Rechtsmeldung | China | Aufenthaltsrecht
Visumpflicht für Geschäftsreisen nach China zeitweise ausgesetzt
Beginnend ab dem 1. Dezember 2023 werden unter anderem deutsche Staatsangehörige für kurze Reisen nach China kein Visum benötigen. Diese Befreiung soll ein Jahr gelten.
29.11.2023
Von Julia Merle | Bonn
Laut einer Bekanntmachung des chinesischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige insbesondere auch zu geschäftlichen Zwecken ab 1. Dezember 2023 für eine Aufenthaltsdauer von höchstens 15 Tagen vorübergehend ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen.
Erforderlich ist somit nur ein ausreichend gültiger gewöhnlicher Reisepass.
Die Aussetzung der Visumpflicht gilt für Staatsangehörige aus insgesamt sechs verschiedenen Ländern und läuft bis zum 30. November 2024.
Zum Thema:
- Bekanntmachung des chinesischen Außenministeriums vom 24. November 2023 (Chinesisch)
- Mitteilung der Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland vom 24. November 2023
- Artikel der Deutschen Vertretungen in China vom 24. November 2023
- GTAI-Rechtsbericht China: Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht (Stand: 26. August 2022)
- GTAI-Rechtsmeldung Haager Apostille-Übereinkommen ab November 2023 in China in Kraft vom 1. Juni 2023