Über das Portal Siscomex bietet die Kammer übersichtliche Informationen zu Zoll- und Einfuhrverfahren. Im Verband für technische Normen ABNT gibt es ein Komitee der Automobilindustrie. Zuständig für Normung ist das Instituto Nacional de Metrologia, Qualidade e Tecnologia (Inmetro).

GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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