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Zentralasiatische Länder und die Mongolei erhöhen Mindestlöhne
Kasachstan hat den höchsten Mindest- und Durchschnittslohn, Tadschikistan ist das Schlusslicht. Die Mongolei erhöht den Mindestlohn um 20 Prozent.
20.01.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Hinweis: Dieser Bericht wurde erstmals am 27. März 2024 publiziert und im Januar 2025 aktualisiert.
In den zentralasiatischen Ländern (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) sowie in der Mongolei werden zum Jahresende die Haushaltsgesetze veröffentlicht. Damit werden auch die jeweiligen Mindestlöhne und die monatlichen Bemessungsgrundlagen für staatliche Abgaben wie Zölle, staatliche Gebühren und Bußgelder bekanntgegeben.
Im Vergleich zu den anderen zentralasiatischen Ländern ist der durchschnittliche Mindestlohn in Tadschikistan nach wie vor am niedrigsten. Kasachstan weist im Vergleich im Durchschnitt die höchsten Lohnkosten in Zentralasien auf. Nur die Mongolei hat einen höheren monatlichen Mindestlohn. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung des Mindestlohns im Jahr 2025.
Kasachstan hat die höchsten Lohnkosten
Die kasachische Regierung verabschiedete am 5. Dezember 2023 das Gesetz über den republikanischen Haushalt für die Jahre 2024 bis 2026. Das Gesetz legt den monatlichen Berechnungsindex (МРП und MЗП) fest. Für das Jahr 2025 beträgt der monatliche Berechnungsindex 3.932 Tenge oder 7,74 Euro beziehungsweise 8,38 US-Dollar (US$).
Für das Jahr 2025 wurden keine Anpassungen des Mindestlohns angekündigt. Damit beträgt der monatliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 weiterhin 85.000 Tenge (ca. 167 Euro). Im Durchschnitt weist Kasachstan damit im Vergleich die höchsten Lohnkosten auf.
Allerdings stellt Kasachstan sein Sozialversicherungssystem breiter auf und erhöht die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2025:
- Die gesetzliche Mindestrente beträgt 29.750 Tenge (ca. 58 Euro).
- Der Wert des Existenzminimums für die Berechnung des Betrages für die die soziale Grundversorgung beträgt 46.228 Tenge (ca. 91 Euro).
Weitere Informationen zu Löhnen und Gehältern sowie Sozialversicherungsbeiträgen bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Kasachstan.
Usbekistan erhöhte den Mindestlohn bereits im Oktober
Usbekistan hat den Mindestlohn bereits zum 1. Oktober 2024 per Erlass vom 12. August 2024 (PF-108-sonum) erhöht. Der Mindestlohn beträgt damit brutto 1.155.000 Usbekistan-Sum (ca. 85 Euro).
Der Mindestlohn in Usbekistan ist für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Rechtsform und den Arbeitsverhältnissen, als untere Grenze der Entlohnung von Arbeitnehmern, die die festgelegten Arbeitsnormen vollständig erfüllt haben, verbindlich.
Zeitgleich regelt der Erlass auch den Berechnungsindex für die Höhe der Verträge, Geldbußen, Zölle und anderen staatliche Dienstleistungen. Dieser beträgt 375.000 Usbekistan-Sum (ca. 28 Euro).
Weitere Informationen zu Löhnen und Gehältern sowie Sozialversicherungsbeiträgen bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Usbekistan.
Kirgisistan legt die Mindestlöhne bis zum Jahr 2026 fest
Der kirgisische Präsident unterzeichnete am 14. Dezember 2023 das Haushaltsgesetz der Republik Kirgisistan für das Jahr 2024 und die Jahre 2025 bis 2026. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es setzt die Höhe des geschätzten monatlichen Mindesteinkommens für die Berechnung der Einkommensteuer für 2024 fest:
Jahr | Betrag in Kirgisistan-Som (K.S.) | Betrag in Euro |
---|---|---|
2024 | 2.534 | 27,86 |
2025 | 2.863 | 31,48 |
2026 | 3.147 | 34,61 |
Zu beachten ist, dass das monatliche Mindesteinkommen für jede Stadt Kirgisistans gesondert festgelegt wird. Für die größten Städte wie Bischkek beträgt sie 12.234 K.S. (ca. 134 Euro) und für die Stadt Osch 12.649 K.S (ca. 139 Euro).
Tadschikistan zahlt den niedrigsten Mindestlohn
Tadschikistan erhöhte den Mindestlohn und die Renten zum 1. Juli 2024. Dies teilte die Regierung per Erlass Nr. 671 vom 9. Januar 2024 mit. Der Mindestlohn stieg demnach von 600 auf 800 Somoni (ca. 71 Euro) pro Monat. Zudem erhöhten sich die Versicherungs-, Arbeits- und Sozialabgaben sowie die entsprechenden Zuschläge um 30 Prozent des festgelegten Berechnungsindexes. Laut der jährlichen Presseerklärung des Präsidenten ist derzeit keine Erhöhung für das Jahr 2025 geplant. Im Vergleich zu anderen zentralasiatischen Ländern ist der Durchschnittsmindestlohn nach wie vor am niedrigsten.
Turkmenistan legt den jährlichen Mindestlohn fest
Der präsidiale Erlass vom 12. Juli 2024 legt den jährlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2025 auf 1.410 Turkmenistan-Manat (TMM) (ca. 391 Euro) fest.
Die Höhe des jährlichen Mindestlohns wird zur Regulierung der Monatslöhne verwendet. Zudem wird die minimale Berechnungsbasis für die gesetzliche Rente in Höhe von 550 TMM (ca. 152 Euro) und für soziale Leistungen in Höhe von 520 TMM (ca. 144 Euro) festgelegt.
Mongolei erhöht den Mindestlohn um 20 Prozent
In Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 3 vom 7. Oktober 2024 wird der Mindestlohn zum 1. April 2025 auf 4.715 Togrog (ca. 1,34 Euro) pro Stunde oder 792.000 Togrog (ca. 225 Euro) pro Monat geändert. Im Jahr 2024 betrug der Mindestlohn 550.000 Togrog (ca. 156 Euro).
Der Mindestlohn wird entsprechend des mongolischen Mindestlohngesetzes angepasst, wenn die Gesamtschau der Veränderung bestehend aus Lebenshaltungskosten der Bevölkerung, des Beschäftigungsniveaus und der Inflationsrate angepasst werden muss.
Hinweis: Für die Umrechnung der Bemessungsgrundlagen wurde der durchschnittliche monatliche Wechselkurs mit Stand vom 16. Januar 2025 zugrunde gelegt.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Kasachstan
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in Usbekistan
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in der Mongolei
- GTAI-Publikation Drehscheibe Zentralasien: Von vielen Seiten gewollt